Dienstag, 1. August 2017

Pfändung trotz Hartz IV?

Wie kann man sich als Hartz 4-Leistungsbezieher gegen Pfändung schützen?
29.07.2017

Grundsätzlich ist es möglich, dass auch Hartz 4-Bezieher gepfändet werden können. Sollte man Schulden bei einer Firma haben, hat diese das Recht dazu Hartz 4-Einkünfte pfänden zu lassen. Einen allgemeinen Pfändungsschutz wie bei Mutterschafts- oder Wohngeld gibt es für Hartz-4 Leistungen nicht.
Es gibt bei Pfändungen eine Freigrenze von 1.139,99 EUR. Bei möglichen Unterhaltszahlungen an Eltern, Kinder oder Ehegatten kann sich dieser Betrag auf bis zu 2.511,43 EUR erhöhen. Dies ist über den üblichen Hartz 4-Zahlungen und somit ist der Regelbedarf für Gläubiger in der Realität nicht pfändbar. Etwaige Nachzahlungen für mehrere Monate, die die Freigrenze eventuell überschreiten sind ebenfalls nicht pfändbar, sondern müssen durch die Summe der jeweiligen Monate geteilt werden.

Geld das bereits auf dem eigenen Konto ist, ist für Gläubiger allerdings zugänglich. Hier besteht die Möglichkeit von der Bank einen Pfändungsschutz für das Konto einrichten zu lassen. Dies dauert höchstens 4 Wochen und darf keine Gebühr kosten.

Konto gesperrt?Sollte das Konto bereits gesperrt sein, weil ein Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss eingereicht worden ist, hat man die Chance innerhalb von 14 Tagen den Pfändungsschutz nachträglich für sein Konto zu beantragen. Wenn Arbeitslosengeld direkt auf das Konto eingeht, hat man allerdings nur noch 7 Tage nach Sperrung Zeit, den Pfändungsschutz zu beantragen.

Geld bereits gepfändet?Wenn der Betrag schon gepfändet wurde und dies womöglich zu Unrecht, bleibt nur noch der Weg zum Anwalt. Dieser prüft die Sachlage und eventuelle Möglichkeiten es wiederzubeschaffen. Noch mehr Details zu dem Thema und deinen Partner im Kampf gegen dein Jobcenter findest du hier. (pm)

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