Montag, 7. August 2017
Geheime Ermittlungen der Staatsanwaltschaft über NSU-Netzwerke. Sollen vor allem eines: Geheim bleiben
„Dennoch ist das Narrativ des Trios in der Anklage festgeschrieben und
definiert den Verhandlungsgegenstand im Prozess. Indem der NSU laut
Anklageschrift isoliert von der rechten Szene agierte, verneint die
oberste Ermittlungsbehörde, dass V-Personen und die Nachrichtendienste
Informationen über den NSU erlangen konnten. Dadurch hält die BAW eine
Auseinandersetzung über das Ausmaß des Netzwerks und ein staatliches
Mitwissen über rechte Terrorstrukturen aus dem Verfahren heraus. Diese
beabsichtigte thematische Eingrenzung im NSU-Prozess wird durch
parallele Ermittlungsverfahren der BAW selbst konterkariert. Sie führt
neun weitere Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen und ein sog.
Strukturermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Dieses
Strukturermittlungsverfahren hat nach öffentlichen Verlautbarungen das
Ziel, zu ermitteln, ob es weitere Mittäter_innen oder
Unterstützer_innen des NSU gegeben hat. Im Laufe des NSU-Prozesses
wurde deutlich, dass in den parallelen Verfahren zu Personen und
Strukturen ermittelt wird, die von der Nebenklage als Netzwerk des
NSU-Kerntrios gesehen werden. Ein zentrales Problem ist, dass diese
parallelen Ermittlungsverfahren nicht öffentlich sind…“ – aus dem
Beitrag „Die Verhinderung von Aufklärung im NSU-Prozess durch die
Bundesanwaltschaft“ von Isabella Greif und Fiona Schmidt am 07. August
2017 in Migazin, worin der Schwerpunkt der Argumentation vor allem
darauf liegt, zu unterstreichen, dass die Bundesstaatsanwaltschaft
eben eine ausgesprochen politische Behörde ist – und auch so agiert.
http://www.migazin.de/2017/08/07/staatlicher-selbstschutz-die-verhinderung-aufklaerung/
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