Montag, 7. August 2017

Geheime Ermittlungen der Staatsanwaltschaft über NSU-Netzwerke. Sollen vor allem eines: Geheim bleiben



„Dennoch ist das Narrativ des Trios in der Anklage festgeschrieben und  
definiert den Verhandlungsgegenstand im Prozess. Indem der NSU laut  
Anklageschrift isoliert von der rechten Szene agierte, verneint die  
oberste Ermittlungsbehörde, dass V-Personen und die Nachrichtendienste  
Informationen über den NSU erlangen konnten. Dadurch hält die BAW eine  
Auseinandersetzung über das Ausmaß des Netzwerks und ein staatliches  
Mitwissen über rechte Terrorstrukturen aus dem Verfahren heraus. Diese  
beabsichtigte thematische Eingrenzung im NSU-Prozess wird durch  
parallele Ermittlungsverfahren der BAW selbst konterkariert. Sie führt  
neun weitere Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen und ein sog.  
Strukturermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Dieses  
Strukturermittlungsverfahren hat nach öffentlichen Verlautbarungen das  
Ziel, zu ermitteln, ob es weitere Mittäter_innen oder  
Unterstützer_innen des NSU gegeben hat. Im Laufe des NSU-Prozesses  
wurde deutlich, dass in den parallelen Verfahren zu Personen und  
Strukturen ermittelt wird, die von der Nebenklage als Netzwerk des  
NSU-Kerntrios gesehen werden. Ein zentrales Problem ist, dass diese  
parallelen Ermittlungsverfahren nicht öffentlich sind…“ – aus dem  
Beitrag „Die Verhinderung von Aufklärung im NSU-Prozess durch die  
Bundesanwaltschaft“ von Isabella Greif und Fiona Schmidt am 07. August  
2017 in Migazin, worin der Schwerpunkt der Argumentation vor allem  
darauf liegt, zu unterstreichen, dass die Bundesstaatsanwaltschaft  
eben eine ausgesprochen politische Behörde ist – und auch so agiert.
http://www.migazin.de/2017/08/07/staatlicher-selbstschutz-die-verhinderung-aufklaerung/

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