Donnerstag, 28. Juli 2016

Hartz IV: Das ändert sich ab 1. August 2016

Hartz IV Änderungen ab 1. August 2016: "Zuckerbrot und Peitsche":
Der Bundestag hat das 9. SGB II-Änderungen am 23. Juni 2016 durchgewunken. Es wird größtenteils am 1. August 2016 in Kraft treten. Ottokar aus unserem Hartz.INFO Forum hat euch alle Änderungen aufgelistet.
Erst am 01.01.2017 treten in Kraft (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- der Wechsel der Zuständigkeit für die Eingliederung von ALG I Aufstockern zum SGB III (§ 5 Abs. 4 SGB II neu),
- die Darlehensregelung bei vorzeitigem Verbrauch einmaliger Einnahmen (§ 24 Abs. 4 SGB II neu),
- die Neufassung der Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II neu),
- die Aufhebung der Erstattungsregelungen des § 40 Abs. 4 SGB II.

Das Gesetzgebungsverfahren kann hier nachgelesen werden. Harald Thomé hat hier eine konsolidierte Fassung (Leseversion) des 9. SGB II–ÄndG zum allgemeinen Gebrauch veröffentlicht. (Vielen Dank an Herrn Thomé und den/die Ersteller dieser Fassung.) Nachfolgend eine Übersicht über die für ALG II-Empfänger relevanten Änderungen.

Ab 01.08.2016/01.01.2017 in Kraft tretende Änderungen des SGB II in der Fassung des 9. SGB II-ÄndG vom 23. Juni 2016
§ 3 Abs. 2
Jeder Antragsteller soll sofort (unverzüglich) Leistungen zur Eingliederung nach §§ 14 ff SGB II erhalten.
Dazu gehören Jobangebote, Eingliederungsvereinbarung, Eingliederungmaßnahmen und AGHs.
Bei fehlendem Berufsabschluss hat eine Ausbildung vorrang.

§ 3 Abs. 2a
Der bisherige Inhalt (Vorrang der Vermittlung von Personen ab dem 58. Lebensjahr in eine Arbeit) wird gestrichen, da er sich nun altersunabhängig in § 3 Abs. 2 findet.
Neu wird hier die Pflicht zur Durchführung von Integrations- und Deutschkursen für Anspruchsberechtigte geregelt.

§ 5 Abs. 3 S. 3 bis 6
Wenn von einem anderen Leistungsträger dort gestellte Anträge oder gezahlte Leistungen wegen fehlender Mitwirkung des ALG II Beziehers versagt oder eingestellt werden, wird auch der Anspruch auf ALG II versagt oder eingestellt, bis der Betroffene die erforderliche Mitwirkung beim anderen Leistungsträger nachholt. ALG II wird ab dann rückwirkend zum Tag der Einstellung weitergezahlt. Diese Regelung gilt nicht für den Antrag auf vorzeitige Altersrente. Die Einstellung der ALG II Leistung ist nur zulässig, wenn der Versagungs- oder Einstellungsbescheid des anderen Leistungsträgers bestandskräftig wurde.

§ 5 Abs. 4 (tritt am 01.01.2017 in Kraft)
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden an Empfänger von Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld nicht mehr vom Jobcenter sondern vom Arbeitsamt erbracht.

§ 7 Abs. 5
Bei Azubis, deren Ausbildung dem Grunde nach mit BAB gefördert werden kann, entfällt der Anspruch auf ALG II nicht mehr grundsätzlich. Nur Azubis, die mit voller Verpflegung beim Ausbildenden, in einem Wohnheim, Internat o.ä. untergebracht sind (§ 61 Abs. 2 und 3, § 62 Abs. 3, § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie § 124 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 SGB III) haben, mit Ausnahme des § 27 SGB II, weiterhin keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II.

§ 7 Abs. 6
Bei Azubis, deren Ausbildung dem Grunde nach mit Bafög gefördert werden kann, entfällt der Anspruch auf ALG II nicht mehr, wenn:

1) aufgrund § 2 Abs. 1a Bafög keinen Anspruch auf Bafög besteht (Azubi wohnt bei den Eltern), oder
2) sich der Anspruch nach § 12 oder § 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr .1 oder nach § 13 Abs.
1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 Bafög richtet und
2a) Bafög gezahlt wird, oder wegen Einkommen/Vermögen nicht gezahlt wird, oder
2b) der Bafög Antrag noch nicht bearbeitet wurde, oder
3) wenn bei Besuch einer Abendhauptschule, Abendrealschule oder Abendgymnasium wegen der Altersgrenze nach § 10 Abs. 3 Bafög kein Anspruch besteht.

§ 11 Abs. 1
Beim ALG II als Einkommen anzurechnende Einnahmen in Geldeswert sind nur noch solche, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, eines Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen.

§ 11 Abs. 3
Nachzahlungen von Erwerbseinkommen und Sozialleistungen anderer Leistungsträger werden als einmalige Einnahme im Zuflussmonat angerechnet.

§ 11a Abs. 3
Leistungen des BAB und Bafög, jeweils mit Ausnahme des Kinderbetreuungszuschlages, werden als Einkommen angerechnet, ebenso Reisekosten zur Teilhabe am Arbeitsleben.

§ 11a Abs. 6
Überbrückungsgeld nach § 51 Strafvollzugsgesetz, oder eine vergleichbare Leistung nach landesrechtlicher Regelung, darf nur i.H. des SGB II-Bedarfes für 28 Tage als einmalige Einnahme angerechnet werden. Der Rest bleibt anrechnungsfrei.

§ 11b Abs. 2
Die Absetzung des Grundfreibetrages wird ausdrücklich auf Erwerbseinkommen beschränkt.
Bei steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG wird
- der Grundfreibetrag um die steuerfreie Einnahme bis auf max. auf 200 Euro erhöht (eine steuerfreie Einnahme bleibt bis 100 Euro anrechenfrei),

- der Einkommensgrenzbetrag von 400 Euro, bei dessen Überschreiten die tatsächlichen Kosten statt des Grundfreibetrages abgesetzt werden können, auf den erhöhten Grundfreibetrag geändert (bei steuerfreien Einnahmen ab 100,01 Euro können so die tatsächlichen Aufwendungen für diese Tätigkeit abgesetzt werden). Von dem anzurechnenden BAB und Bafög werden 100 Euro, vom Taschengeld des BFD/JFD 200 Euro als Grundfreibetrag abgesetzt, sofern nicht bereits von anderem Einkommen der Grundfreibetrag abgesetzt wurde.

§ 14 Abs. 2
Hier wird die schon in §§ 13 bis 15 SGB I geregelte Pflicht des JC zur Aufklärung, Beratung und Auskunft wiederholt und mit dem Focus auf Selbsthilfeobliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Leistungsbeziehers als neue "Pflichtberatung" verankert.

§ 15
Lt. dem neuen Abs. 1 soll sofort nach Antragstellung eine Potentialanalyse erfolgen.
Im Abs. 2, der bisher Abs. 1 war, ist neu geregelt,

- das die Inhalte der EinV unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Potentialanalyse festgelegt werden sollen,

- das auch Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung vereinbart werden sollen,

- ob und wie Leistungen anderer Leistungsträger einbezogen werden (die bisherige Pflicht zur Beantragung Leistungen Dritter entfällt),

- in welche Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche vermittelt werden soll. Die starre 6monatsfrist wird aufgehoben. Künftig kann eine EinV auch für kürzere Zeiträume geschlossen, oder eher als nach 6 Monaten ersetzt werden. Die Regelung zur Schadensersatzpflicht bei Bildungsmaßnahmen entfällt.

§ 15a
Wird aufgehoben, da diese Regelung nunmehr in § 3 Abs. 2 enthalten ist.

§ 16b
Einstiegsgeld kann nun auch Personen gewährt werden, die nicht arbeitslos sind.

§ 16d Abs. 6
Die zulässige Zuweisungsdauer in AGHs wird von 24 auf bis zu 36 Monate (innerhalb von 5 Jahren) verlängert, sofern die Voraussetzungen nach § 16d Abs. 1 und 2 währenddessen weiter erfüllt werden.

§ 16g
Entfällt während einer Eingliederungsmaßnahme die Hilfebedürftigkeit, werden die Kosten der Maßnahme nur für max. weitere 6 Monate vom JC als Darlehen getragen, welches der Teilnehmer dann an das JC zurückzahlen muss.

§ 16h
"Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" unter 25 Jahren.
Leistungsberechtigte (nicht nur Leistungsempfänger) sollen vom JC zusätzliche Betreuungs‐ und Unterstützungsleistungen erhalten mit dem Ziel, dass diese
- eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation erfolgreich abschließen oder ins Arbeitsleben eintreten,
- Sozialleistungen beantragen und/oder annehmen,
- erforderliche therapeutische Behandlungen eingeleitet werden,
- mittels Eingliederungsmaßnahmen frühzeitig und intensiv an eine berufsorientierte Förderung herangeführt werden.
(Diese intensive 'Verfolgungsbetreuung', zu der mittels einer EinV eine Mitwirkung erzwungen werden kann, verstößt in Teilen gegen den Selbstbestimmungsgrundsatz, gegen das in § 16a SGB II verankerte Freiwilligkeitsrecht der dort genannten Eingliederungsleistungen und gegen das Verbot einer Zwangstherapierung lt. § 63 SGB I.)

§ 21 Abs. 4
Kein Mehrbedarf i.H.v. 35% mehr bei Berufsvorbereitung und beruflicher Ausbildung (§ 33 Abs. 3 Nr. 2 und 4 SGB IX).

§ 22 Abs. 3
Rückzahlungen bei den Betriebskosten werden nicht als Einkommen angerechnet, soweit diese auf Vorauszahlungen beruhen, die der Betroffene für nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Abrechnungszeitraum selbst gezahlt hat.

§ 22 Abs. 4
Für die Zusicherung der Übernahme der neuen Kosten der Unterkunft und Heizung ist der neue Leistungsträger zuständig. Dort soll der Betroffene die Zusicherung einholen.

§ 22 Abs. 6
Genossenschaftsanteile werden (auch) als Darlehen übernommen.

§ 22 Abs. 10
Die Beurteilung der Gesamtangemessenheit kann in Form einer Warmmiete erfolgen.

§ 24 Abs. 4 (tritt am 01.01.2017 in Kraft)
Beim vorzeitigen Verbrauch einer einmaligen Einnahme wird ALG II als Darlehen erbracht.

§ 27 Abs. 1
Leistungen an Azubis nach § 7 Abs. 5 gelten nicht als ALG II.

§ 27 Abs. 3 und 5 alt
Werden gestrichen.
(D.h. kein Zuschuss zu den KdU für weiterhin vom ALG II ausgeschlossene Azubis und Studis, keine Übernahme von Mietschulden als Darlehen mehr.)

§ 27 Abs. 3 neu
In Härtefällen kann trotz Ausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II Leistungen an Azubis als Zuschuss erbracht werden, wenn die Ausbildung dem Grunde nach nach § 12 oder § 13 Abs. 1 Nr. 1 Bafög förderfähig ist, aufgrund Alters (§ 10 Abs. 3 Bafög) aber kein Anspruch besteht. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung im Einzelfall für die Eingliederung in das Erwerbsleben zwingend erforderlich ist und ansonsten der Abbruch der Ausbildung droht.

§ 28 Abs. 3
Unabhängig vom bisherigen Stichtag besteht Anspruch auf Schulbedarf für das 1. Schulhalbjahr (70 Euro) bzw. 2. Schulhalbjahr (100 Euro) nachträglich jeweils auch dann, wenn der Schüler im 1. bzw. 2. Schulhalbjahr in die Schule aufgenommen wird.

§ 34 Abs. 1
Ein Ersatzanspruch tritt künftig auch dann ein, wenn durch das sozialwidrige Verhalten die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde. Dieser Ersatzanspruch darf innerhalb der 30jährigen Verjährungsfrist nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Betroffenen eine Härte bedeutet. Der Ersatzanspruch besteht in der Höhe, in der ohne das sozialwidrige Verhalten der ALG II-Anspruch durch Einkommensanrechnung entfallen wäre. Der Ersatzanspruch besteht unbefristet so lange fort, bis die Kausalitätskette durchbrochen wird. Dies ist dann der Fall, wenn die Hilfebedürftigkeit für mindestens einen Monat in dem Umfang verringert wird, in dem sie infolge des sozialwidrigen Verhaltens erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde. (Das bedeutet im Ergebnis die Einführung einer zweiten Sanktionsebene, die zudem wesentlich härter und tiefgreifender ist, als die bislang nach § 31 SGB I bestehende.


§ 34b neu
Hiermit wird ein Erstattungsanspruch für vorrangige Sozialleistungen eingeführt, die der ALG II Bezieher parallel zum ALG II erhalten hat, sofern diese Sozialleistungen nicht bereits als Einkommen angerechnet wurden. (Regelung zu § 104 Abs. 1 S. 1 SGB X, sofern ein Erstattungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann, weil der vorrangige Leistungsträger die Leistung bereits an den Antragsteller ausgezahlt hat.)

§ 35
Wird aufgehoben. Die bisherige Haftung der Erben aus der Erbmasse für ALG II, welches der Verstorbene innerhalb der letzten 10 Jahre rechtmäßig erhalten hatte, entfällt.

§ 40
Lt. Abs. 1 sind Überprüfungsanträge nur noch zulässig, wenn sie innerhalb von 4 Jahren nach dem Jahr gestellt werden, indem der angefochtene Verwaltungsakt erlassen wurde.

Abs. 3 ersetzt § 40 Abs. 2 Nr. 2 und beinhaltet statt des bisherigen Verweises die Regelungen des § 330 Abs. 1 SGB III im Wortlaut.
Abs. 4 regelt neu, das abschließende Verwaltungsakte (Bewilligungsbescheide) mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben sind, wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Bewilligung eintreten.
Abs. 5 regelt neu, dass die durch den Tod einer leistungsberechtigten Person eintretenden Änderungen erst im Folgemonat nach dem Todesfall zu berücksichtigen sind.

§ 40 Abs. 4 alt (tritt am 01.01.2017 in Kraft)
Wird aufgehoben.
Die 56-Prozent-Klausel der Nichterstattung der Bedarfe für Unterkunft entfällt.

§ 41
Leistungen werden künftig für 12 Monate bewilligt.
In Fällen vorläufiger Bewilligung oder bei unangemessenen KdU soll die Leistung nur für 6 Monate bewilligt werden.

§ 41a
Ersetzt § 40 Abs. 2 Nr. 1 alt.
Hier werden neu die Voraussetzungen und der Umfang einer vorläufigen Bewilligung geregelt.
Abs. 1 entspricht im Wesentlichen den Regelungen des § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III. Der Bestandsschutz (45 Abs. 2 SGB X) wird für vorläufige Bewilligungen ausgeschlossen.

Abs. 2 regelt, dass die Vorläufigkeit zu begründen und die Leistung bedarfsdeckend zu bemessen ist. Dabei darf der Freibetrag unberücksichtigt bleiben (was der zuvor geregelten Bedarfsdeckungspflicht widerspricht), nur der Grundfreibetrag ist abzusetzen.

Abs. 3 S. 1 entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 328 Abs. 2 SGB III. Teilt der Antragsteller nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes dem JC die für eine abschließende Entscheidung relevanten Daten nicht umgehend mit, darf das JC die abschließende Entscheidung auf der Grundlage der ihm bekannten Daten treffen.

Abs. 4 regelt, dass bei vorläufigen Bewilligungen grundsätzlich ein monatliches Durchschnittseinkommen zugrunde zu legen ist. Das tatsächliche monatliche Einkommen wird nur dann nach dem Zuflussprinzip berücksichtigt, wenn a) eine abschließende Entscheidung bei fehlender Mitwirkung erfolgt, b) bei Anwendung des Zuflussprinzips der Leistungsanspruch in mindestens einem Monat entfällt, oder c) der Antragsteller es beantragt.

Abs. 5 regelt, dass die Leistungen einer vorläufigen Bewilligung nach einem Jahr als abschließend festgesetzt gelten, sofern der Antragsteller bis dahin keine abschließende Entscheidung beantragt hat, oder die Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 45 Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 S. 2 SGB X vorliegen.

Abs. 6 entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 328 Abs. 3 SGB III.
Abs. 7 entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB III.
(Hier wird weiteres Sonderrecht etabliert. Jedem Antragsteller, der von einer vorläufigen Bewilligungbetroffen ist, ist zu raten, sofort nach Wegfall der Gründe für die vorläufige Bewilligung, spätestens nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, nachweislich schriftlich eine abschließende Entscheidung unter Zugrundelegung des tatsächlichen monatlichen Einkommens lt. Zuflussprinzip zu beantragen.)

§ 42 Abs. 2
Sofern keine Aufrechnung oder Sanktion erfolgt, kann ein ALG II Bezieher jeden 4. Monat einen Vorschuss i.H.v. 100 Euro auf das ALG II des Folgemonats erhalten, sofern keine Aufrechnung oder Sanktion stattfindet.

§ 42 Abs. 4
Die Unpfändbarkeit von ALG II wird wieder im Gesetz festgeschrieben. ALG II kann danach nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

(Positiv für alle von Pfändung Betroffenen, da viele Banken nach wie vor erhebliche Verständnisprobleme mit der Umsetzung des Pfändungsschutzes bei P-Konten haben.)

§ 42a Abs. 2
Eine Aufrechnung des laufenden ALG II mit einem Darlehen darf nicht erfolgen, wenn und solange ALG II selbst als Darlehen erbracht wird.
Wenn und solange eine Sanktion von mind. 30% vorliegt, darf keine Aufrechnung erfolgen. Ansonsten ist die Aufrechnung auf die Differenz zwischen Sanktionsbetrag und 30% Regelleistung begrenzt.

§ 43
Erstattungsansprüche aus einer vorläufigen Bewilligung (§ 41a) werden i.H.v. 10% aufgerechnet.
Erstattungsansprüche aus vorrangigen Sozialleistungen (§ 34b) werden i.H.v. 30% aufgerechnet.
Wenn und solange eine Sanktion von mind. 30% vorliegt, darf keine Aufrechnung erfolgen. Ansonsten ist die Aufrechnung auf die Differenz zwischen Sanktionsbetrag und 30% Regelleistung begrenzt.

§ 50 Abs. 1 S. 2
Wenn das JC einen externen Gutachter mit einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung oder Begutachtung nach § 44a SGB II beauftragt, so hat dieser Gutachter alle ihm im Ergebnis vorliegenden Patientendaten an das JC zu übermitteln, die das JC zu seiner Aufgabenerfüllung für erforderlich hält.
(Durch diese weit auslegbare Ermessensregelung wird der Sozialdatenschutz ausgehebelt, insbesondere das Recht des Patienten nach § 76 Abs. 1 und 2 SGB X zum Widerspruch der Datenübermittlung. Jobcenter erhalten so unzulässig Zugriff auf die komplette Patientenakte des Gutachters, einschließlich aller darin enthaltenen Befunde und Gutachten Dritter.)

§ 52
Der automatisierte Datenabgleich wird auf Personen erweitert, die einer BG angehören, aber keinen Leistungsanspruch haben.

(Begründet wird diese weitere Aushöhlung des Datenschutzes im SGB II damit, dass dies für die Feststellung von Leistungsmissbrauch erforderlich sei.)

§ 56
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen in der Eingliederungsvereinbarung verpflichtet werden, eine Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht darf nicht sanktioniert werden.

§ 63
Ausweitung der Bußgeldvorschriften
Ein Verstoß gegen § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I (Mitteilung leistungserheblicher Tatsachen und Zustimmung zur Erteilung entsprechender Auskünfte durch Dritte) wird zukünftig mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet.

(Diese Regelung missachtet, ob die Zustimmung zur Erteilung entsprechender Auskünfte durch Dritte vom JC überhaupt gefordert werden darf. Die Strafe ist zudem höchst unbillig, da sie unabhängig davon erfolgt, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Auch das stellt eine weitere Etablierung von Sonderrecht im SGB II dar.)

§ 65 Abs. 1
Wenn ein ALG II Bezieher in einer Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht ist, kann das JC den Anspruch auf Ernährung und Haushaltsenergie bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 in Form von Sachleistungen erfüllen. (Ottokar, Hartz.Info Forum)


Suizidgefahr kann Zwangsversteigerung verhindern

Karlsruhe mahnt Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit an
26.07.2016

(jur). Führt eine beabsichtigte Zwangsversteigerung von Haus und Grundstück bei einem psychisch Kranken zu einer konkreten Suizidgefahr, muss diese ausgesetzt werden. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass auf die Versteigerung sogar auf unbestimmte Zeit verzichtet werden muss, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 6. Juli 2016 (Az.: 2 BvR 548/16). Denn die Vollstreckungsgerichte müssten bei der Prüfung einer Zwangsvollstreckung immer auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Blick haben, forderten die Karlsruher Richter.


Konkret ging es um eine schwer psychisch kranke und suizidgefährdete 72-jährige Frau aus Aachen. Wegen aufgelaufener Grundschulden der Frau in Höhe von über 450.000 Euro beantragten ihre Gläubiger die Zwangsvollstreckung ihres selbst bewohnten Hauses mitsamt Grundstück.

Die 72-Jährige beantragte Vollstreckungsschutz und verlangte damit, dass die Zwangsvollstreckung nicht durchgeführt wird. Sie sei suizidgefährdet. Bei einer Zwangsvollstreckung werde sich ihre Selbstmordgefahr „massiv erhöhen“.

Das Amtsgericht Aachen stellte das Verfahren daraufhin mehrfach befristet für eine bestimmte Zeit ein und gab der Frau auf, sich ambulant psychiatrisch und psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Doch jedes Mal, wenn es nach Ablauf der Frist wieder zur Zwangsversteigerung kommen sollte, beantragte die 72-Jährige erneut Vollstreckungsschutz. Schließlich wünschte sie, dass das Verfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird.

Sie hatte hierzu psychiatrische Gutachten vorgelegt, die ihr bereits in der Kindheit schwere Misshandlungen und sexuellen Missbrauch in ihrem Elternhaus bescheinigten. Auch im späteren Leben hatte sie zahlreiche weitere Traumata erlitten. Seit 2015 geht es ihr trotz Psychotherapie und Medikamente kontinuierlich schlechter. Sie leide an ständigen Suizidgedanken. Auslöser sind laut Gutachten die ständigen Androhungen der Zwangsversteigerung ihres Hauses, welches für sie ein geschützter Rückzugsort und ein Ort der Geborgenheit darstellt.

Das Landgericht Aachen entschied, dass die Aussetzung des Zwangsvollstreckungsverfahrens auf unbestimmte Zeit generell nicht infrage komme.

Das Bundesverfassungsgericht sah damit die Grundrechte der 72-Jährigen verletzt. Der Staat habe bei der Anordnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch eine Schutzpflicht gegenüber dem Schuldner und müsse dessen Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit achten. Dabei kann im Einzelfall die Vollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit eingestellt werden.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Frau geschützt werde, indem das Verfahren für nur achteinhalb Monate eingestellt wird. Die psychisch Kranke habe auch im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung bereits einen Suizidversuch überlebt, bei dem sie aber ein Auge verlor und ein schweres Schädelhirntrauma erlitt. Die ärztlichen Atteste schließen zudem eine Besserung aus, solange die Zwangsversteigerung nicht endgültig abgewendet ist, so das Bundesverfassungsgericht.

Die Ansprüche der Gläubiger seien damit auchb nicht verloren. Denn diese seien „dinglich“, also über das Haus und das Grundstück, gesichert. Eine spätere Verwertung sei immer noch möglich.


Mittwoch, 27. Juli 2016

Déclaration du TKP/ML concernant la tentative de coup d’état.

 

Aux turques, aux kurdes et aux travailleurs de différentes nationalités,
La crise politique continue de s’aggraver dans la classe dirigeante turque. Le conflit des cliques au sein de la dictature fasciste est passé à une nouvelle phase avec un coup d’état militaire organisé par une armée junte le 15-16 Juillet. La classe dirigeante turque n’avait jamais connu de tentative de coup d’état de cette sorte. La manière dont la tentative de coup d’état a été orchestrée à ses premières heures (15 juillet, à 21.30) l’a faite aboutir à un échec. Cependant, cette tentative de coup est une première dans l’histoire de la République turque. L’armée turque est connue pour être une « jonction de la junte ». Les tentatives de coup d’état, les plans de prises de contrôle ne se sont jamais épuisés dans l’armée. Dans la création de la structure de l’état turc, l’armée a un rôle politique qui est décisif dans son activation. Les coups d’état militaires sont traités en fonction des besoins des classes dirigeantes de l’état-major général.
Le 15-16 juillet, l’armée junte ne répond plus à sa hiérarchie et sort dans les rues et tente une prise du pouvoir. Sous le nom de « Conseil de la Paix dans le Pays », cette junte s’appuie sur l’opposition d’une partie de la société envers AKP et Tayyip Erdogan et fait de ce coup d’état un règlement de compte. Cependant, le succès d’un coup d’état militaire en Turquie dépend du soutien des puissances impérialistes et d’une certaine conjoncture politique. La junte putschiste n’a pas demandé le soutien de la classe dirigeante turque, ni de l’axe politico-médiatique/capital-privé et n’a pas eu l’appui suffisant des puissances impérialistes. Ce qui a amené à un soutien insuffisant à l’intérieur de l’armée. Mais malgré tout cela, la tentative de coup d’état de la junte a eu lieu. Cela montre pleinement que la junte actuelle a assumé un rôle de kamikaze.
12507267_191358364550981_4812433839973273742_nLors de la tentative de coup d’état de la junte, les cliques de la classe dominante, qui en étaient le noyau dur, ont joué un rôle de kamikaze. L’organisation de Fethullah Gülen est une communauté qui a un pouvoir important sur l’armée, la police et sur le système judiciaire et qui est depuis longtemps ciblée comme ennemie et comme une menace pour le système. La communauté de Gülen (Cemaat), connaissant l’insatisfaction au sein de l’armée et s’appuyant sur « le clignement des yeux » des impérialistes américains a tenté un coup d’état en tenant compte de sa situation défavorable. Cela a été la confrontation la plus violente entre les classes dirigeantes depuis 4 ans.
La défaite de la junte a des conséquences : elle apportera à l’état une nouvelle crise et de nouvelles relations politiques. Malgré l’échec de ce coup : le parlement de l’état turc a été bombardé et des centaines de personnes ont été tuées dont des membres de la police et de l’armée. Certains membres de l’armée appartenant à « l’Assemblée sainte du prophète » ont été traités comme des esclaves, traînés dans les rues, décapités, lynchés. Ils sont entrés en conflit avec la police et avec les forces militaires ennemies. Ce pays qui essayait d’être un « modèle au Moyen-Orient » et qui prétend être l’état médiateur du secteur, a eu une image défavorable durant cette situation de crise. Cette tentative de coup d’état a fait baisser l’estime pour la Turquie et a dégradé sérieusement sa réputation et son prestige, ce qui aura forcément une influence et une incidence sur l’orientation de sa politique intérieure et extérieure.
La gravité de cette tentative de coup d’état et le problème de puissance remarqué par les forces paramilitaires de l’AKP ont permis au parti, avec l’aide d’un certain public, de contrer cette initiative. Ce mouvement de masse qui s ‘approprie la «démocratie» assombrit en réalité la vraie nature de l’état turc. Les masses passant à l’action sont des militants politiques réactionnaires fascistes de l’AKP. Dans ce cas, les masses ne demandent ni droits, ni liberté démocratique mais se mobilisent dans l’intérêt de la clique fasciste au pouvoir. Les opposants de l’initiative de la junte s’appuient sur des «motifs valables» mais ne sont absolument pas ni progressistes, ni démocratiques.
10565138_1156248847735265_5515825031567898272_nLe régime parlementaire sujet à cette tentative de coup d’état, s’appuie sur un état à caractère fasciste qui cela ne doit pas être ignoré. Après cette tentative de coup d’état, le président de la dictature fasciste et le premier ministre ont célébré le 15 juillet comme une “fête de la démocratie” et une “ victoire de la démocratie ». Cependant, la réalité est bien différente. Le gouvernement turc, dirigé par Recep Tayyip Erdogan, ignore le cadre constitutionnel, met en oeuvre des actes d’abattage et de répression en vue de l’anéantissement de la nation kurde, supprime toute opposition démocratique en accomplissant des massacres directs et indirects, inhibe les libertés d’expression et de pensée par des arrestations massives et proclame « terroristes” ou “sympathisants terroristes » les partis ou religions qui n’ont pas l’identité religieuse, politique ou nationale du système en place. Donc, le fascisme est déjà mis en pratique par tous ces moyens et méthodes. Les villes kurdes sont détruites, des milliers de personnes sont assassinées, les maires élus sont arrêtés, les députés font face à des arrestations et à des exécutions. Le régime fasciste de 93 ans se poursuit sous le gouvernement dirigé par Recep Tayyip Erdogan .
C’est la raison pour laquelle la tentative de coup d’état ne visait pas l’installation de la « démocratie » mais l’inverse : la junte putschiste au lieu d’amener la démocratie aura eu pour conséquence la restriction du droit législatif du peuple qui se trouve pris dans une politique réactionnaire fasciste.
gerilla_tikkoLe conflit entre les classes dirigeantes est le produit d’une dictature fasciste sur les bases politico-socio-économiques. Les classes dirigeantes en disant au peuple « les périodes de coup d’état sont finies, la démocratie est la bienvenue » essaient de cacher la réalité. La crise politique et économique continuera toujours avec la junte fasciste dictatoriale et les tentatives de coup d’état resteront toujours une possibilité. La junte militaire fasciste dans chaque gestion de crise attend, prête à se mobiliser. Les juges turcs n’ont aucun pouvoir pour résoudre les problèmes politiques et l’état de crise. Cette initiative nous montre qu’ils n’ont plus la capacité d’orienter et de diriger cette période politique. Avec ces développements récents, la Turquie est légèrement affaiblie, discréditée et dans un état de crise politique encore profond.
La première réponse à cette tentative de coup d’état a été la détention de milliers de membres de la magistrature et des officiers. Par la même occasion, pendant ce conflit entre les classes dirigeantes, la bureaucratie de l’état est soumise à une purge complète. Cependant, cela va servir de base à un nouveau conflit politique et à dissoudre certaines alliances réactionnaires. Dans cette dictature fasciste nous pouvons identifier facilement la multitude de groupes ennemis.
C’est surtout le combat énergique et tenace de la nation kurde qui renforce la lutte entre les classes dirigeantes. La dictature fasciste n’a pas su trouver de réponse aux demandes démocratiques et aux droits du peuple kurde. Face à ce combat fort et résistant des kurdes, la crise politique est plus profonde et dévastatrice. La situation au Moyen-Orient va l’amplifier.
La tâche des communistes et des révolutionnaires doit être pendant cette crise de lutter plus efficacement et de renforcer les attaques. Tant que le mécontentement des masses ne sera pas unifié par des actions armées, on ne pourra pas transformer la crise des cliques dirigeantes en révolution. Qu’importe ce que dit le Parlement ou les actions de la junte militaire contre la dictature fasciste, la lutte révolutionnaire, elle, demandera toujours le droit à la liberté et la démocratie pour les opprimés. Elle assurera toujours la sécurité de la population faceaux coups d’état militaire, la sensibilisera, la mobilisera contre cette vague d’attaques et l’aidera à tenir tête au parlement fasciste dictatorial qui utilise des méthodes parlementaristes, diverses formes de réformismes ou la répression par l’emprisonnement. Face à cela nous devons soutenir la guérilla et la guerre populaire !
TİKKO_ROJAVALes opprimés ne sont pas impuissants. Pendant que le fascisme est au parlement, nous ne le laisserons pas le peuple croire à cette “démocratie”qui n’en est pas une, ni au faux espoir que l’hostilité de la junte fasciste face à Erdogan et à l’AKP apportera la liberté aux opprimés. Les tendances réactionnaires des opprimés ne sont pas une composante mais bien ce qui détruit cette démocratie. Convaincre de la nécessité d’une révolution démocratique, de la lutte socialiste et communiste est notre responsabilité et nous devons l’amener à devenir réalité. C’est ce que nous faisons dans les usines, les campagnes, les salles de cours, les rues, les places, les montagnes…

NON AUX JUNTES MILITAIRES !

NOUS ALLONS DETRUIRE LA DICTATURE FASCISTE ET INSTALLER LE POUVOIR DU PEUPLE !

A BAS LE FASCISME, L’IMPÉRIALISME, LE FÉODALISME ET TOUS LES RÉACTIONNAIRES !

NE SOUTENEZ PAS LE CONFLIT DES DIRIGEANTS MAIS LE POUVOIR DÉMOCRATIQUE DU PEUPLE !

VIVE NOTRE PARTI LE TKP/ML, LA GUERİLLA TIKKO ET LA JEUNESSE TMLGB !

Lehrergewerkschaft in Mexiko beendet Gespräche mit Regierung

26.07.2016

 

Forderungen der streikenden Lehrer zurückgewiesen. Regierung verweigert Debatte über Bildungsreform. Privatisierung öffentlicher Schulen droht

Mexiko-Stadt. Im Streit um die Bildungsreform in Mexiko ist nach wie vor keine Lösung in Sicht. Nach über einem Monat Verhandlungen haben Vertreter der unabhängigen Lehrergewerkschaft "Nationale Koordination der Erziehungsarbeiter" (CNTE) vergangene Woche die Gespräche mit der Regierungspartei PRI (Partei der Institutionellen Revolution) abgebrochen. Grund für die Entscheidung war das Festhalten der zuständigen Ministerien, das neue Bildungsmodell und das Programm für Grund- und weiterführende Schulen als Teil der Reform öffentlich zu präsentieren.
Eine zentrale Forderung der CNTE, die sich 1979 von der offiziellen Lehrergewerkschaft SNTE (Nationale Gewerkschaft der Erziehungsarbeiter) trennte, ist eine Rücknahme der Bildungsreform. So verdeutlichten [4] deren Vertreter abermals, dass sie weiterhin darauf bestehen, ein Bildungsmodell auf den Weg zu bringen, das die Bedingungen und Vorstellungen "aller berücksichtigt und nicht den einseitigen Entwurf" der Regierung repräsentiert. Für die Regierung ist allerdings weder der Inhalt noch die Verabschiedung der Reform streitbar.

Bildungsminister Aurelio Nuño Mayer stellte nun in Anwesenheit von Regierungsvertretern, Mitgliedern der SNTE und Unternehmern das neue Modell vor und erklärte umgehend, dass eine öffentlich Debatte zu Kritik und Änderungen bezüglich des Inhalts folgen würde. "Die Regierung führt eine Befragung ein, um ein Modell zu rechtfertigen, das längst definiert ist", kritisierten indes Mitglieder der CNTE. Sie wiesen darauf hin, dass die zuständigen Ministerien im "Vorfeld weder die Stimmen der Lehrer, der Eltern der Schüler oder der Gemeinden" berücksichtigten. Dass nun nachträglich Positionen aus der Gesellschaft einbezogen werden sollen, erscheine daher unglaubwürdig.
Seit am 19. Juni die Proteste gegen die Bildungsreform ihren tragischen Höhepunkt erreichten, als elf Menschen bei Konfrontationen zwischen Demonstranten und Polizisten im Bundesstaat Oaxaca erschossen wurden, geriet die Regierung unter Druck, auf Gespräche mit der linken Lehrergewerkschaft einzugehen. Die Treffen, an denen das Innenministerium, das Bildungsministerium und Vertreter der CNTE teilnahmen, führten lediglich insofern zu positiven Ergebnissen, als dass man sich auf Zugeständnisse einigen konnte, Ermittlungen zum Polizeieinsatz vom 19. Juni im Bezug auf die getöteten Demonstranten einzuleiten und die Angehörigen der Opfer angemessen zu entschädigen.
Dabei fordert die CNTE weitaus tiefgreifendere Vereinbarungen. So ist im Rahmen der Bildungsreform beispielsweise eine Verlagerung von Zuständigkeiten vorgesehen, die eine Übertragung der Finanzierung von Schulen auf private Ressourcen ermöglicht, da die Verantwortung nun auf kommunale Ebene verschoben werden soll. Insbesondere in ärmeren Regionen sind Schulen auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Der Anreiz, auf private Gelder zurückzugreifen, ist relativ hoch, was schließlich eine Abhängigkeit von Investoren fördert. Was die Regierung als "autonome Finanzierungsmöglichkeit" verkauft, ist daher ein fragwürdiges Konzept, das Einrichtungen für private Investitionen öffnen und die Verantwortung der Regierung, für eine öffentliche Bildung zu sorgen, abwenden soll.

Das Interesse der Regierung steht allerdings nicht nur unter der neoliberalen Logik, Effizienz und Produktivität im Bildungssektor zu fördern, sondern es geht gleichfalls um das Ansehen der Partei, die aufgrund zahlreicher Korruptionsfälle immer mehr an Zustimmung verliert ‒ nicht zuletzt auch, weil man sie für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich macht. Der sinkende Rückhalt in der Bevölkerung wurde zuletzt im Juni deutlich, als die PRI in mehreren Bundesstaaten Wahlen verlor. In einigen regierte seit der Revolution Anfang des 20. Jahrhunderts nie eine andere Partei.
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Proteste bei Audi in Mexiko

Poonal hatte berichtet - hier nur kurz der Hinweis, dass die Poonal-Meldung  vom "Donaukurier" beachtet wurde

 

San José Chiapa (DK) Vor dem Audi-Werk im mexikanischen San José Chiapa ist es offenbar vor einigen Tagen zu Protesten gekommen. Die Website „Nachrichtenpool Lateinamerika“ berichtet von mehreren Hundert Arbeitern, die am 13. Juli acht Stunden lang die Zugänge zum Werk im Bundesstaat Puebla versperrt hätten.






Laut dem Portal handelte es sich dabei um Mitarbeiter von Subunternehmen, die beim Bau der Fabrik mitgearbeitet, aber keinen Lohn ausbezahlt bekommen hätten. Ein Audi-Sprecher bestätigte den Vorfall auf Anfrage unserer Zeitung. Zwischen 150 und 200 Mitarbeiter zweier Bauunternehmen hätten an besagtem Tag vor dem Gelände demonstriert. Er betonte: Audi habe keine vertraglichen Verbindungen mit den beiden Unternehmen.

Bei den Protesten sei es laut dem Unternehmenssprecher um offene Forderungen gegenüber externen Dienstleistern gegangen, mit denen Audi zusammenarbeite. Um den Konflikt schnell zu lösen, habe Audi nun zusammen mit der Regierung von Puebla alle Parteien an einen Tisch geholt. „Dabei haben wir deutlich Stellung bezogen: Audi México und die verantwortlichen Institutionen legen großen Wert darauf, dass alle mit dem Bau der Fabrik betrauten Personen ordentlich entlohnt werden und alle gesetzlichen Auflagen erfüllt werden“, erklärte der Sprecher.



In Mexiko wird der Q5-Nachfolger vom Band rollen – im Herbst soll das Werk offiziell eröffnet werden. Allein im Werk sollen 3800 direkte Arbeitsplätze entstehen. Laut Audi werden noch einmal 16 000 indirekte dazukommen. Stellen, die etwa bei Zulieferern geschaffen werden oder weiteren Branchen, die vom neuen Werk profitieren. Mit einer Lage von 2400 Metern über dem Meeresspiegel ist das Werk das höchstgelegene des VW-Konzerns.

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Terrorursachen, Hass und Gewalt bekämpfen!

Statt also Deutschland in einen Polizei- und Militärstaat zu verwandeln, sollten wirklich effektive Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorursachen getroffen werden.


DFG-VK_Syrien

Quelle: Arbeit – Zukunft vom  25. Juli 2016

Ob Ansbach, Nizza, Kabul, Ankara, Istanbul – es ist schrecklich und unser Mitgefühl gilt allen Opfern und ihren Angehörigen. Weltweit häufen sich die Terroranschläge. Nun gibt es auch welche in Deutschland. Die Angst beherrscht viele. Denn Terror ist unberechenbar. Und er trifft unschuldige Menschen aus dem Volk.
Viele wollen, dass rasch etwas geschieht. Das wollen wir auch.
Die Herrschenden nutzen das, um mehr Polizei, mehr Überwachung, Militäreinsätze im Innern durchzusetzen. Doch egal wie stark aufgerüstet wird, Terror lässt sich damit nicht verhindern, wie ja auch die aktuellen Beispiele beweisen. Und sie benutzen es, um von „wir“ zu reden und eine „nationale Einheit“ herbeizureden, die es nicht gibt. Denn unser Land ist tief gespalten: In Reiche und Arme; in solche, die vom gegenwärtigen Kurs immer mehr profitieren, und solche, die dabei immer mehr verlieren und absteigen. Mit Aufrüstung von Polizei und Militär wird sich diese Kluft noch vertiefen. Denn die Armen müssen zahlen, und die Reichen machen damit noch mehr Profit.
Statt also Deutschland in einen Polizei- und Militärstaat zu verwandeln, sollten wirklich effektive Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorursachen getroffen werden.
An erster Stelle stünde dabei der Rückzug aller deutscher Truppen aus dem Ausland, die Beendigung aller Kriegsbeteiligungen. Denn damit werden Menschen in Not und Verzweiflung getrieben, in Chaos und Elend gestoßen – ein guter Nährboden für Terrorismus. Oder glaubt jemand, dass Menschen, deren Familien in Afghanistan, Syrien, Libyen oder anderswo von westlichen „Friedensbringern“ ausgelöscht wurden, nicht Hass entwickeln? Zudem bringen Kriege schwer traumatisierte Menschen hervor. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen sind rund ein Drittel aller Soldaten nach Beendigung eines Kriegseinsatzes psychisch schwer gestört. Zu den Folgen für Zivilisten gibt es keine Untersuchungen.
An zweiter Stelle müssten alle Waffenexporte umgehend eingestellt werden. Denn in fast allen Kriegen und Bürgerkriegen werden meist auf allen Seiten deutsche Waffen eingesetzt und alle Terrortruppen kämpfen mit deutschen Waffen. Jeder weiß, dass Saudi-Arabien, einige Golfstaaten und die Türkei den IS und andere Terrortruppen unterstützt haben bzw. unterstützen. Aber munter werden weiter Waffen aus Deutschland dorthin geliefert. Hass und Gewalt werden gesteigert – eine weitere Quelle von Terrorismus. Sich christlich nennende Politiker rechtfertigen das mit der Sicherung von Arbeitsplätzen in der Rüstungsindustrie.
Die Taliban, eine der ersten Terrortruppen, wurden von den USA und der Nato im Kampf gegen den Einfluss der Sowjetunion in Afghanistan geschaffen. Auch Al Quaida und der IS sind Geschöpfe der USA und des Westens. Sie alle haben sich am Ende gegen ihre eigenen Erschaffer gewendet. Doch wer das Regime von Saudi-Arabien zum „Bündnispartner“ hat, wo Menschen mit dem Schwert enthauptet werden, hat auch keine Skrupel bei Terrortruppen wie dem IS. Bekämpft werden solche Banden immer erst, wenn sie sich gegen ihre Erschaffer richten. Andere Länder wie Afghanistan, Irak, Jemen, Libyen, Syrien usw. dürfen ruhig in Trümmer gebombt werden und im Blut versinken. Leben können diese Terrortruppen und Banden nur, indem sie Rohstoffe billigst verkaufen. Das weckt die Gier des Kapitals. Also werden Geschäfte gemacht und so können sich die Terrortruppen finanzieren. Auch damit muss sofort Schluss gemacht werden. Keine Unterstützung, keine Geschäfte, keine Geldgeschäfte mit ihnen!
Ausplünderung armer Länder ist ein weiterer Faktor für zunehmendes Elend und damit verbunden steigendem Hass – eine zunehmende Quelle für Terrorismus. Es muss also Schluss gemacht werden mit der Ausbeutung und Erniedrigung abhängiger Länder. Der Kapitalismus ist eine der größten Quellen von Hass und Gewalt – ein Erschaffer des Terrorismus.
Mit Terror, Hass und Gewalt im eigenen Land muss hart und konsequent Schluss gemacht werden. Seit 1990 haben Nazis mehrere hundert Menschen ermordet, weil sie Fremde, Obdachlose, Behinderte, Linke waren. Das ist Terror! Offen predigen tausende Rassisten und Faschisten Hass und Gewalt. Das schafft die Atmosphäre für weiteren Terror. 2015 gab es über 700 Angriffe, davon weit über 100 Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte. Das ist massenhafter Terror.
Terror muss hart bestraft werden, ob von Nazis oder IS-Nachahmern. Organisationen, die Hass, Gewalt, Terror verbreiten müssen verboten werden. Daher verlangen wir das Verbot aller faschistischen und rassistischen Organisationen wie NPD, REPs, AfD. Wir fordern auch ein Verbot ihrer Propaganda!Ebenso verlangen wir die Schließung von Moscheen, die von Saudi-Arabien und anderen finanziert werden und Hass predigen und das Verbot von rassistischen ausländischen Vereinen. Wir wollen keinen Bürgerkrieg in unserem Land! Deshalb lehnen wir jede Spaltung der Arbeiter/innen und des Volkes ab, ob durch faschistische und rassistische Hetzer oder religiöse Fanatiker, egal an welche Religion sie glauben. Nur das Kapital profitiert von einer Spaltung. Denn dann schlagen sich die Menschen unten gegenseitig den Schädel ein, während es unbehelligt herrschen und seinen Reichtum vermehren kann.
Die beste Vorsorge gegen den Terror ist allerdings die Abschaffung des kapitalistischen Systems, das mit seinem zwanghaften Streben nach Höchstprofit die Welt zerstört und immer mehr Armut, Elend und zig Millionen Flüchtlinge weltweit schafft.
Unser Anti-Terror-Programm…
… ist einfach und klar:
- Rückzug aller deutschen Soldaten und Polizisten aus dem Ausland! Keine Beteiligung an Kriegen!
- Verbot von Waffenexporten!
- Keine Unterstützung, keine Geschäfte, keine Geldgeschäfte mit Terrororganisationen!
- Schuldenschnitt für die vom Hungertod bedrohten Menschen in den unterentwickelt gehaltenen Ländern!
- Schluß mit dem Raubbau der imperialistischen Mächte an Landwirtschaft, Bodenschätzen und Menschenreichtum der “Dritten Welt”!
- Verbot aller faschistischen und rassistischen Organisationen! Verbot und Bestrafung von religiösem und rassistischem Hass!
Alle gemeinsam gegen das Kapital!

Wenn Gewalt neue Gewalt hervorbringt

Deshalb gab man sich alle Mühe, den Axtmörder aus dem Regionalzug, den Amokläufer vor dem Schnellrestaurant, den Mann mit der angeblichen Machete in Reutlingen und nun auch den Rucksackbomber von Ansbach wenigstens in die Nähe des politisch motivierten islamistischen Terrors zu rücken.


axtmoerder

Von Uli Brockmeyer

Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek vom 25. Juli 2016

Beinahe konnte man einen Hauch von Erleichterung heraushören bei den Auftritten deutscher Politiker – bayerische eingeschlossen – nach den Gewalttaten in Würzburg, München, Reutlingen und Ansbach. »Der Terror« hat nun auch Deutschland erreicht! Es wäre ja noch schöner, wenn islamistische Terroristen ihr Unwesen in Belgien und in Frankreich treiben, und ausgerechnet Deutschland davon unberührt bliebe.
Deshalb gab man sich alle Mühe, den Axtmörder aus dem Regionalzug, den Amokläufer vor dem Schnellrestaurant, den Mann mit der angeblichen Machete in Reutlingen und nun auch den Rucksackbomber von Ansbach wenigstens in die Nähe des politisch motivierten islamistischen Terrors zu rücken. Nur leider war das bisher nicht so recht gelungen, nachdem die Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft bei den Gewalttaten von Würzburg, München und Reutlingen ein politisches oder gar islamistisches Tatmotiv definitiv ausgeschlossen hatten. Aber dennoch wabert dieser Unfug weiter durch die Berichterstattung in den Medien und durch die Kommentare unverantwortlicher Politiker und anderer Personen, die sich kraft ihres Amtes zu Kommentaren berufen fühlen.
Besonders hervorgetan hat sich dabei ein hoher Würdenträger der katholischen Kirche, der am Samstagabend in seine staatlich finanzierte Predigt im Ersten Deutschen Fernsehen die Worte »Terroranschläge« oder »Terrorismus« und »Terroristen« einbaute, als er über den Amoklauf von München sprach, und »ideologische Einzeltäter und Amokläufer« auf eine Stufe stellte. Dem Kirchenmann dürfte, nein: kann gar nicht entgangen sein, daß sowohl die leitenden Polizeibeamten von München als auch der bayerische Innenminister keinen terroristischen Hintergrund erkannt hatten. Dennoch kam dem Kardinal Reinhard Marx der folgende Satz ganz locker von den Lippen: »Die verschiedenen Ideologien, die sich immer wieder in Gewaltexzessen austoben, kommen in unterschiedlichen Verblendungen daher: Politisch aufgehetzt von rechts und von links, religiös untermauert und befeuert wie im radikalen Islamismus unserer Zeit, der sich letztlich gegen die gesamte westliche Zivilisation richtet.«
Und selbstverständlich durfte der Hinweis nicht fehlen, daß »ein geordnetes Gemeinwesen alles tun (muß), um seine Bürger vor Gewalt und Unrecht zu schützen«. Genau da kommt es wieder zur Übereinstimmung zwischen Prediger und Politikern. Beiden fällt in solchen Situationen nichts weiter ein als ein »starker Staat«, der sich nach innen und nach außen »verteidigen« kann. Bei der »Verteidigung nach außen« sind die wichtigsten westlichen Länder schon lange dabei. Sie mischen in allen möglichen Kriegen mit, haben selbst Kriege angezettelt und sorgen dafür, daß Kriege wie in Syrien, in Afghanistan oder im Irak nicht beendet werden. Die »Verteidigung nach innen« ist eine relativ neue Komponente, wenn es dabei um den Einsatz der Armee geht. Obwohl im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland der Einsatz der Bundeswehr im Inland strikt untersagt ist, waren angesichts eines mit einer Pistole bewaffneten 18-Jährigen in München mindestens 100 Angehörige der Bundeswehr im Einsatz. So sollen die Bürger an eine neue Lage gewöhnt werden. Und dabei wird es eines Tages völlig egal sein, zu welchem Zweck Soldaten gegen eigene Bürger eingesetzt werden, und sei es zur Unterdrückung von Streiks oder von Friedensdemonstrationen. Und zur Not hat man ja noch die Möglichkeit eines Ausnahmezustandes – Frankreich und die Türkei machen gerade vor, wie das funktionieren kann.
Uli Brockmeyer

Wieder Journalist in Mexiko ermordet

27.07.2016

 

Von
, Mexiko-Stadt

Mexiko-Stadt.
 Fast genau ein Jahr nach dem Mehrfachmord an dem Fotoreporter Rubén Espinosa, der Aktivistin Nadia Vera und zwei weiteren Frauen in einer Wohnung in Mexiko-Stadt ist vergangene Woche im Bundesstaat Veracruz Pedro Tamayo Rosas erschossen worden. Tamayo ist der 17. Journalist, der in der laufenden sechsjährigen Amtszeit (2010-2016) von Gouverneur Javier Duarte ermordet wurde.
Der 43-jährige wurde bereits Anfang des Jahres bedroht [3], woraufhin er für ein paar Tage untertauchte und mit seiner Familie den gemeinsamen Wohnort in Tierra Blanca verließ. Zuvor recherchierte er über den Fund geheimer Massengräber in der Region. Der Umzug geschah als Sicherheitsmaßnahme unter der Aufsicht der veracruzanischen Staatlichen Kommission für den Schutz für Journalisten. Der Reporter wurde in deren Schutzprogramm aufgenommen. Doch Tamayo kehrte kürzlich nach Tierra Blanca zurück, und arbeitete weiterhin für diverse lokale Zeitungen und Medien. Unter dem Pseudonym "En la línea del fuego" berichtete [4] er für das Blatt El Piñero de la Cuenca über Verbrechen und Gewalttaten in der Gegend, die von der kriminellen Organisation Los Zetas kontrolliert wird. Seit seiner Rückkehr patrouillierten routinemäßig Polizeiwagen um sein Haus.
Roberto Hernández, Chefredakteur von El Piñero de la Cuenca, sagte Tage nach dem Mord in einem Interview [5], dass die Sicherheitsmaßnahmen "nichts gebracht haben, da diejenigen, die ihn beschützen sollten, nur ein oder zweimal die Woche Patrouille fuhren." Die Zeitung Crónica Veracruz schreibt [6] sogar, dass eine Polizeipatrouille eine Ecke weiter stationiert war, jedoch nichts unternahm, um den Mord zu verhindern. Und dass die eintreffenden Polizeibeamten, laut Aussagen der Familie, eine falsche Adresse gegenüber dem Roten Kreuz angaben, sodass Tamayo bereits tot war, als die Sanitäter verspätet ankamen.
Der Mord an Tamayo ist "ein Zeichen dafür, dass der Schutzmechanismus nicht funktioniert", erklärt Sandra Parargo von Artículo 19, einer Organisation, die sich weltweit für die Pressefreiheit einsetzt, gegenüber amerika21. Vor vier Jahren wurden zwar vom Innenministerium besagter Schutzmechanismus für Journalisten und seitens der Generalstaatsanwaltschaft eine spezielle Staatsanwaltschaft eingerichtet, aber heute seien "die Dinge praktisch schlechter" als 2012. Hinzu kommt, dass alle 21 Morde in Veracruz straffrei geblieben sind. Auch wenn im jetzigen Fall von Tamayo noch nicht abschließend gesagt werden kann, wer hinter der Tat steckt, stellt Parargo klar: "Die Hauptstörer gegen die Presse in Veracruz sind die Staatsbeamten."
Vor drei Jahren kritisierten 88 Länder, darunter auch Deutschland, im Rahmen einer Sitzung der Vereinten Nationen Mexiko für die eklatante Gewaltsituation gegen Journalisten. "Wir empfehlen Mexiko, dass Menschenrechtsverteidiger und Journalisten geschützt und keinen Diffamierungen ausgesetzt werden. Der Schutzmechanismus muss adäquat geschaffen werden", hieß [7] es damals.
Offensichtlich haben die diplomatischen Rügen wenig gebracht: Heute ist Veracruz die gefährlichste Region weltweit für die Ausübung des Journalistenberufs. 
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Dienstag, 26. Juli 2016

Rechtsverschärfungsgesetz: Was ist das Ergebnis?


Das 9. SGB II - Änderungsgesetz ist nun durch und tritt bereits am 1. 
August in Kraft. Aufgrund diverser Änderungen ist daraus alles andere 
als - wie der Name vermuten lässt - eine Rechtsvereinfachung geworden. 
Die wesentlichen Änderungen hat Bernd Eckardt bei Sozialrecht 
Justament Nr. 19 vom Juli 2016 (pdf) exzellent zusammengefasst und 
dokumentiert beim Harald Thomé - siehe dort ab Seite 6
http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-4-2016.pdf

Eine Übersicht über alle Papiere und Bewertungen zum 9. SGB II-ÄndG, 
inklusive der konsolidierten Fassung (Leseversion) des 9. SGB II – 
ÄndG in der Neufassung ab 1. August 2016 für alle zum Benutzen, ist 
beim Erwerbslosenverein Tacheles e.V. abrufbar
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2017/

TTIP, CETA und TiSA aus offizieller, gewerkschaftlicher und gegnerischer Sicht


"Zum Thema TTIP, CETA und andere Freihandelsabkommen gibt es von 
offizieller Seite und von gewerkschaftlicher Seite sowie von den 
Gegnern dieser Abkommen verschiedene aktuelle Informationsangebote. 
Anlass für diese Zusammenstellung ist das Bedürfnis nach einer 
kompakten und umfassenden und zudem aktuellen Übersicht über die zur 
Thematik angebotenen Dokumente und Informationen, nachdem die eigene 
Gewerkschaft diesen Service nicht lieferte. Erste Recherche-Versuche 
zeigten jedoch, dass die Qualität der Informationsangebote höchst 
unterschiedlich ist. Somit dient diese Zusammenstellung auch dazu, 
genau diese Qualitätsunterschiede und wo möglich deren Hintergründe 
herauszuarbeiten. Recherche-Kriterien waren: Mobilisierung zu den 
kommenden Großdemonstrationen, andere Aktionsformen, 
Informationsmaterialien, Original-Dokumente und Aktualität. Im Zuge 
der Recherchen kam noch hinzu, die Gründe herauszufinden, warum zwar 
der DGB und ver.di zu den Großdemonstrationen am 17. September 2016 
aufrufen, die anderen Einzelgewerkschaften aber diesbezüglich entweder 
deutlich zurückhaltender oder überhaupt nicht aktiv geworden sind..." 
Eine Zusammenstellung von Informationen und Informationsquellen von 
Gotthilf Kaus (pdf)(Stand: 21. Juli 2016) - wir danken für dieses 
empfehlenswerte Dossier! (das wir in allen 3 Dossiers zu den 
Freihandelsabkommen verlinken)
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2016/07/kaus_ttip_ceta_tisa.pdf

Sein kurzes Fazit: "Überraschend und zugleich ernüchternd war die 
Erkenntnis, dass der Widerstand gegen die Freihandelsabkommen 
innerhalb der Mitgliedsgewerkschaften des DGB keineswegs von gleicher 
Intensität ist und bei einigen Einzelgewerkschaften noch nicht einmal 
als selbstverständlich anzusehen ist. Die Haupttrennlinie scheint die 
Unterscheidung zwischen Industrie und Dienstleistung zu sein. Daneben 
kommt wohl auch noch eine gewisse Staatsnähe bei den zur Neutralität 
verpflichteten Staatsdienern wie etwa Polizisten und Lehrern in 
Betracht.
Die zweite Erkenntnis war, dass es in den letzten beiden Jahren eine 
Wiederauflage der Konzertierten Aktion in Form des Bündnisses Zukunft 
der Industrie gegeben hat, ohne dass mir dies aufgefallen war.
Die dritte Erkenntnis ist, dass die Konzertierte Aktion 4.0 
anscheinend ein wesentlicher Hemmschuh für die daran beteiligten 
Industriegewerkschaften in Bezug auf deren in der Zeit vor ihrer 
Beteiligung an dem Bündnis Zukunft der Industrie durchaus noch 
vorhandenes Engagement gegen die in Aussicht stehenden 
Freihandelsabkommen ist.
Die vierte Erkenntnis ist, dass die hauptamtlichen Apparate und die 
ehrenamtlichen Strukturen der Gewerkschaften und ihrer Dachverbände 
wesentliche Teile der Organisierung des Widerstands gegen die 
Freihandelsabkommen ganz bewusst interessierten und engagierten 
Freiwilligen überlassen und bestenfalls als Sponsor und Namensgeber 
sowie als Informationsplattform zur Verfügung stehen.
Die fünfte Erkenntnis ist, dass die themenbezogene Kompetenz und der 
Biss von anderen Partnern im TTIP-stoppen-Aktionsbündnis zumindest auf 
den ersten Blick ausgeprägter zu sein scheinen als bei den 
Gewerkschaften."

Frankreich: Zu allem entschlossene Regierung mit Kapitalverbänden und EU Kommission im Rücken peitscht loi travail endgültig durchs Parlament


"Die umfassende Arbeitsrechtsreform, das loi travail, wurde in dieser 
Woche gegen den Willen von 70 Prozent der FranzösInnen, endgültig in 
letzter Fassung durch die französische Nationalversammlung geboxt. 
Erneut bediente sich die Regierung eines undemokratischen Tricks. Eine 
Debatte und eine Abstimmung hätte es nur gegeben, wenn es ein 
Misstrauensvotum gegen die Regierung gegeben hätte. Zu diesem Schritt 
konnten sich die "sozialistischen KritikerInnen" des eigenen 
Regierungskurses nicht durchringen. Somit wurde am Donerstag, den 21 
Juli in der Nationalversammlung nocheinmal verkündet, dass der Text 
nun angenommen sei. Wir fragten unseren Frankreichkorrespondenten, den 
freien journalisten Bernard Schmid danach, was jetzt konkret für 
Reformen verabschiedet wurden und wie es mit der weiteren 
Protestperspektive aussieht." Interview vom 22. Juli 2016 von und bei 
Radio Dreyeckland
https://rdl.de/beitrag/zu-allem-entschlossene-regierung-mit-kapitalverb-nden-und-eu-kommission-im-r-cken-peitscht

Von Putschen und Demokratien

Was allerdings dabei stets verleugnet wird ist, dass der „Jüdische Staat“ diesen „Terror“ doch selbst erzeugt hat durch Jahrzehnte der Vertreibung, Besatzung und ethnischen Säuberung eines Volkes, durch ständige Angriffe auf Nachbarstaaten, und das Hinwegsetzen über territoriales Recht und auf Unversehrtheit der Grenzen und der Missachtung von Menschen- und Völkerrechtsverbrechen.


putschen

Von Evelyn Hecht-Galinski

Quelle: Sicht vom Hochblauen vom 20. Juli 2016

Wie schützt man sich vor Ausnahmezuständen, die nichts anderes im Sinn haben, als unsere Rechte und Freiheit einzuschränken? Tatsächlich sollte unser aller Sorge sein, uns nicht durch vermeintlichen Terror zu hilflosen Opfern von Demokratieverlusten werden zu lassen. Was momentan in Frankreich geschieht, ist ein erschreckender Wettlauf von Aufhetzung und vermeintlicher Werte, die nur wir, also die „christlich-jüdische Wertegemeinschaft“ verkörpern. Wie Ministerpräsident Valls versuchte, sofort nach dem schrecklichen Anschlag von Nizza die Aufmerksamkeit auf den Islamismus zu lenken, weg von Sicherheitslücken und Versagen der Sicherheitskräfte und den Täter als „kurzfristig“ zum Islamisten geworden, machen wollte nachdem ihm kein islamistischer Hintergrund zu beweisen war, ist schon mehr als befremdlich. Ließ er sich dabei vielleicht von seiner jüdischen Frau beeinflussen? (1)
Der Wahlkampf, der in Frankreich tobt, hat eine erschreckende Wendung genommen: es ist ein Wettlauf der Scharfmacher, die sich gegenseitig überbieten im Anti-Terror-Kampf und dem Versuch, sich mit Hilfe des IS zu profilieren, anstatt einmal die wirklichen Hintergründe zu beleuchten, die in der Ausgrenzung, ja der Missachtung einer Gesellschaft von Franzosen mit nordafrikanischen Wurzeln, die fast chancenlos und benachteiligt sind, und die man als nicht sozialisierbar abstempelt, liegt. Solche Zustände als Wurzeln allen Übels fördern Kriminalität und Extremismus. Wenn davon auch noch psychisch kranke Menschen betroffen sind, dann ist das eine doppelt gefährliche Richtung. Wenn also französische Politiker wie Valls und Kollegen versuchen, durch blinden Aktionismus Honig zu saugen, um den Front National von Marie Le Pen noch rechts zu überholen, so ist der Faschismus nicht mehr weit. Hüten wir uns auch davor, uns von französischen Politikern immer weiter in Kriege ziehen zu lassen. Schon fordert der französische Präsidentschaftsanwärter Alain Juppe von der deutschen Bundesregierung, eine militärische Beteiligung am Syrien-Einsatz gegen den IS zu prüfen. Frankreich versucht mit aller Gewalt mit Kriegseinsätzen und seinen vermeintlichen Erfolgen von den katastrophalen Zuständen in Frankreich abzulenken. Auch die Verlängerung des Ausnahmezustands und die drei neuen Anti-Terror-Gesetze, sowie der Aufruf des Innenministers Cazeneuve an alle „patriotischen Bürger“, sich zum freiwilligen Reservedienst bei den Sicherheitskräften zu melden, lässt die schlimmsten Befürchtungen wach werden. (2)
Während im „Jüdischen Staat“ alle demokratischen „Werte“ seit Jahrzehnten ungestraft missachtet werden, hat man hier bei uns in Erdogan und Putin zwei monströse Feindbilder geschaffen, zwei „Medien-Monster“, als Zielscheibe allen Übels. Alles was „Zar Putin“ und „Sultan Erdogan“ machen, ist das Böse schlechthin.
In deren Schatten genießen Netanjahu und der „Jüdische Staat“ den Sonderstatus der „besonderen Verantwortung“, und werden inzwischen als Vorbild im „Kampf gegen den Terror“ gepriesen, weil die Besatzer unter täglicher „Bedrohung“ lebten und große Erfahrung in deren Abwehr hätten.
Was allerdings dabei stets verleugnet wird ist, dass der „Jüdische Staat“ diesen „Terror“ doch selbst erzeugt hat durch Jahrzehnte der Vertreibung, Besatzung und ethnischen Säuberung eines Volkes, durch ständige Angriffe auf Nachbarstaaten, und das Hinwegsetzen über territoriales Recht und auf Unversehrtheit der Grenzen und der Missachtung von Menschen- und Völkerrechtsverbrechen.
Diese reiche Erfahrung an Unterdrückung und Repressalien dürfen doch nicht als Vorbild für Deutschland oder Frankreich gelten. Denn noch setzen die Polizei in Deutschland und Frankreich das Recht durch, anstatt Unrecht wie im „jüdischen Staat“. Und jetzt fordert auch noch der berüchtigter israelische Sicherheitsexperte und frühere Militär-Attache Nizan Nuriel, dass die Europäer die Entscheidung treffen sollten, ob sie zuerst die Menschenrechte achten, oder lieber das Recht auf Leben! Was hier geschieht, ist eine ganz neue Strategie der israelischen Think Tanks, der Hasbara Propaganda, im Kampf für ein Groß-Israel. Denn durch den Wegfall der Menschenrechte will man die Europäer zu noch größeren Unterstützern der illegalen Besatzung Palästinas machen, die alles mitmachen, um sich vermeintlich zu schützen. Natürlich immer unter dem Deckmäntelchen des eigenen Schutzes im Anti-Terrorkampf. Wollen wir das wirklich: israelisches Unrecht, von der Lizenz zum Töten bis zu illegalen Morden, Angriffskriegen, Beton-Apartheidmauern, massive Metallabsperrungen und neuerdings auch der virtuelle Krieg, der bei Facebook Terroristen jagen will? So hat es der „jüdische Staat“ verstanden“, immer wieder mit den gleichen Phrasen von „einziger Demokratie im Nahen Osten“, Palästinenserstaat und Rückzug auf die Grenzen von 1967, sowie Jerusalem als „ewig ungeteilte Hauptstadt“, sich in den Kreis der christlichen Werteheuchler unter mehr als fragwürdiger Unterstützung der EU und der USA als festes Mitglied der Anti-Terror-Koalition, der „Guten“, zu etablieren, wobei die „Besatzung“ nie ein Thema war (3) (4)
Wieder einmal hat es das Netanjahu-Regime geschafft, abzulenken von einem neu beschlossenen NGO-Gesetz, das den „Jüdischen Staat“ auf eine Stufe mit Ägypten, Russland und der Türkei stellt. In keinem anderen westlichen Land gibt es ein vergleichbares Gesetz. Die Botschaft dieses neuen NGO-Gesetzes ist allein zum Zweck der Einschüchterung all jener Kräfte und Organisationen, die nicht im rechtsradikalen zionistischen Dunstkreis stehen, sondern sich für ein Ende der illegalen Besatzung Palästinas, für Menschenrechte und mehr Gerechtigkeit einsetzen. Dieses Gesetz trifft also nur kritische Nichtregierungsorganisationen, die Spendengelder von ausländischen Institutionen erhalten, während rechtsextreme, regierungsfreundliche Organisationen undeklarierte ausländische Unterstützung erfahren. (5)
Auch die provokanten Genehmigungen für unzählige neue Siedlungen durch das Netanjahu-Regime sind dadurch völlig in den Hintergrund getreten, was konnte diesem Regime besseres passieren, als so von seinen Handlungen im Dienste der illegalen Besatzung Palästinas als dem Endziel der Judaisierung Palästinas abzulenken? (6)
Derzeit steht Netanjahu wegen Korruptionsvorwürfen unter Beschuss, für ihn und seine Frau kein ungewöhnlicher Zustand, so zog er es vor, nach Afrika zu reisen um dort „Technologien und Sicherheit“ zu verkaufen und über die Rücksendung von afrikanischen Flüchtlinge zu verhandeln. Obwohl sich Israel und die Türkei versöhnten, allerdings auf Kosten von Gaza, konnte der „starke“ Erdogan kein Ende der Gaza-Blockade erreichen, nur ein Hilfsschiff für Gaza mit kleinen Lieferungen. Kein guter Deal für Palästina! Auch wenn Netanjahu ankündigte, dass die „Normalisierung“ der Beziehungen trotz Putschversuchs weiter geht, (wie großherzig!), um dann gleich im selben Atemzug die Palästinensische Autonomiebehörde unter Präsident Abbas für eine Verherrlichung des Terrorismus anzugreifen. (7) (8)
Auch die US-Demokraten verweigerten, sich für Palästina einzusetzen, auch dies ein weiterer schwarzer Tag für Palästina, der nichts Gutes bedeutet für die Zukunft, auch nach den US-Wahlen, der Entscheidung zwischen Pest und Cholera, zwischen Clinton und Trump! (9)
Während das ägyptische Putsch-Regime unter al-Sisi als demokratischer Partner, Friedensstifter und Vermittler für Palästina hochgelobt wird und SPD-Wirtschaftsminister und Vizekanzler Gabriel den mehr als umstrittenen Machthaber al-Sisi einen „beeindruckenden Präsidenten“ nannte, obwohl dieses Land seit der Machtergreifung dieses Regimes täglich mutmaßliche Regimegegner verschleppt, foltern lässt, durch Menschenrechtsverletzungen Aufsehen erregt, unter dem Deckmantel des Anti-Terror-Kampfes rücksichtslos alle Gegner zum Schweigen bringt, sowie den demokratisch gewählten Präsidenten Mursi einkerkerte, schweigen dieselben, die immer zur Stelle sind, wenn es gilt, Putin oder Erdogan zu diffamieren.(10) (11) (12)
Mag man zu Erdogan stehen wie man will, Tatsache ist doch, dass der Putsch gegen einen demokratisch gewählten Präsidenten zu Recht kritisiert wurde – im Gegensatz zu Ägypten. Tatsache ist auch, dass sich der gescheiterte Putsch gegen Erdogan als einen Sieg der Demokratie und des Volkes zeigte, das sich gegen diesen Putschversuch auf die Straße stellte, um die Freiheit zu verteidigen, die jetzt natürlich auch eingefordert werden sollte und nicht in hektischer Rache untergehen sollte. Positiv zu bewerten ist auch, dass sich alle rivalisierenden Parteien im türkischen Parlament, trotz unterschiedlicher Positionen, solidarisch gezeigt hatten im Kampf gegen die Putschisten. Nachdem das System Erdogan stabiler denn je ist, sollte es in eine demokratische Zukunft geführt werden. Erdogan sollte endlich eingebunden werden, auf gleicher Augenhöhe. Nicht Dämonisierung und Beleidigung ist hilfreich, sondern gute Zusammenarbeit mit einem Staat, der im Gegensatz zu Europa Millionen von Flüchtlingen aufgenommen hat und demnächst sogar 300.000 syrische Flüchtlinge einbürgern möchte.
Soviel von Putschen und Demokratien…