Montag, 6. März 2017

Skandal bei VW Hannover: Verleih-Tochterfirma „Autovision“ läßt Beschäftigten nach Klage auf Festanstellung "wie Verbrecher abführen"



"Mitarbeiter hatte auf Festanstellung geklagt. Nach zwangsweiser 
Freistellung jetzt auch noch Entlassung! (...) Der bei der VW-Tochter 
„Autovision“ im VW-Werk Hannover beschäftigte Mitarbeiter Murat C. 
hatte einen Anspruch auf Festanstellung geltend gemacht und wurde 
darauf hin am 26.1.2017 zwangsweise ohne jeden Rechtsgrund von der 
Arbeit freigestellt und vom Werkschutz nach eigenen Angaben „wie ein 
Verbrecher vom Arbeitsplatz weggeführt“. Der Werksausweis wurde ihm 
abgenommen. Gründe wurden dem Betroffenen nicht genannt. Man erklärte 
ihm, es liefen „Ermittlungen“ gegen ihn. Bis zum „Abschluß der 
Ermittlungen“ sei er freigestellt und dürfe das Betriebsgelände nicht 
betreten. Wahrheitswidrig wurde ihm angekündigt, er werde einen 
„Brief“ erhalten, in welchem die Vorwürfe genannt würden. (...) Mitte 
Februar wurde Autovision durch uns aufgefordert, endlich das 
Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland zu akzeptieren und 
willkürliche „Ermittlungen über Ermittlungen“ zu unterlassen, die 
Freistellung aufzuheben o d e r endlich angebliche 
Vertragsverletzungen des Mandanten zu benennen. Am 24.2. wurde Klage 
beim Arbeitsgericht Hannover eingereicht. Einen (!) Tag später erhielt 
der Betroffene eine Kündigung ohne Begründung. (...) Über die Klage 
gegen Autovision wird verhandelt am Freitag den 17. März 2017, 13.30 
Uhr beim Arbeitsgericht Hannover" RAT & TAT Info Nr. 260 vom 2.03.2017 
des Institut für Arbeit – ICOLAIR - im Volltext im Beitrag
http://www.labournet.de/?p=112757

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