Mittwoch, 31. August 2016

Amtsenthebungsverfahren gegen Dilma Rousseff:

Der Wille der Menschen in Brasilien ist soviel wert wie jener der Menschen in Griechenland

Egal, wie die heutige Abstimmung im brasilianischen Senat ausgehen 
mag, das ganze Verfahren hat die politische Landschaft Brasiliens 
verändert. Selbst bei einem (unwahrscheinlichen, aber möglichen) 
Scheitern der Amtsenthebung wären bei einer Neuwahl entweder ein Sieg 
der Rechten oder ein fortgesetztes Patt das wahrscheinlichste 
Ergebnis. 54 Millionen Stimmen, deutliche 2 Millionen mehr als 
Gegenkandidat Neves – was sind die wert, gegen die Stimme der 
organisierten Kriminalität im heutigen Kapitalismus? Eines 
Zusammenschlusses wie der FIESP (Unternehmerverband des Bundesstaates 
Sao Paulo, mit beachtlicher bundesdeutscher Mitgliedschaft), der die 
Hass-Kampagne finanziert hat, einer Propaganda-Dreckschleuder wie TV 
Globo, die selbst noch die mindesten Anforderungen an Journalismus zu 
Gunsten der Hetze fallen lässt, einer Bande zahlreicher gerichtlich 
überführter Krimineller, die sich trotzdem noch Abgeordnete und 
Senatoren nennen? Siehe dazu unsere aktuelle Materialsammlung „Auch in 
Brasilien: Wählerwillen gegen Unternehmer-Interessen – wer gewinnt 
wohl im Kapitalismus?“ vom 30. August 2016
http://www.labournet.de/?p=103671

France: The banning of the "burkini" and the enslavement of women

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Ein Museum für die Verschwundenen

 

Von Anne-Katrin Mellmann
Deutschlandradio Kultur, 30.8.2016
Niemand mehr, niemals – steht in großen weißen Buchstaben über dem schwarz getünchten Museumseingang. In der Fußgängerzone im Zentrum von Mexiko-Stadt mit seinen bunten historischen Gebäuden wirkt es wie ein Ort der Trauer. In einem Baum davor hängen schwarz-weiß-Fotografien der seit zwei Jahren verschwundenen Studenten von Ayotzinapa. Dieser über die Grenzen Mexikos hinaus bekannte Fall ist nicht der erste, an dem der Staat beteiligt war. Polizisten hätten die 43 Studenten kriminellen Banden übergeben, so die offizielle Version. Jorge Gálvez leitet das Museum des unbeugsamen Gedächtnisses. Er gehört zu einem Komitee von Angehörigen Verschwundener. Sein Schwager wurde in den 1970er Jahren von Soldaten verschleppt.

Geschichte des Verschwindenlassens begann vor langer Zeit

Jorge Gálvez: "Als wir vor vier Jahren das Museum einrichteten, wussten wir, dass weiterhin Menschen verschwinden würden. Weil das die Art ist, mit der wir in Mexiko regiert werden: Dissidenten verschwinden. Erst der Fall der 43 Studenten macht nun leider auch die anderen Verschwundenen sichtbar. Ihr Fall hat Mexiko demaskiert und der Welt deutlich gezeigt, dass wir unterdrückt werden. Die Geschichte des Verschwindenlassens begann nicht erst mit den 43, sondern schon vor langer Zeit. Ein Satz, den ihre Angehörigen übernahmen, heißt: Lebend haben sie sie uns genommen, lebend wollen wir sie zurück. Wir haben den Satz schon vor 38 Jahren geprägt."
Das Museum konzentriert sich auf die Anfänge, zeigt in Bild und Ton das Massaker von Tlatelolco 1968, bei dem die Armee in Mexiko-Stadt friedliche Demonstranten erschoss. Im darauffolgenden sogenannten Schmutzigen Krieg verschwanden viele Dissidenten für immer spurlos – unter Beteiligung des Staates. Die Praxis ähnelt der heutigen. Der italienische Journalist und Autor Federico Mastrogiovanni hat darüber in Mexiko ein viel beachtetes Buch veröffentlicht.
Federico Mastrogiovanni: "Verschwindenlassen – das sind Entführungen, an denen staatliche Elemente beteiligt sind. Entweder direkt, weil sie entführen oder indirekt, indem sie das Verbrechen billigend in Kauf nehmen und abstreiten zu wissen, wo die Person ist. Es ist ein kontinuierliches Verbrechen, solange die verschwundene Person nicht gefunden wird, tot oder lebendig. Insofern dauern die Verbrechen aus dem Schmutzigen Krieg weiter an. Der Staat ist dafür verantwortlich, weil seine Elemente daran beteiligt waren. Das ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit."
Verschwunden, totgeschwiegen, aber nicht vergessen: Das spendenfinanzierte "museo de la memoria indomita" erinnert an die dunklen Kapitel mexikanischer Geschichte und Gegenwart, lässt Angehörige über die Opfer sprechen. Es sei voller Ideologie und Politik, sagt Museumsleiter Jorge Gálvez, weil es sichtbar mache, warum Menschen häufig verschwinden: Sie haben sich gegen die Verhältnisse aufgelehnt.

"Die Ungewissheit ist quälend"

Einige Erinnerungsstücke der Unbequemen machte eine Künstlerin haltbar: eine Brille, ein Püppchen oder eine Postkarte hat sie in Kunstharz gegossen. Sie hängen von der Decke und berühren den Besucher wortwörtlich. Sie lassen erahnen, was Angehörige, wie Jorge Gálvez durchmachen.
Gálvez: "Wir wissen, wer sie verschwinden lassen hat und warum. Und wir wissen, was dann mit ihnen geschieht – dass sie gefoltert werden. Die Ungewissheit über ihr Schicksal ist quälend. Draußen fängt es gerade an zu regnen. Eltern von Verschwundenen denken in so einem Moment sofort: Hoffentlich wird mein Kind nicht nass. Diese Gedanken hören niemals auf. Sie finden niemals Frieden. Wir sind sehr religiös, katholisch. Wenn Du aber nie den toten Körper siehst, findest du dich auch nicht mit dem Tod ab. Der Gedanke, dass dein Angehöriger noch lebt, bleibt."
In Mexiko leben die Angehörigen von etwa 27.000 Menschen in dieser Ungewissheit. Allein in der dreieinhalbjährigen Amtszeit von Präsident Enrique Peña Nieto verschwanden mehr als 13.000 Menschen.
http://www.deutschlandradiokultur.de/mexiko-stadt-ein-museum-fuer-die-verschwundenen.2165.de.html?dram:article_id=364448

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Wahlempfehlungen zur Landtagswahl in Mek-Pom

Folgende Fragen hat die-BPE der CDU, SPD, Linke, Grüne und FDP jeweils mit der Bitte um Antwort als Wahlprüfsteine und Hinweis auf anschließende Veröffentlichung gebeten:
(1) Schließt sich die ..... in Mecklenburg-Vorpommern der Sichtweise an, dass psychiatrische Zwangsbehandlung eine Foltermaßnahme bzw. grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung ist, wie sie vom UN-Berichterstatter über Folter und dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Behinderten disqualifiziert wurde?
(1a) Wenn Nein, warum nicht?
(2) Setzt sich die .....  in Mecklenburg-Vorpommern für eine konsequent gewaltfreie und damit menschenrechtskonforme Psychiatrie ein?
(3) Unterstützt die ..... in Mecklenburg-Vorpommern die Forderung nach der Abschaffung psychiatrischer Sondergesetze (PsychKG), so wie es durch die UN-Behindertenrechtskonvention vergeschrieben ist?
(3a) Wenn Nein, warum nicht?
(3b) Wenn Ja, wird die ..... in Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Legislatur einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag zur Abschaffung aller Zwangselement im PsychKG in den Landtag und/oder die Landesregierung einbringen?
(4) Ist die ..... in Mecklenburg-Vorpommern bereit, nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf Kreis- und Kommunalebene den Sozialpsychiatrischen Dienst auf bedingungslose Gewaltfreiheit festzulegen?
(4a) Wenn Nein, warum nicht?
Ergebnisse der Umfrage:
  • CDU und Grüne haben die Fragen völlig igoriert und nicht geantwortet. Wir raten von deren Wahl ab.
  • Die Antwort der SPD ist hier dokumentiert. Wie in Berlin präsentiert sich die SPD als eine Partei der Foltergesetzmacher. Wir können nur von deren Wahl abraten.
  • Die Antwort der Partei DIE LINKE ist hier dokumentiert. DIE LINKE will ebenfalls an psychiatrischen Zwangsmaßnahmen entgegen den Bestimmungen der Behindertenrechtskonvention festhalten. Mag sie auch wider das neue PsychKG gestimmt haben, so akzeptiert sie dieses Foltergesetz doch dem Grunde nach. Deshalb können wir nur von deren Wahl abraten.
  • Die Antwort der FDP ist hier dokumentiert. Zwar verspricht die FDP sich konsequent für eine gewaltfreie und damit menschenrechtskonforme Psychiatrie einzusetzen. Sie ist aber wortbrüchig, wenn sie sich nur für eine größtmögliche Beschränkung zwangsweiser Behandlung einzusetzen bereit ist  - Selbstbestimmung ist bei ihr also eine Restgröße, da sie keine Folterfreiheit zu gewährleisten bereit ist. Damit hat die FDP ein erhebliches Glaubwürdigkeits-Defizit.
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Neuigkeiten von Gert Postel - eine Seite in der Taz vom 8. August von Gert Postel als Autor, siehe:
http://www.taz.de/Gert-Postel-analysiert-einen-Hochstabler/!5324320
 
und
http://marinellaswallpaperjournal.eu/vom-saulus-zu-zertifizierten-paulus/
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Das BVerfG ist übergeschnappt

Unser Kommentar zu dem Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.7.2016 - 1 BvL 8/15

 

Hatte der 2. Senat in seiner Entscheidung 2011 nur die Möglichkeit eröffnet, Zwangsbehandlung unter bestimmten Umständen zu rechtfertigen, (die der Gesetzgeber gierigst aufgesogen hat, um ein Gesetz daraus zu machen,) so hat nun der 1. Senat die Zwangsbehandlung zur Pflicht erklärt, das heißt:
Damit hat der Staat Grundrechte, nicht der Bürger! Und Folter ist Grundrecht des Staates.
Das BVerfG hat also die BRD zum Folterstaat gemacht!
Darauf hatte die-BPE das BVerfG in einem Brief am 4. Mai 2016 hingewiesen, in dem der Beweis geführt wurde, Warum Einwilligungsunfähigkeit kein Kriterium zur Rechtfertigung von psychiatrischer Zwangsbehandlung sein kann.
Dieser Beweis wurde nun veröffentlicht und ist unten angefügt.
Die Freiheitsrechte des Bürgers in Artikel 2 GG hat das BVerfG zu einem Freiheitsrecht des Staates uminterpretiert, um mit dieser Freiheit angeblich eine "Schutzpflicht" gegen die unterworfenen Bürger zu exekutieren - die Hüter der Verfassung sind zu deren Beerdigungsinstitut geworden. Prof. Dietmar Kamper hatte nur zu Recht, als er 1998 hier http://www.foucault.de/paranoia.htm schrieb:

Andererseits hat der Wahn als die Nachtseite der Vernunft die gegen ihn errichteten Verteidigungsanlagen unterminiert. Eine vollkommen paradoxe Situation ist entstanden: die Hochburgen der Vernunft sind Spielplätze des Irrsinns geworden.
Diese Stellungnahmen der  Betroffenen-Organisationen hat das BVerfG schlicht übergangen:
Das BVerfG hat ein Musterbeispiel dafür gegeben, für das Herbert Marcuse den Begriff der "repressiven Toleranz" als Herrschaftsinstrument geprägt hat: es wird so getan, als ob ganz tolerant zu einer "Stellungnahme" eingeladen würde, "Beteiligung" sollte aber nur vorgetäuscht werden. Tatsächlich diktiert das BVerfG dann die brachialste Strafe vor der Todesstrafe, zu erduldende Körperverletzung, und präsentiert das als staatliche Folter"pflicht". Mit der Einladung zur Stellungnahme hat das BVerfG also nur so getan als ob unsere Meinung Bedeutung habe; es ging um die Simulation eines Gehörs, um fälschlich behaupten zu können, die Betroffenen seien beteiligt worden, wo hingegen das BVerfG in der Entscheidung nur lapidar feststellt, Zitat:
Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. sehen in § 1906 Abs. 3 BGB hingegen lediglich eine Eingriffsnorm. Eine ärztliche Zwangsbehandlung könne nicht als Begünstigung angesehen werden. Es müsse immer der Patientenwille gelten. § 1906 Abs. 3 BGB sei schon deswegen verfassungswidrig, weil er Zwangsbehandlungen überhaupt ermögliche.
Selbst der rechtspolitische Korrespondent der Taz, Christian Rath, kommentiert am 26.8. ".. das Urteil der Karlsruher Richter überzeugt nicht", siehe: http://taz.de/Zwangsbehandlung-psychisch-Kranker/!5330885/

Ein Komplott des BVerfG und der Regierung gemeinsam mit der Opposition.
Jetzt kann und soll hemmungslos die ambulante Zwangsbehandlung für täuschend "Betreute" Genannte durchgesetzt werden. Das neue Bezahlsystem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)", das von Gesundheitsminister Gröhe (CDU) auf Wunsch der SPD, DGPPN, DGSP, Ver.di und anderen HiWis vorgelegt wurde, in unmittelbarer Verbindung mit der Entscheidung des BVerfG läßt nur einen Schluss zu: endlich soll es auf breiter Front mit ambulanter Zwangsbehandlung los gehen - das Bohren des BGH, körperverletzende medizinisch-psychiatrische Gewalt überall in den Gemeinden durchzusetzen, hat Erfolg gehabt.
Rette sich wer kann - das BVerfG stellt jede/n vor die Wahl:
Entweder PatVerfü oder Messer frei für die Chirurgen und Spritze frei für die Psychiater.

Die PatVerfü ist die Ausnahme, die das BVerfG von der Folter-Verpflichtung des Staates zugelassen hat.
Da die Entscheidung des BVerfG speziell bei Entmündigten - zur Täuschung "Betreute" Genannte - sofort greift, ist es also dringender denn je, niemals in die Falle so einer (Zwangs-)"Betreuung" zu geraten. Das kann nur eine PatVerfü zuverlässig verhindern. Sie ist also für jeden Erwachsenden ein Muss, dem an seiner Selbstbestimmung gelegen ist und der nicht gerichtlich zu einem Stück hirnkranken Fleisch zur freien Verfügung von Ärzten erklärt werden will.
Unsere Reaktion auf dieses Urteil ist also, die PatVerfü so zu verstärken, dass die Einrichtung einer Betreuung bei einer mit einer PatVerfü geschützten Person rechtsbeugend würde. Dazu empfehlen wir - außer den im PatVerfü Handbuch genannten Maßnahmen - nun die PatVerfür immer notariell zu beurkunden.
Zusätzlich soll ein Rechthilfefonds gegründet werden, der das finanzielle Prozess-Risiko bei jedem Versuch einer Zwangsbetreuung gegen eine so abgesicherte PatVerfü trägt (siehe auch "Psychiatrie ist nackte Gewalt").

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Warum Einwilligungsunfähigkeit kein Kriterium zur Rechtfertigung von psychiatrischer Zwangsbehandlung sein kann - der Beweis.
Prämisse 1:Niemand darf mit staatlichen Zwangsmaßnahmen zu einer Überzeugung bzw. einem Glauben genötigt werden – insbesondere nicht mit einer zu erduldenden Körperverletzung.
Es gibt für Kranke ein Recht auf Krankheit und es gilt das absolute Folterverbot.
Prämisse 2:Die Existenz von psychischer Krankheit ist nicht unumstritten – es besteht ein Meinungsstreit. Deren Existenz wird z.B. von dem Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie Prof. Thomas Szasz (1920–2012) seit 1961 mit vielen Veröffentlichungen z.B. „Geisteskrankheit – ein moderner Mythos“ verneint. Andere Akademiker, wie der berühmte Michel Foucault, haben ihm seit 1961 beigepflichtet. Viele der jemals psychiatrisch diagnostizierten Betroffenen teilen dieselbe Überzeugung. Z.B. explizit alle, die eine PatVerfü unterzeichnet haben. Obgleich kein Mainstream, ist diese Überzeugung also keine völlig abwegige Marginalie.
Schluss:Dementsprechend kann „Einwilligungsunfähigkeit“ keine Rechtfertigung für irgendeine Zwangsbehandlung sein, egal wie einschränkend weitere sonstige [gesetzliche] Bedingungen sein mögen. Im Beschluss des Bundesverfassungsgericht [BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 - Rn. (1-83)] wurde also keine schlüssige Rechtfertigungsgrundlage für Zwangsbehandlung benannt.
Beweis:Einwilligungsfähig in eine Behandlung wegen einer Krankheit der eigenen Person kann diese Person dann, und nur dann, sein, wenn sie – jenseits der Richtigkeit der Diagnose – die Existenz dieser Krankheit zumindest für wahrscheinlich hält, besser, daran glaubt oder sogar davon überzeugt ist.
Laut Prämisse 2 gibt es also
A) Menschen, die psychische Krankheit zumindest für wahrscheinlich halten, daran glauben oder von deren Existenz überzeugt sind.
B) Menschen, die psychische Krankheit weder für wahrscheinlich halten, noch daran glauben, noch von deren Existenz überzeugt sind.
Nur die Menschen der Gruppe A) können also einwilligungsfähig bzw. einwilligungsunfähig sein – aus welchen Gründen auch immer.
Menschen der Gruppe B) können – bei Bewusstsein – unter keinen Umständen in eine Behandlung einer ihrer Überzeugung nach nicht existierenden Krankheit einwilligen. Eine Einwilligung wäre für sie eine bewusste Lüge. Somit sind sie aus dieser Logik heraus prinzipiell, also immer, einwilligungsunfähig.
Wenn Menschen der Gruppe A) bei einer psychiatrischen Untersuchung als „psychisch krank“ diagnostiziert werden, so kann prinzipiell auch deren Einwilligungsfähigkeit bzw. Einwilligungsunfähigkeit festgestellt werden. Unter Umständen mögen sie zeitweise „krankheitsuneinsichtig“ sein, aber prinzipiell ist es möglich. Es entsteht kein Paradox.
Wenn Menschen der Gruppe B) bei einer psychiatrischen Untersuchung – die möglicherweise sogar gegen deren Willen vorgenommen wird – als „psychisch krank“ diagnostiziert werden, so kann jedoch prinzipiell nie deren Einwilligungsfähigkeit festgestellt werden, denn sie sind aufgrund ihrer Überzeugung bzw. ihres Glaubens immer einwilligungsunfähig.
Wenn die Einwilligungsunfähigkeit der Gruppe B), unter welchen Zusatzbedingungen auch immer, dazu führen könnte, dass damit eine psychiatrische Zwangsbehandlung gesetzlich gerechtfertigt werden könnte, dann wäre Prämisse 1 verletzt. Denn die gegebenenfalls zu duldende Zwangsbehandlung könnte von den Betroffenen dann nur noch dadurch beendet werden, dass sie ihre Überzeugung unter der Erfahrung der nötigenden Zwangsmaßnahmen entweder verleugnen oder widerrufen. Beides wäre erzwungene Krankheitseinsicht – eine „Selbstbezichtigung“ angeblich „psychisch krank“ zu sein. Diese Zwangsmaßnahmen würden das Folterverbot verletzen (Stichwort: Geständniszwang).
Weder das Bundesverfassungsgericht noch die deutschen Gesetzgeber dürfen dieses international anerkannte jus cogens verletzen. Keine Interpretation des Art. 2 GG darf es unterlaufen, wie es das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 - Rn. 47 + 49 versucht:
Zitate:
b) Zur Rechtfertigung des Eingriffs kann aber das grundrechtlich geschützte Freiheitsinteresse des Untergebrachten selbst (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) geeignet sein, sofern der Untergebrachte zur Wahrnehmung dieses Interesses infolge krankheitsbedingter Einsichtsunfähigkeit nicht in der Lage ist.
bb) Das Gewicht, das dem eingeschränkten Grundrecht in der Abwägung mit denjenigen grundrechtlichen Belangen zukommt, die durch den Eingriff in dieses Recht gewahrt werden sollen, kann jedoch nicht vollkommen losgelöst von den tatsächlichen Möglichkeiten des Grundrechtsträgers zu freier Willensentschließung bestimmt werden (vgl. BVerfGE 58, 208 <225>). Der Gesetzgeber ist daher berechtigt, unter engen Voraussetzungen Behandlungsmaßnahmen gegen den natürlichen Willen des Grundrechtsträgers ausnahmsweise zu ermöglichen, wenn dieser zur Einsicht in die Schwere seiner Krankheit und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen oder zum Handeln gemäß solcher Einsicht krankheitsbedingt nicht fähig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat angenommen, dass unter dieser Voraussetzung der schwerwiegende Grundrechtseingriff, der in einer Freiheitsentziehung liegt, zum Schutz des Betroffenen selbst gerechtfertigt sein kann, und die nach Landesunterbringungsrecht für einen solchen Fall vorgesehene Möglichkeit fürsorgerischer Unterbringung zum Zweck der Behandlung gebilligt (vgl. BVerfGE 58, 208 <224 ff.="" nbsp="">; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 1998 - 2 BvR 2270/96, NJW 1998, S. 1774 <1775>).
Fazit:Psychiatrische Zwangsbehandlung kann nur durch eine, die entsprechende Zwangsbehandlung explizit bewilligende, vorher mit freiem Willen verfasste, Patientenverfügung gerechtfertigt werden. Der Versuch, den Art. 2 GG so zu interpretieren, dass eine Einwilligungsunfähigkeit unter bestimmten Bedingungen eine zu erduldende Körperverletzung rechtfertigen könne, verstößt gegen das absolute Folterverbot. Entsprechend hat auch der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E. Méndez, geurteilt, dass "alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen."     Quelle: http://www.folter-abschaffen.de

[Chiapas98] Erst foltern dann aufklären (Jungle World v. 28.7.2016

In Mexiko unterwerfen Polizei und Streitkräfte Festgenommene und Gefangene systematisch sexueller Gewalt und Folter. Die Täter werden fast nie verurteilt.
von Timo Dorsch
Fernanda ist 22 Jahre alt, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und Sex­arbeiterin. In der Nacht vom 21. März 2014 wurde sie in Valle de Chalco im Bundesstaat Mexiko von 20 bewaffneten verdeckt ermittelnden Bundes­polizisten festgenommen. Sie entrissen ihr ihre Kleider, bedrohten und betatschten sie und brachten sie an einen Ort, wo sie Schreie von Gefolterten ­hören konnte. Dort wurde sie geschlagen und mit Elektroschocks traktiert. Später präsentierte die Generalstaatsanwaltschaft Fernanda der Öffentlichkeit als Mitglied einer organisierten kriminellen Gruppe. Belastende Aussagen kamen von einer weiteren Person, die zum gleichen Zeitpunkt wie sie verhaftet worden war.
Der Name Fernanda ist zwar erfunden, ihre Geschichte jedoch nicht. Fernanda gehört zu den inhaftierten Frauen, deren Fälle exemplarisch in einem Ende Juni präsentierten Bericht von Amnesty International dargestellt werden. Die Dokumentation »Den Tod überleben. Polizei- und Militärfolter gegen Frauen in Mexiko« ist eine ausgewertete Sammlung von 100 Interviews mit Frauen, die während der achtmonatigen Untersuchung in mexikanischen Gefängnissen befragt wurden. Zuvor hatten sie alle im Zuge ihrer Festnahme ­erlittene Gewaltanwendungen angezeigt. Das Ergebnis der Studie: Die Frauen waren während ihrer Festnahmen nicht nur Gewalt ausgesetzt, sondern sie alle beschrieben unterschiedliche Formen sexueller Gewalt – sei es Vergewaltigung, sexuelle Misshandlung, misogyne Beschimpfungen oder sexu­alisierte Drohungen. Sexuelle Gewalt und Folter haben System, die Täter werden jedoch fast nie verurteilt.
Frauen machen nur fünf Prozent aller Inhaftierten in Mexiko aus. In ihrer Mehrzahl sind es junge, schlecht ausgebildete Frauen, die aus armen Verhältnissen kommen, wie auch die meisten der von Amnesty International ­befragten 100 Frauen. Die Befragten gaben in 93 Fällen an, während ihrer ­Verhaftung geschlagen worden zu sein. Vier enthielten sich jeglicher Angabe. Erst auf explizite Nachfrage bestätigten 72 der Befragten, dass sie sexuell misshandelt worden seien, nachdem dies anfangs lediglich 35 bejaht hatten. Amnesty International vermutet, dass dies an der allgemeinen Verbreitung sexueller Gewalt gegen Frauen in Mexiko liegt. Bundespolizisten, Gemeindepolizisten, Soldaten der Marine und der Armee, die die Verhaftungen durchführten, werden beschuldigt, 33 der Frauen vergewaltigt zu haben.
Seit 1991 gibt es in Mexiko ein Folterverbot. Das Gesetz entspricht zwar nicht den internationalen Standards, doch immerhin besteht die Möglichkeit, dass Folter zur Anzeige gebracht wird. Nach willkürlichen Verhaftungen stellen Folter und Misshandlungen die am zweithäufigsten zur Anzeige gebrachten Menschenrechtsverletzungen im Land dar. 2014 verzeichnete die Generalstaatsanwaltschaft zwar 2 403 derartige Anschuldigungen gegen Staatsbeamte, doch konnte sie keinen einzigen Fall nennen, in dem die Anzeige auch zu einer Verurteilung geführt hat. In den mehr als zwei Jahrzehnten seit der Verabschiedung des gesetzlichen Folterverbots kam es in Mexiko nur zu insgesamt 15 gerichtlichen Ver­urteilungen in Folterfällen. Im vergangenen Jahr legte der UN-Sonderberichterstatter Juán Méndez seinen Bericht zu Folteranwendung in Mexiko durch staatliche Sicherheitskräfte vor. Darin konstatiert er, dass allein in der Regierungsperiode 2006 bis 2012 die Anzahl registrierter Folterfälle um 500 Prozent angestiegen sei.
Im Gespräch mit der Jungle World sagt Catalina Pérez Correa, Anwältin und Forscherin in der Abteilung für Rechtsstudien an der Hochschule CIDE in Aguascalientes, dass es sich bei Folter um eine »tiefverwurzelte Verhaltensweise in den mexikanischen Institutionen« handele. Diese werde quasi als »unentbehrlich« für die Untersuchung der Straftat betrachtet – was sich auch darin widerspiegelt, dass es für die Anwendung von Elektroschocks einer festen Infrastruktur und Räume bedarf.
Der mexikanische Staat zeigt zwar Ansätze von Problembewusstsein, so gab es in den vergangenen Jahren zum Beispiel viele Sensibilisierungskurse für Ordnungskräfte. Offiziere der Marine besuchten zwischen 2012 und 2015 262 Trainings zu »Frauenrechten«; die Armee veranstaltet jährlich 200 bis 300 solcher Trainings. Zudem gab es über 2 600 Workshops, die die Bundespolizei in 70 verschiedenen Polizeischulen von 2012 bis Januar 2016 abhalten ließ und die sich dem Thema Menschenrechte mit einem speziellen Fokus auf Frauenrechte widmeten. Im Bericht resümiert Amnesty International trocken: »Mexikos Bekenntnisse auf dem Papier, Folter vorzubeugen und zu bestrafen, sind beträchtlich.« In der Praxis sieht es aber anders aus. Straffreiheit für Folterer ist weitverbreitet und wird von unterschiedlichen staatlichen Instanzen befürwortet und begünstigt. Es sind zwar Polizisten und Soldaten, die die unmittelbaren Menschenrechtsverletzungen begehen, doch es sind staatlich beschäftigte Ärzte, die bewusst unzureichende, oberflächliche oder gar gefälschte medizinische Untersuchungsberichte erstellen und den Tätern den Rücken decken, weil Spuren von Folter oder Misshandlung an den Opfern verschwiegen werden. Der Bericht von Amnesty International dokumentiert zudem fahrlässige Vorgehensweisen der Nationalen Menschenrechtskommission. In einigen Fällen, in denen diese Folter feststellte, sei der fertige Bericht dem Opfer oder seinen Angehörigen schlicht vorenthalten worden.
Mit der Reform des Strafgesetzbuchs, die seit diesem Juni nach einem achtjährigen Prozess nun in allen Bundesstaaten gilt, hat Mexiko einen Wandel in seinem bisherigen Justizsystem vollzogen. Beruhte ein Verfahren zuvor auf der Anklage beziehungsweise dem Gericht vorliegenden Dokumenten, ist nun eine Bewertung der Beweise in öffentlicher Verhandlung vorgeschrieben, was eine wirksame Verteidigung erst ermöglicht. Gingen Polizisten und Soldaten unter dem alten System von der Schuld der Festgenommenen und Angeklagten aus, war es kein weiter Weg mehr, durch Misshandlung ein Geständnis zu erpressen. Es sei zu einem Wandel gekommen, merkt Pérez Correa an: »Die Folter verschiebt sich von den Angeklagten zu den Zeugen.« Die Angeklagten müssten nun keine eigenen und unter Folter erzwungenen Schuldgeständnisse mehr unterschreiben, dafür würden sie aber von als ­Zeugen deklarierten Personen beschuldigt, die falsche Geständnisse ablegen. »Öffentlich wird Folter als etwas Schlechtes betrachtet, aber in der Praxis ändert sich im Zuge der Aufklärung ­einer Straftat nichts«, resümiert die Anwältin.
URL: http://jungle-world.com/artikel/2016/30/54551.html

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Südmexiko-Newsletter Juni / Juli 2016





CHIAPAS

EZLN-Communiqué, 13. Juli: An die Lehrerinnen – in Zuneigung
http://www.chiapas.eu/news.php?id=8934

EZLN-Communiqué zum Festival der EZLN, CompARTE, vorgesehen vom 23.-30. Juli in Oventik
Die Geografie? Oventik. Der Kalender? 30. Juli 2016
http://www.chiapas.eu/news.php?id=8943

Aufgrund der Ereignisse im Zusammenhang mit den Lehrerprotesten hat die EZLN das Festival CompARTE nun etwas verschoben. Es beginnt nun am 29. Juli und dauert bis zum 12. August, wobei in allen Caracoles gefeiert wird.
Communiqué auf Spanisch (auf Deutsch demnächst auf chiapas.eu):
http://enlacezapatista.ezln.org.mx/2016/07/26/ezln-confirma-y-extiende-su-participacion-en-el-comparte/

Eröffnungsrede der EZLN durch Subcomandante Moises am CompARTE in Oventik, 29. Juli, auf Spanisch:
http://enlacezapatista.ezln.org.mx/2016/07/30/palabras-de-la-comandancia-general-del-ezln-en-voz-del-subcomandante-insurgente-moises-en-la-apertura-de-la-participacion-zapatista-en-el-comparte-en-el-caracol-de-oventik-chiapas-mexico-la-mana/



Die Lehrerproteste, denen sich immer grössere Teile der Zivilbevölkerung und sozialen Organisationen in ganz Mexiko anschliessen, hat vor allem in den südlichen Bundesstaaten zu zahlreichen Aktionen, Blockaden und Protesten geführt. Nun hat die Lehrergewerkschaft CNTE die Gespräche mit der Regierung abgebrochen.
Ein grosser Teil der Infos dieses Newsletters widmet sich darum diesen Ereignissen.



EZLN-Communiqué vom 21. Juli: Offener Brief über den Angriff auf die soziale Bewegung in San Cristóbal de las Casas
Auf Deutsch: http://www.chiapas.eu/news.php?id=8944


Gewaltsame Antwort auf Lehrerproteste im mexikanischen Chiapas
Paramilitärische Truppe und Polizei attackierten am 20. Juli die friedliche Strassenblockade und das Protestcamp auf der Autobahn San Cristóbal – Palenque,  die am 27.Juni ins Leben gerufen wurden. Das liess sich die Zivilbevölkerung aber nicht gefallen.
Weiterlesen: https://amerika21.de/2016/07/156567/blockade-san-cris



Grenzenlose Staatsgewalt
Hintergründe und Rückblick auf die Proteste gegen die Bildungsreform im Süden Mexikos: In Mexiko protestieren die Lehrer, der Staat reagiert mit Gewalt. Menschenrechtsverstösse sind Alltag. Europa müsse reagieren, fordern Abgeordnete des EU-Parlaments. Interview mit Sara Méndez von Codigo DH und Philipp Gerber von medico international schweiz.
Weiterlesen: http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-07/mexiko-staatsgewalt-proteste-lehrer/komplettansicht




OAXACA

Journalist ermordet
Am 26.Juni wurde in Huajuapan de León ein Radiojournalist von der Polizei ermordet. Seine Radiostation ist eine wichtige Schnittstelle für die Berichterstattung zu Nochixtlán.
Mehr dazu: https://amerika21.de/2016/06/155349/tote-radiomacher-oaxaca


Nochixtlán / Lehrerinnenproteste
Einen Monat nach dem Massaker von Nochixtlán, am 17. Juli, organisierte die Bevölkerung einen Marsch von Oaxaca nach Mexiko Stadt. Am 19. Juli riefen sie zum 1. Internationalen Aktionstag in Solidarität mit Nochixtlán auf.
Mehr dazu: http://www.chiapas.eu/news.php?id=8933

Weitere Artikel zur Bildungsreform, gegen die sich die Proteste wenden, und zu Nochixtlán:
https://www.npla.de/poonal/das-massaker-von-nochixtlan-und-die-bildungsreform/
https://amerika21.de/2016/07/155925/konflikt-bildungsreform

Interview mit Gewerkschafter der CNTE: Wir wehren uns seit 1979
http://www.taz.de/!5319858/

Im EU Parlament haben 16 Abgeordnete einen offenen Brief an Peña Nieto geschrieben und äussern Besorgnis bezüglich der massiver Polizeigewalt.
Mehr dazu: https://www.npla.de/poonal/europa-abgeordnete-keine-modernisierung-des-globalabkommens-im-kontext-des-massakers-von-nochixtlan-und-anderer-straffreier-verbrechen/




GUERRERO

Ayotzinapa
Familie von Julio César Mondragón fordert eine umfassende Untersuchung des Mordes an ihrem Sohn, der nach den Ereignissen von Ayotzinapa tot aufgefunden wurde.
Weiterlesen: https://amerika21.de/2016/07/156326/mord-julio-cesar-mondragon

Der Deutsche, der den Fall Ayotzinapa dokumentierte (Dokumentarfilm „Esperanza 43“
Kurzvideo/Interview mit dem Regisseur Oliver Stiller auf Spanisch: http://aristeguinoticias.com/2607/mexico/22-meses-el-aleman-que-documento-el-caso-ayotzinapa-video/



MEXIKO

Mehr Schutz für bedrohte Journalisten
In Mexiko-Stadt unterstützt die Regierung die Initiative „Haus der Rechte von Journalisten“
Mehr dazu: https://amerika21.de/2016/07/156350/schutz-fuer-journalisten

Journalist Pedro Tamayo Rosas in Veracruz ermordet – trotz „Polizeischutz“
Weiterlesen: https://amerika21.de/2016/07/156882/journalismus-mord

Pressezensur in Mexiko: Der Fall Carmen Aristegui
Die engagierte Journalistin Aristegui wurde vom Radiosender MVS Noticias verklagt und fristlos entlassen, jetzt wegen des Vorworts zum Buch über das „Casa Blanca“. Dahinter stecken politische Gründe, wird vermutet, und kritische Stimmen sehen darin einen Anschlag auf die Pressefreiheit.
Mehr dazu: http://www.deutschlandfunk.de/pressezensur-in-mexiko-der-fall-aristegui.761.de.html?dram:article_id=315599
Auf Spanisch: http://www.jornada.unam.mx/2016/07/22/politica/013n1pol


Indigene stoppen Bauprojekte
In 15 Fällen konnte der indigene Widerstand eine Suspendierung von Megaprojekten erreichen – der Kampf geht aber weiter.
Mehr dazu: https://amerika21.de/2016/07/156588/indigene-stoppen-bauprojekte


Sonora: Zwei Jahre nach Flusskontaminierung durch Kupfermine: Bleibende Schäden für Menschen und Natur
Weiterlesen: https://www.npla.de/poonal/zwei-jahre-nach-flusskontamierung-durch-kupfermine-bleibende-schaeden-fuer-menschen-und-natur/




VERANSTALTUNGSHINWEISE

6. August:  Kaffeedegustation und Vortrag zu Cafe Rebeldia
14.00, gebana Pop up store, Bern, Marktgasse 37
Flyer: http://www.chiapas.ch/uploadpics/bild_1469540429.jpg



30. Juli, 10. und 21. August: Ausstellung und Infos zu Café RebelDía, der nun im Stadion Schützenwiese angeboten wird. Jeweils ab Spielbeginn im Salon Erika, Schützenwiese Winterthur


10. September: Solidaritätslauf für Sans-Papiers, Münsterplatz Bern, ab 13.30 Uhr. Veranstaltet von der Berner Beratungsstelle für Sans-Papiers.
Anmelden, Sponsern und Mithelfen: www.solidaritaetslauf.ch

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Stalin’s Writings: Notes Regarding the Use of the Word “Sectarianism”

 


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Alliance Notation January 2003
So far, I have been able to trace only two clear uses of the term ‘sectarianism’ in the work of J.V.Stalin. Although to my mind, his practice was non-sectarian, his writings do not dwell on this very much. The points that I think Stalin makes on this matter, are as follows:
1) The need for “flexibility”
In text one, he is in discussion with party officials on how to combat illusions regarding nationalism, that in 1923, many still had in the state of the USSR. When Stalin talks of the manner of work required, he talks of a need for ‘flexibility’. Only by being ‘flexible’, can the cadre rally around themselves the “majority of the working people.”
Stalin Text 1
“But no less, if not more, sinful are the “Lefts” in the border regions. If the communist organisations in the border regions cannot grow strong and develop into genuinely Marxist cadres unless they overcome nationalism, these cadres themselves will be able to become mass organisations, to rally the majority of the working people around themselves, only if they learn to be flexible enough to draw into our state institutions all the national elements that are at all loyal, by making concessions to them, and if they learn to manoeuvre between a resolute fight against nationalism in the Party and an equally resolute fight to draw into Soviet work all the more or less loyal elements among the local people, the intelligentsia, and so on. The “Lefts” in the border regions are more or less free from the sceptical attitude towards the Party, from the tendency to yield to the influence of nationalism. But the sins of the “Lefts” lie in the fact that they are incapable of flexibility in relation to the bourgeois-democratic and the simply loyal elements of the population, they are unable and unwilling to manoeuvre in order to attract these elements, they distort the Party’s line of winning over the majority of the toiling population of the country. But this flexibility and ability to manoeuvre between the fight against nationalism and the drawing of all the elements that are at all loyal into our state institutions must be created and developed at all costs. It can be created and developed only if we take into account the entire complexity and the specific nature of the situation encountered in our regions and republics; if we do not simply engage in transplanting the models that are being created in the central industrial districts, which cannot be transplanted mechanically to the border regions; if we do not brush aside the nationalist-minded elements of the population, the nationalist-minded petty bourgeois; and if we learn to draw these elements into the general work of state administration. The sin of the “Lefts” is that they are infected with sectarianism and fail to understand the paramount importance of the Party’s complex tasks in the national republics and regions.”
J. V. Stalin June 9-12, 1923. “Fourth Conference of the Central Committee of the R.C.P. With Responsible Workers of the National Republics and Regions. Verbatim Report Moscow, 1923 J. V. Stalin, Works Moscow, 1953 Vol. 5, pp. 297-348.
(2) But “flexibility” is not the same as having no principles. And the communists must find the dialectical balance between “strict adherence to principle” – and “sectarianism”
Yet it is not the case that ‘flexibility’ is ‘opportunism’ or an un-principled loss of “adherence to principle”. There is a dialectical balance that must be found – between “strict adherence to principle” – and “sectarianism.” This is taken from his discussion with the CPG member, Herzog, in 1925:
“In its work the Party must be able to combine the strictest adherence to principle (not to be confused with sectarianism!) with the maximum of ties and contacts with the masses (not to be confused with khvostism!); without this, the Party will be unable not only to teach the masses but also to learn from them, it will be unable not only to lead the masses and raise them to its own level but also to heed their voice and anticipate their urgent needs.”
J. V. Stalin: “The Prospects of the Communist Party of Germany and the Question of Bolshevisation”. Interview with Herzog, Member of the C.P.G. February 3, 1925; in Works; Moscow, 1954, Vol. 7, pp. 34-41; or at: The Prospects of the C.P.G. and Bolshevisation

Heißer August bei H&M in Italien

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AKTUELL BEI LABOURNET.TV
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Die Streikwelle der migrantischen Logistikarbeiter_innen in Italien 
hat sich auf H&M ausgeweitet. In dem Video vom 20. August 2016 sehen 
wir eine Blockade des H&M Werkes in Casalpusterlegno, Lombardei. Die 
Streikenden stehen ihren Kolleg_innen gegenüber, die zur Schicht gehen 
wollen, dann aber in kleinen Grüppchen überlaufen. Der Streik hat am 
28. Juli in dem Standort Stradella bei Pavia begonnen und sich im 
August auf Casalpusterlegno ausgeweitet. Die Forderungen sind: normale 
Arbeitszeiten, ein Ende der Praxis, am Abend vorher zu erfahren ob man 
am nächsten Tag arbeitet oder nicht, unbefristete Vollzeitverträge und 
die Einhaltung des Nationalen Tarifvertrages, der Mindeststandards für 
die Arbeit in den Warenlagern festlegt. SI Cobas hat in allen XPO 
Lagern in Italien (XOP macht die Logistik für H&M in Italien) zum 
unbefristeten Streik aufgerufen! Ab dem 27. August sind wir dazu 
aufgerufen, Boykottaktionen gegen H&M durchzuführen. Video bei 
labournet.tv (italienisch mit dt. UT |2 min | 2016 )
http://de.labournet.tv/video/7053/heisser-august-bei-hm-italien

Bochum: Flüchtlingsprotest gegen Wohnsitzpflicht im Integrationsgesetz



"Bundestag und Bundesrat haben ein neues, rückschrittliches Gesetz 
verabschiedet, durch das wir jetzt aus Bochum vertrieben werden 
sollen. Es nennt sich „Integrationsgesetz“, ist aber das genaue 
Gegenteil – ein Gesetz zur Verhinderung von Integration. Es soll uns 
zwingen, in Gebiete in Deutschland zu ziehen, in denen wir keine 
Zukunft haben. Wir haben damit begonnen, uns in Bochum ein Leben 
aufzubauen. Jetzt sollen wir gezwungen werden aus Bochum weg zu 
ziehen…" Erklärung der Betroffenen zum aktuellen Flüchtlingsprotest in 
Bochum gegen die Auswirkungen des kürzlich beschlossenen 
"Integrationsgesetzes", dokumentiert bei bo-alternativ vom 24. August 
2016
http://www.bo-alternativ.de/2016/08/24/donnerstagvormittag-gegen-vertreibung-aus-bochum-durch-das-integrationsgesetz

Siehe dazu: Widersprüche des neuen „Integrationsgesetzes“ zwingen 
Bochumer Geflüchtete zur Desintegration

"In Bochum protestieren heute (25.8.16) einige Familien, die als 
Flüchtlinge anerkannt worden sind, gegen die widersinnigen 
Auswirkungen des neuen „Integrationsgesetzes“. Das Gesetz, das am 
07.07.2016 beschlossen wurde, beinhaltet eine sogenannte 
„Wohnsitzauflage“ (§ 61 AufenthG). Diese Regelung wurde im Vorfeld der 
Verabschiedung des Gesetzes sogar schon vor dem Europäischen 
Gerichtshof kontrovers diskutiert. Die Wohnsitzauflage besagt, dass 
die Betroffenen trotz Aufenhaltstitel ihren Wohnort innerhalb 
Deutschlands nicht mehr frei wählen dürfen. Vorgeschobenes Argument 
für diese Entscheidung war unter anderem die Verhinderung von so etwas 
wie „Ghettobildung“. De facto ging es aber hauptsächlich um 
finanzielle und organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der 
Verteilung von geflüchteten Menschen im Bundesgebiet. Der Europäische 
Gerichtshof hat die meisten Begründungen für eine Wohnsitzauflage – 
etwa finanzielle – für unzulässig erklärt. Daher schob die 
Bundesregierung als angebliches Ziel des Gesetzes die „Integration“ 
vor…" Stellungnahme beim Treffpunkt Asyl vom 25. August 2016
https://treffpunktasyl.wordpress.com/2016/08/25/widersprueche-des-neuen-integrationsgesetzes-zwingen-bochumer-gefluechtete-zur-desintegration/

Siehe zum Hintergrund: Fördern und Fordern reloaded: Große Koalition 
einigt sich auf Integrationsgesetz - Materialsammlung bis 12. August 
2016 im LabourNet Germany
http://www.labournet.de/?p=96721

Studieren: Wir Primark-Studenten



"Morgens stürmen wir die Bibliothek, kloppen uns nicht um Kleidung, 
sondern um Bildung. Möglichst billig soll die sein, aber für den 
Moment hübsch anzusehen. Es ist 9.50 Uhr, vor mir eine Menschenmasse. 
Punkt zehn öffnet sich die Tür, der Schwarm rennt, stürzt ins Gebäude. 
Schaulustige filmen die Szene mit ihrem Handy. Nein, hier wird kein 
neuer Primark eröffnet, der von Tausenden Teenies gestürmt wird, die 
die neuesten Billigklamotten kaufen wollen. Es ist ein Sonntag mitten 
in der Klausurenphase und hundert Studenten kämpfen mit mir um die 
Arbeitsplätze in der Bibliothek. Unser Kennzeichen ist nicht die 
braune Papiertüte, wir tragen die durchsichtigen Plastikbeutel der 
Bib. Eine Freundin hat mir vor Kurzem ein Video geschickt. Es ist nur 
16 Sekunden lang. Zwei Jungs prügeln sich um einen Arbeitsplatz in der 
Bibliothek, am Ende fliegt ein Laptop durch die Luft, das 
Sicherheitspersonal kommt. Wut, Verbissenheit, Aggression. Warum? Wir 
Primark-Studenten kloppen uns nicht um Kleidung, sondern um Bildung. 
Wir brauchen möglichst viel davon, so billig wie möglich, trotzdem 
hübsch im Lebenslauf anzusehen..." Beitrag von Charlott Resske vom 23. 
August 2016 bei Zeit Campus online
http://www.zeit.de/campus/2016-08/studieren-stress-bibliothek-ausbildung-druck/komplettansicht

Gefährliche Halbbildung: Über die rabiate Mittelmäßigkeit eines entkultivierten Bürgertums


"Die Verhältnisse nicht als Ergebnis natürlicher Gesetzmäßigkeit 
wahrzunehmen, erfordert mehr als berufliche Qualifikation. Allgemeine 
Bildung ist notwendig. Sie ist (und sie war stets) eine wichtige 
Voraussetzung für Opposition. Denn wie sonst wird eine Mehrheit dazu 
kommen können, es – beispielsweise – eine Absurdität zu nennen, wenn 
aufgrund des technischen Fortschritts zwar in einer Arbeitsstunde 
immer mehr hergestellt werden kann, gleichzeitig aber die Armut 
zunimmt? Und wie sonst soll genug Druck entstehen, damit dem 
Klimawandel wirksam entgegengearbeitet wird? Alles sieht danach aus, 
dass besonders Halb­bildung eine solche Opposition verhindert..." 
Artikel von Herbert Schui bei der jungen Welt vom 25. August 2016 aus 
"Politische Mythen und elitäre Menschenfeindlichkeit. Halten Ruhe und 
Ordnung die Gesellschaft zusammen?", VSA-Verlag, Hamburg 2014, 128 
Seiten, 12,80 Euro (Buch wird im Herbst neu aufgelegt), bei der jw 
anlässlich des Todes von Herbert Schui am 14.8.2016 nachgedruckt
http://www.jungewelt.de/2016/08-25/053.php

Aus dem Text: "... Die Techniker des Wissens rekrutiert die 
Unternehmerschaft nach ihrem Bedarf. Dies schließt den öffentlichen 
Dienst mit ein, soweit er der Privatwirtschaft zuarbeitet, oder soweit 
er – zunehmend – selbst unternehmerisch organisiert wird. Damit werden 
die Verhältnisse klar: »Die Industrie will die Universität unter ihre 
Kontrolle bringen, um sie zu zwingen, den alten, überholten Humanismus 
aufzugeben und ihn durch Spezialfächer zu ersetzen, die den Betrieben 
Umfragespezialisten, höhere Angestellte, Werbefachleute etc. liefern. 
(…) Die herrschende Klasse richtet die Lehrinhalte so aus, dass ihnen 
a) die Ideologie, die sie für angebracht halten (Primar- und 
Sekundarstufe), b) die Kenntnisse und Praktiken, die sie zur Ausübung 
ihrer Funktionen befähigen werden (Hochschule), vermittelt werden.« 
Das ist der Zweck der »Entrümpelung« der Lehrpläne, der komprimierten 
Bachelor- und Master-Studiengänge, der Modularisierung des Studiums, 
der Verkürzung der Schulzeit an den höheren Schulen. (...) Auch wenn 
viele aus der Mittelschicht hierunter leiden durch Stress bei der 
Arbeit, durch stets drohende Entlassung bei Leistungsabfall: Solange 
sie sich beim Verständnis der Wirklichkeit von den Mythen leiten 
lassen, steht alles dafür, dass Selbstgefälligkeit, Intoleranz und 
Aggressivität der Mittelschicht zunehmen. Was besorgt macht, das sind 
nicht einzig die bekennenden Neofaschisten. Vielmehr ist daneben eine 
Veränderung am Werk, die sich mit den überkommenen Begriffen des 
historischen Faschismus nicht unmittelbar erfassen lässt... "

Gerechter Schulbedarf: Gegen die Unterfinanzierung beim Bedarf für Bildung und Teilhabe


"... Die vom Staat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 
zur Verfügung gestellten Unterstützungsleistungen für den Schulbedarf 
von jährlich 100,- reichen vom Umfang her nicht aus, um sämtliche 
Kosten zu decken. Darüber hinaus sind viele Menschen mit kleinen 
Einkünften von dieser Hilfe ausgeschlossen, weil die Anspruchsgrenzen 
(geringfügig) überschritten werden. Die im Auftrag der hannoverschen 
Landeskirche und dem DWiN 2015 erstellte Studie des 
Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD hat bestätigt, dass Kinder 
in Niedersachsen im Mittel 153 €uro für den Schulbedarf pro Schuljahr 
benötigen. Das bedeutet, dass Familien, die BuT-Leistungen beziehen 
können, mit mindestens 50,- € jährlich unterversorgt sind. (...) Es 
ist deshalb geboten, dass mit einer generellen (staatlichen) Regelung 
die Unterausstattung von Familien mit Schulkindern behoben wird..." 
Mitteilung der Diakonie Niedersachsen vom 24. Juni 2016 (pdf)
http://www.kirche-schule.de/dms/kirche_und_schule/regionen/hildesheim/2016-2/Aktion-Schulbedarf_Bewilligungsverfahren/Aktion%20Schulbedarf_Bewilligungsverfahren.pdf

Deshalb bittet die Diakonie Niedersachsen um Unterstützung ihrer 
Online-Petition "53 Euro machen den Unterschied" zur Änderung des § 28 
Abs. 3 SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) (beim Deutschen 
Bundestag unter ID-Nr. 66785 eingereicht August 2016)
http://www.gerechter-schulbedarf.de/

Wir erinnern an die Kampagne im LabourNet-Archiv: "Kinder brauchen 
Teddybären und Schulsachen!"
http://archiv.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/teddy.html

Terror in Bangladesch – nicht nur am Arbeitsplatz für Markentextilien


„Die internationalen Dschihadistennetzwerke "Islamischer Staat" und Al 
Qaida befinden sich nicht überall auf dem Rückzug. Während sie in 
ihren bisherigen Bastionen in Syrien, Irak, Libyen und Jemen an Boden 
verlieren, fassen sie im Süden Asiens Fuß. Mit  dem Massaker eines 
IS-Kommandos im Nobelrestaurant "Holey Artisan Bakery" der Hauptstadt 
Dhaka mit 20 toten Managern westlicher Bekleidungsfirmen Anfang Juli 
ist das ehemalige Ost-Pakistan unbestreitbar zu einem der neuen 
Brennpunkte geworden. Bereits in den Monaten zuvor waren immer wieder 
Ausländer, kritische Blogger und Mitglieder religiöser wie sexueller 
Minderheiten durch islamistische Attentäter getötet worden“ – so 
beginnt der Artikel „Heilsversprechen im Armenhaus“ von Raoul Rigault 
vom 18. August 2016 (ursprünglich in gekürzter Fassung in der jungen 
Welt unter dem Titel „Geschäftsschädigender Terror“ – wir danken dem 
Autor). Zu den politischen Bedingungen der textilen Terrorbuden heißt 
es in dem Artikel noch: „Daran wird sich unter der herrschenden 
Politik auch nichts ändern, denn jeder Zehnte der 300 Abgeordneten ist 
ganz offiziell Besitzer eines Textilunternehmens. Real sind es 
wesentlich mehr, weil etliche "Volksvertreter" ihre Geschäfte über 
Strohmänner laufen lassen...“
http://www.labournet.de/?p=103444

[Chiapas98] Außer der Reihe: Mahnwache "Gerechtigkeit für Berta Cáceres -JETZT!" vor der Siemens...

AUFRUF des Öku-Büros München: Mahnwache "Gerechtigkeit für Berta Cáceres JETZT!"
- Freitag, 2. September 2016, 11 Uhr, Wittelsbacher Platz in München 
Ein halbes Jahr nach der Ermordung unserer Freundin und compañera Berta Cáceres Flores in Honduras sind die Forderungen ihrer Organisation COPINH (Rat zivilgesellschaftlicher und indigener Organisationen von Honduras) unerfüllt – die Einsetzung einer internationalen, unabhängigen Untersuchungskommission zur umfassenden Aufklärung des Verbrechens und der endgültige Rückzug des Wasserkraftprojektes „Agua Zarca“. COPINH und Angehörige von Berta werden nicht gehört, stattdessen sind sie in den vergangen sechs Monaten konfrontiert mit erneuter Verfolgung, Drohungen, Raub von Daten ihrer Anwälte, gewaltsamer Niederschlagung ihrer Proteste, Attentaten und weiteren Morden.
Wir ehren am kommenden Freitag, 2. September (11-12 Uhr) auf dem Wittelsbacher Platz in München vor der Siemens-Zentrale das Andenken von Berta Cáceres. Berta war für uns weit mehr als die - nach ihrem Tod - viel zitierte „renommierte Umweltaktivistin“: Sie war eine unermüdliche Kämpferin, die sich Tag für Tag in zäher Kleinarbeit glaubwürdig und leidenschaftlich für die gemeinsame Konstruktion einer anderen, antipatriarchalen, antikapitalistischen und antirassistischen Welt einsetzte.
Wir solidarisieren uns mit den Forderungen des COPINH und wir erinnern den Münchner Weltkonzern Siemens erneut an seine Verantwortung! Über sein Joint-Venture Voith Hydro hat Siemens Anteil daran, dass Projekte wie „Agua Zarca“ mit Morden an ihren Kritiker*innen gewaltsam durchgesetzt, Gemeinden auf Generationen gespalten, soziale Strukturen zerstört und das Recht auf vorherige, freie und informierte Konsultation der betroffenen Bevölkerung unterlaufen wird. All dies im Bündnis mit den interessierten, herrschenden Kreisen, die diesen Machenschaften den Anschein von „Legalität“ garantieren.
Der britische Guardian publizierte am 21. Juni 2016 einen Artikel über eine Todesliste des honduranischen Militärs, auf der nach Aussage eines desertierten Soldaten Bertas Name aufgetaucht war. Berta selbst hatte in den Monaten vor ihrer Ermordung zahlreiche Todesdrohungen angezeigt, die meisten davon im Zusammenhang mit dem Wasserkraftprojekt „Agua Zarca“. Und sie hatte, ebenso wie weitere COPINH-Mitglieder, in diesem Zusammenhang auch die Existenz von Todeslisten des Militärs erwähnt.
(Deutsche Übersetzung mit Genehmigung der Autorin:  http://hondurasdelegation.blogspot.de)
Weitere Infos: www.oeku-buero.de

#6mesessinjusticia

Berta Vive! 
Berta-Cáceres- statt Werner-von-Siemens-Straße!

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Oekumenisches Buero fuer Frieden und Gerechtigkeit e.V.
Oficina Ecumenica por la Paz y la Justicia
Pariser Str. 13
D-81667 Muenchen
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Tel: + 49 89 4485945 Fax: + 49 89 487673 
E-Mail: info@oeku-buero.de
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Registergericht: Amtsgericht Muenchen
Vertretungsberechtigter Vorstand: Miriam Stumpfe und Eberhard Albrecht

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[Chiapas98] 14.9. Düsseldorf: Infoveranstaltung: Chiapas - Eine andere Welt ist möglich!

Eine andere Welt ist möglich! (Vortrag + Diskussion)
 
Welche Impulse aus dem mexikanischen Chiapas erreichen die globale Welt?

Mittwoch, 14.9.2016, 18-21 Uhr, Vortrag und Diskussion mit Dorit Siemers (Aroma Zapatista, Hamburg) und Luz Kerkeling (Gruppe B.A.S.T.A., Münster)
Wilhelm-Marx-Haus, Kasernenstr. 6 (Eingang FFT /1. Et. AWO), Düsseldorf
 
Chiapas, im Frühjahr 2016: Im Interview richtete ein Journalist folgende Frage an die Zapatistas: „Was ist euer Erfolg nach 22 Jahren Widerstand?“ darauf ihre Antwort: „Die Rückgabe von tausenden Hektar Land, das zuvor als Weideland von den Großgrundbesitzern genutzt wurde. Es ernährt heute Familien der zapatistischen autonomen Gemeinden, das ist unser Erfolg!“
Der spektakuläre Aufstand zehntausender indigener Kleinbäuer_innen am 1. Januar 1994 in Chiapas – auf den sich der Journalist bezieht –, begann mit dem Ruf, „Ya Basta! (Es reicht!) – das Land ist keine Ware!“ Die Aufständischen nennen sich „Zapatistas“ – nach dem Freiheitskämpfer Emiliano Zapata, der 1910 mit seinen kleinbäuerlich-indigenen Guerilla-Truppen maßgeblich am Sturz des Diktators Porfirio Diaz beteiligt war. Die Rebellion der heutigen Zapatistas markiert die historische Zäsur einer im 15. Jahrhundert beginnenden Conquista (dt.: Eroberung) Mexikos, welche die indigenen Lebensweisen und Kosmovisionen fast vollständig auslöschte. Die Folgen sind bis heute eine massive Ressourcenplünderung, eine dramatische Umwelt-Zerstörung zumeist indigener Lebensräume, soziale Not, irreparable Schäden durch Klimawandel und schwerwiegende Wirtschaftskrisen.
Die Veranstaltung thematisiert die einzigartige, facettenreiche Bewegung der Zapatistas als maßgebliche Inspirationsquelle für Globalisierungskritiker_innen weltweit. Ihr Aufstand mit der erfolgreichen Rückübertragung von über 250.000 Hektar Land hatte befreiende Wirkung für den indigenen Neubeginn der zapatistischen Gemeinden in Chiapas.
Die Filmemacherin und Kollektivistin Dorit Siemers (Aroma Zapatista, Hamburg) und der Soziologe und Journalist Luz Kerkeling (Gruppe B.A.S.T.A., Münster) besuchten wiederholt die indigenen zapatistischen Gemeinden, zuletzt im Februar/März 2016. Sie führten Interviews und machten Film- und Fotoaufnahmen in den zapatistischen Gemeinden. Sie erhielten Lektionen in der Logik des Teilens und Umverteilens, der Selbstbestimmung in Verantwortung für das Kollektiv, erfuhren von Kooperativen, Bildungsinitiativen, Praktiken nachhaltiger Entwicklung, sozialen und emanzipatorischen Kämpfe, Unterdrückung, Spaltungsversuchen von außen, vielschichtiger institutioneller Gewalt sowie von gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Sie erlebten jedoch auch die integrierende Wirkung der Zapatistas, ihre Ausstrahlung und Vermittlungskraft. Aus der Fülle der erworbenen Eindrücke werden sie berichten.
Bei einer Tasse frischen zapatistischen Kaffees als kleine Stärkung möchten wir diskutieren.
 
Eine Veranstaltung von ¡Alerta! – Lateinamerika Gruppe Düsseldorf und Pax Christi / Kom. Solidarität Eine Welt im Rahmen der „Düsseldorfer Eine Welt Tage“ – gefördert vom Eine-Welt-Beirat der Landeshauptstadt Düsseldorf
 
 
 

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