Mexiko schaut bei Geldwäsche weg
07.
Januar 2018
In Mexiko gehen die zuständigen Behörden Fällen von Geldwäsche nicht
nach, untersuchen Verdachtsfälle nicht von sich aus, unterlassen
systematische Ermittlungen und werden von Korruption behindert. Das
ist das Ergebnis einer Untersuchung der intergubernamentalen
Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen [gegen Geldwäsche]
(Financial Action Task Force [on Money Laundering], FATF).
Das Internationale Gremium, das 1989 von der Staatengruppe der G7
gegründet worden war, hat
diese Woche einen gut 200 Seiten umfassenden Bericht über Geldwäsche in
Mexiko vorgelegt – mit einem verheerenden Ergebnis. Zwar
existierten in dem südlichen Nachbarstaat der USA wirksame
juristische Instrumente, um gegen Geldwäsche und die Finanzierung
von Terrorismus vorzugehen, heißt es in der Untersuchung. Die
Möglichkeiten würden von den zuständigen Behörden und der
Regierung jedoch nicht ausgeschöpft.
"In Fällen von Geldwäsche wird weder ermittelt, noch wird
proaktiv und systematisch vorgegangen", schreibt die FATF.
Stattdessen beschränkten sich die Behörden meist darauf, erst nach
Bekanntwerden entsprechender Straftaten aktiv zu werden. Dabei
käme es jedoch zu "erheblichen Defiziten im Verlauf der
Ermittlungen", schreiben die Autoren der internationalen
Expertengruppe weiter. "Das Niveau an Korruption, von dem
öffentliche Stellen betroffen sind, vor allem auf
bundesstaatlicher Ebene, unterminiert ihre Möglichkeiten für
Ermittlungen und die Verfolgung schwerwiegender Delikte." Die
Experten des international arbeitenden Gremiums hatten Mexiko
bereits zwischen dem 28. Februar und dem 13. März 2017 besucht.
Die unabhängige Nachrichtenseite Aristegui Noticias verweist vor diesem
Hintergrund auf eine Ermittlungseinheit im mexikanischen
Innenministerium. Die Unidad de Inteligencia Financiera (UIF) habe
die Aufgabe, Wirtschaftsdelikte wie Geldwäsche zu verfolgen. Die
UIF gibt in einem Bericht an die Generalstaatsanwaltschaft an,
eine Schlüsselrolle bei der Aushebung international agierender
Geldwäschebanden gespielt zu haben. Allerdings belegt der Bericht
auch die bestehenden Defizite. So dauerte es bislang im Schnitt 61
Tage, um Anzeigen von möglichen Geldwäschefällen überhaupt zu
bearbeiten. Die schnellste Reaktion erfolgte nach sechs Tagen, die
längste Reaktionszeit betrug 213 Tage. Zwischen 2010 und 2016
wurden demnach 3.214 Fälle untersucht, aber nur in 707 davon
Anklage erhoben. Im Jahr 2016 waren es 438 UIF-Untersuchungen und
43 staatsanwaltschaftliche Anklagen, also nur rund zehn Prozent.
Der Bericht der FATF dürfte auch in der Europäischen Union für
Debatten sorgen. Die EU verhandelt derzeit über ein neues
Freihandelsabkommen mit Mexiko, ein sogenanntes Globalabkommen, das auch den
Finanzfluss erleichtern soll. Bei ähnlichen Untersuchungs- und
Ermittlungsraten dürfte das lateinamerikanische Land bald
verstärkt zur Zufluchtsstätte für kriminelle und terroristische
Strukturen werden. Menschenrechtsorganisationen haben schließlich
wiederholt darauf hingewiesen, dass staatliche Strukturen in
Mexiko massiv von der organisierten Kriminalität unterwandert
sind.
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