Samstag, 29. Juli 2017

Zu viel, zu lange, zu wenig kontrolliert – EuGH stutzt Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten zusammen



"Weite Teile des geplanten Fluggastdaten-Abkommens zwischen der EU und  
Kanada sind nicht mit den Grundrechten vereinbar. Das hat heute der  
Europäische Gerichtshof erklärt. Die anlasslose Datenübermittlung kann  
zwar zulässig sein, muss aber nachgebessert werden. (...) Die  
Speicherung und Verwendung der Daten greift in das Grundrecht auf  
Achtung des Privatlebens und das Grundrecht auf Schutz  
personenbezogener Daten ein. Diese Eingriffe seien zwar zur  
Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Rahmen der Bekämpfung  
terroristischer Straftaten und grenzübergreifender schwerer  
Kriminalität gerechtfertigt, mehrere Bestimmungen des Abkommens sind  
jedoch nicht auf das absolut Notwendige beschränkt und enthalten keine  
klaren und präzisen Regeln. Das geplante Abkommen erlaubt, dass  
sensible Daten übermittelt werden dürfen. Dazu gehören sämtliche  
Informationen, aus denen „die rassische oder ethnische Herkunft,  
politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder  
die Gewerkschaftszugehörigkeit“ hervorgehen oder die die „Gesundheit  
oder Sexualleben einer Person“ betreffen. Das oberste Gericht stellt  
fest, dass die Speicherung und Verarbeitung solcher Daten nicht mit  
den Grundrechten vereinbar ist. (...) Zu möglichen Auswirkungen gebe  
es noch keine abschließende Erkenntnis, sagte ein Sprecher des  
Innenministeriums in Berlin. (...) Geprüft werden müsse nun auch, ob  
die Entscheidung Folgen für vergleichbare Vereinbarungen etwa mit den  
USA habe." Beitrag von Markus Reuter vom 26. Juli 2017 bei Netzpolitik
https://netzpolitik.org/2017/zu-viel-zu-lange-zu-wenig-kontrolliert-eugh-stutzt-vorratsdatenspeicherung-von-fluggastdaten-zusammen/

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