Montag, 6. März 2017
Skandal bei VW Hannover: Verleih-Tochterfirma „Autovision“ läßt Beschäftigten nach Klage auf Festanstellung "wie Verbrecher abführen"
"Mitarbeiter hatte auf Festanstellung geklagt. Nach zwangsweiser
Freistellung jetzt auch noch Entlassung! (...) Der bei der VW-Tochter
„Autovision“ im VW-Werk Hannover beschäftigte Mitarbeiter Murat C.
hatte einen Anspruch auf Festanstellung geltend gemacht und wurde
darauf hin am 26.1.2017 zwangsweise ohne jeden Rechtsgrund von der
Arbeit freigestellt und vom Werkschutz nach eigenen Angaben „wie ein
Verbrecher vom Arbeitsplatz weggeführt“. Der Werksausweis wurde ihm
abgenommen. Gründe wurden dem Betroffenen nicht genannt. Man erklärte
ihm, es liefen „Ermittlungen“ gegen ihn. Bis zum „Abschluß der
Ermittlungen“ sei er freigestellt und dürfe das Betriebsgelände nicht
betreten. Wahrheitswidrig wurde ihm angekündigt, er werde einen
„Brief“ erhalten, in welchem die Vorwürfe genannt würden. (...) Mitte
Februar wurde Autovision durch uns aufgefordert, endlich das
Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland zu akzeptieren und
willkürliche „Ermittlungen über Ermittlungen“ zu unterlassen, die
Freistellung aufzuheben o d e r endlich angebliche
Vertragsverletzungen des Mandanten zu benennen. Am 24.2. wurde Klage
beim Arbeitsgericht Hannover eingereicht. Einen (!) Tag später erhielt
der Betroffene eine Kündigung ohne Begründung. (...) Über die Klage
gegen Autovision wird verhandelt am Freitag den 17. März 2017, 13.30
Uhr beim Arbeitsgericht Hannover" RAT & TAT Info Nr. 260 vom 2.03.2017
des Institut für Arbeit – ICOLAIR - im Volltext im Beitrag
http://www.labournet.de/?p=112757
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