Montag, 15. Januar 2018

Mietkaution: Kein Darlehen mehr vom Jobcenter?


27.12.2017

Wenn Hartz IV Leistungsbezieher eine neue Wohnung ziehen, fällt eine Mietkaution an. Weil die meisten Betroffenen die Kaution nicht selbst zahlen können, half das Jobcenter bisher mit einem Darlehen aus. Doch das musste danach mit 10 % des Hartz 4-Regelbedarfs monatlich abgestottert werden. Jetzt erkennen selbst die Jobcenter an, dass diese Praxis rechtswidrig ist.

Dafür gibt es gute Gründe. Wer als Leistungsberechtigter noch einen Anteil seines Hartz IV Regelbedarfs abgeben muss, gerät in Gefahr unter dem Existenzminimum zu leben. Und das darf in Deutschland nicht passieren. Außerdem beinhaltet der Regelbedarf nicht die Mietkosten. Die Miete wird jeder Bedarfsgemeinschaft extra in den „Kosten der Unterkunft und Heizung“ erstattet. Die Mietkaution ist natürlich Teil der Unterkunftskosten. Sie darf also nicht mit dem Regelbedarf bezahlt werden, wie es beim Darlehen im Endeffekt der Fall ist.

Sozialgerichte: Die Darlehenspraxis gehört geändertDas sehen in den vergangenen Monaten auch die Sozialgerichte immer häufiger so. Mehr und mehr Klagen gegen die Mietkautionsdarlehen waren zuletzt erfolgreich. Und jedes Urteil zu Gunsten der Betroffenen ist ein Schritt vorwärts: Andere Gerichte schließen sich an, und bei den Jobcentern sammeln sich die Widersprüche gegen eine ungerechte Praxis.

Erstes Jobcenter lenkt bei Hartz 4-Darlehen einDiese Flut an Widersprüchen hat nun das erste Jobcenter dazu gebracht, die Mietkaution in Zukunft nicht mehr aufzurechnen. Die neue, faire Lösung für Leistungsempfänger sieht vor, dass die Kaution einfach vom Jobcenter bezahlt wird und bei Auszug aus der Wohnung vom Vermieter zurückgeholt wird. Die Betroffenen werden also nicht mehr extra belastet. Zusätzlich zahlt das Jobcenter Regensburg nun auch alle noch laufenden Kautionsdarlehen an die Leistungsempfänger zurück.

Wenn du nach dem Umzug trotzdem zu einem Mietkautionsdarlehen gezwungen wirst, ist ein Widerspruch also auf jeden Fall angeraten. Die Lösung? Kostenlose Prüfung von Hartz 4-Bescheiden. Auch wenn Du schon länger abzahlst, kannst Du einen Überprüfungsantrag stellen, um den ursprünglichen Bewilligungsbescheid zu prüfen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen