Donnerstag, 16. März 2017

Stellungnahme der Kläger zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen zum Streik bei Mercedes


"Ein weiteres Mal verweigert sich ein Gericht, die bisherige 
reaktionäre Rechtssprechung in der Frage des Streikrechts auch nur 
anzutasten: Wieder wird mit formalen, „prozessualen Gründen“ (so das 
LAG) eine „sicherlich hochspannende Frage“ (LAG) zielsicher umschifft. 
Wer will sich schon die Karriere versauen, in einer Zeit, da das 
Streikrecht, da Arbeitnehmerrechte in diesem Land und in ganz Europa 
täglich geschliffen werden, in denen die Rechtlosigkeit des Leih-, 
besser: Zwangsarbeiters zum millionenfachen Standard gewoden ist?..." 
Stellungnahme zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen der Sprecher 
der Kläger vom 9. März 2017 im Volltext im Dossier
http://www.labournet.de/?p=71957

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