Dienstag, 14. November 2017

Deutsche Post: Fahrer klagt gegen die Niedriglöhne der Post



"Die Post beschäftigt osteuropäische Speditionen, um Briefe und Pakete 
in Deutschland zu transportieren. Die Angestellten bekommen oft 
weniger als den Mindestlohn. Ein tschechischer Fahrer wehrt sich jetzt 
juristisch gegen die Bezahlung. Seine Klage könnte einen Präzedenzfall 
für Tausende Mitarbeiter  schaffen. Denn nach Schätzungen sind rund 
die Hälfte Fahrer bei sogenannten "Servicepartnern" der Post 
beschäftigt. (...) Bislang weist die Deutsche Post die Verantwortung 
für solche Niedriglöhne von sich. Sie überlässt es offenbar den 
ausländischen Subunternehmen, ihre Fahrer ordentlich zu bezahlen. 
(...) Die Löhne der Fahrer aus Osteuropa bewegten sich meist zwischen 
400 und 600 Euro im Monat, sagt die Stuttgarter Beraterin Stanislava 
Rupp-Bulling vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Polnische Firmen zahlten 
etwas mehr, bulgarische etwas weniger. An den deutschen Mindestlohn 
hielten sich die wenigsten..." Artikel von Kristiana Ludwig vom 11. 
November 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-post-fahrer-klagt-gegen-die-niedrigloehne-der-deutschen-post-1.3743689

Darin zur Sonder-Entsenderichtlinie: "... Für entsendete Kraftfahrer 
hat die EU-Kommission im Mai ein ganz eigenes Maßnahmenpaket 
vorgelegt. Die Europäische Transportarbeiter Föderation, ein 
Zusammenschluss aus mehr als 230 europäischen Transportgewerkschaften, 
kritisiert diese Vorschläge scharf. Sie würden etwa dazu führen, dass 
Fahrer künftig drei statt wie bisher zwei aufeinander folgende Wochen 
jede Nacht im Lkw schlafen dürfen. An den ersten drei Tagen, an denen 
eine Firma ihre Fahrer in ein anderes EU-Land schickt, müsste sie 
ihnen zudem keinen entsprechenden Mindestlohn zahlen. Für Fahrer wie 
Tomasz Mazur, die in Grenznähe leben und arbeiten, könnte eine solche 
Regelung ein Einfallstor für Lohndumping bedeuten. Schließlich könnte 
ihr Arbeitgeber sie immer wieder nach Polen zurückschicken. So würde 
ihm der deutsche Mindestlohn niemals rechtmäßig zustehen. Im Juni soll 
der Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament über diese Pläne 
abstimmen. Bis es so weit ist, gilt der gesetzliche Mindestlohn auf 
deutschen Straßen aber ab dem ersten Tag, auch für Servicepartner der 
Deutschen Post..."

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