Samstag, 17. Dezember 2016

Eine Attacke auf die menschenwürdige Existenz: Das AsylbLG soll verschärft werden


Regierung treibt soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen weiter voran

"Und wieder wird am menschenwürdigen Existenzminimum für Flüchtlinge 
gesägt: Mit der geplanten Verschärfung des 
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sind nochmalige gravierende 
Leistungskürzungen binnen weniger Monate geplant. Am Freitag soll der 
Bundesrat über das dritte Gesetz zur Änderung des AsylbLG endgültig 
abstimmen (BR-Drs 713/16). (…) Alleinstehende in 
Gemeinschaftsunterkünften würden quasi »zwangsverpartnert« und sollen 
mit dieser Begründung nur noch 90% des Regelsatzes erhalten. Für sie 
soll ab 1. Januar 2017 die eigentlich für gemeinsam aus einem Topf 
wirtschaftende Ehepartner gedachte Regelbedarfsstufe 2 gelten. Dass es 
sich bei den Menschen in staatlichen Unterkünften gerade nicht um 
freiwillige, enge Lebenspartnerschaften, sondern um 
Zwangsgemeinschaften handelt, die in der Regel auch nicht gemeinsam 
haushalten, wird offensichtlich ignoriert. Die mit einem realen 
Minderbedarf der Betroffenen nicht wirklich sachlich begründbare 
Gesetzesvorlage widerspricht nach unserer Einschätzung klar dem Urteil 
des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zum AsylbLG, wonach »die 
Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativierbar« ist, das 
menschenwürdige Existenzminimum für Deutsche und Ausländer 
gleichermaßen sicherzustellen ist und migrationspolitisch motivierte 
Kürzungen am Existenzminimum verfassungswidrig sind..." Beitrag von 
und bei Pro Asyl vom 15.12.2016
https://www.proasyl.de/news/regierung-treibt-soziale-ausgrenzung-von-fluechtlingen-weiter-voran/

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