Mittwoch, 22. Februar 2017

Dauer-Passentzug von Gefährdern rechtswidrig

Ein offizielles Ausreiseverbot ist ein Mittel von deutschen Behörden gegen Islamisten und die Terrorgefahr. Menschen, die in den sogenannten Dschihad ziehen wollen, sollen so abgehalten werden. Doch ist das rechtmäßig? Um genau diese Frage ging es am Mittwoch bei zwei Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Beide Verfahren waren unterschiedlich gelagert - und gingen am Ende auch unterschiedlich aus. Im ersten Fall hatte die Verwaltung der Stadt Hildesheim einem Türken seinen Pass entzogen, weil er von Sicherheitsbehörden als sogenannter islamistischer Gefährder eingestuft worden war. Er reiste trotzdem aus. Die Stadt wollte seinen Pass nicht aushändigen, damit er nicht wieder nach Deutschland einreisen kann. Doch das verbiete das Völkerrecht, urteilte das Verwaltungsgericht. Deutsche Behörden dürften zur Abwehr von Terrorgefahr nicht dauerhaft einen ausländischen Pass entziehen.

Dauerhafter Passentzug ist rechtswidrig

NDR//Aktuell -
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden: Ein dauerhafter Passentzug ist rechtswidrig. Die Stadt Hildesheim hatte einem mutmaßlichen Gefährder den Pass entzogen.

Klage von dreifacher Mutter abgewiesen

In einem zweiten Verfahren gab das Gericht der Stadt Hildesheim indes Recht. Auch eine Frau hatte parallel in Hannover geklagt. Gegen die Libanesin verhängte die Stadt Hildesheim ebenfalls ein Ausreiseverbot, weil sie nach Überzeugung des Landeskriminalamtes beabsichtigte, als sogenannte Gotteskriegerin in den bewaffneten Kampf nach Syrien oder in den Irak auszureisen. Als Grundlage dienten Informationen der Ermittlungsbehörden. Diese Klage hat das Gericht heute abgewiesen. Die Frau sei - genau wie ihr deutscher Ehemann - einschlägig als Besucherin des "Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim" bekannt.


rankenwagen transportieren vermutlich Kämpfer

Der "Islamkreis" gilt nach Angaben des Innenministeriums als "bundesweiter Hotspot der radikalen Salafisten-Szene". Im Sommer 2015 soll dort über mögliche Anschläge gesprochen worden sein. Dem Ehemann wurde bereits der Reisepass entzogen, weil er sich nach Erkenntnis der Behörden ebenfalls dem Kampf in Syrien anschließen wollte. Der Mann hatte Krankenwagen für Hilfskonvois Richtung Syrien gekauft. Nach Einschätzung der Behörden transportierten sie aber auch potenzielle Kämpfer für die Terrormiliz Islamischer Staat nach Syrien.

Auch Mann musste Pass abgeben

Die Klage des Mannes gegen den Passentzug im vergangenen Juli wurde bereits vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Seine Ehefrau begründet ihre Klage damit, dass keine konkreten Erkenntnisse gegen sie vorliegen und nicht gegen alle Besucher der "DIK"-Moschee Maßnahmen ergriffen worden sind.

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