Dienstag, 25. Oktober 2016

Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung: Mitarbeiter beleidigt Betriebsratsvorsitzenden mit ausgestreckten Arm und rechter Parole


"Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt nach einer Entscheidung des 
Hamburger Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung. In dem Verfahren 
hatte ein entlassener Fahrer eines Patiententransportunternehmens 
gegen seine Entlassung geklagt, wie das Gericht am Donnerstag 
mitteilte. Ausgangspunkt der Kündigung war Ende 2015 ein Streit des 
Mannes mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens. Nach dem 
Streit soll der Fahrer seinen ausgestreckten Arm zum Hitlergruß 
gehoben und seinen Kontrahenten mit den Worten »Du bist ein heil, du 
Nazi!« beleidigt haben. Das Unternehmen hatte dem Mann daraufhin mit 
sofortiger Wirkung gekündigt (Az.: 12 Ca 348/15). Der Hitlergruß durch 
Erheben des ausgestreckten Arms war aus Sicht des Gerichts ein 
wichtiger Kündigungsgrund. Diese Geste stelle ein 
nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem 
Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden müsse, begründete die 
Kammer..." Beitrag vom 21. Oktober 2016 bei neues Deutschland online
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1029528.hitlergruss-rechtfertigt-fristlose-kuendigung.html

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