Samstag, 8. Juli 2017

Gesamthafenbetriebsverein Bremen (GHB)



Mitarbeiter des GHB erfolgreich! Weiterbeschäftigung von Gekündigten  
im Hafenbereich nach Vergleich vor dem Arbeitsgericht

"Die ersten beiden Klagen gegen die Kündigung von Beschäftigten aus  
dem Bereich Containerpackstationen beim Gesamthafenbetrieb in  
Bremerhaven waren erfolgreich. Vor dem Arbeitsgericht Bremerhaven  
einigten sich die von unserer Kanzlei vertretenen Beschäftigten  
bereits in der Güteverhandlung mit dem GHB auf eine  
Weiterbeschäftigung der Betroffenen im Hafenbereich (Autoumschlag).  
Zunächst hatte sich der Arbeitgeber einen Widerruf des Vergleiches  
vorbehalten. Kurze Zeit später erklärte er jedoch sein Einverständnis.  
Den beiden Klägern war im Zuge der beim GHB vollzogenen  
Massenentlassungen wie zahlreichen ihrer Kollegen aus betrieblichen  
Gründen gekündigt worden. Der Betriebsrat hatte zuvor einer sog.  
Namensliste (die Kündigungen erleichtert) im Rahmen eines  
Interessenausgleichs zugestimmt. An dem Vergleich war der Betriebsrat  
entgegen anderslautenden Gerüchten in keiner Weise beteiligt. Ob es in  
weiteren noch anhängigen Verfahren zu einer ähnlichen Einigung kommt,  
ist noch unklar." Pressemitteilung der Kanzlei RAT & TAT vom 1.7.2017

Im Anschreiben dazu wird zur Rolle des Betriebsrats zudem ausgeführt:  
"Da zwischenzeitlich in einigen sozialen Medien (Facebook) das Gerücht  
aufgetaucht war, daß an der Einigung mit dem Arbeitgeber des GHB  
Bremerhaven der zuständige Betriebsrat beteiligt gewesen sei, weisen  
wir nochmals darauf hin, daß dies unzutreffend ist. Die Einigung wurde  
noch in der Güteverhandlung beim Arbeitsgericht Bremerhaven ohne  
Kenntnis und Zutun des Betriebsrats nur zwischen den Parteien des  
Rechtsstreits rzielt. Der Betriebsrat hatte im Gegenteil zuvor einer  
Namensliste der Gekündigten zugestimmt, wodurch im Gegenteil die  
Entlassung von Betroffenen grds. erheblich erleichtert wird."

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