Samstag, 12. Mai 2018

Kündigungsschutzverfahren gewonnen - und nun rechtskräftig



Wie uns der Anwalt der erfolgreichen Leiharbeitnehmerin mitteilte, ist  
beim ArbG Mönchengladbach und LAG Düsseldorf die Rechtsmittelfrist  
fruchtlos verstrichen, also keine Berufung durch das  
Zeitarbeitsunternehmen eingelegt worden!  Siehe Hintergründe im Dossier
http://www.labournet.de/?p=129090

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen