Samstag, 18. Juni 2016

Mutter wird durch Hartz IV Behörde obdachlos?


JobCenter Gnadenlos zahlte keine Miete: Mutter und Kind droht jetzt Obdachlosigkeit

15.06.2016

Nathalie (Name geändert) ist heute 22 und wohnt in Neustadt am Rübenberge. Sie ist von Hartz IV ebenso abhängig wie ihre Mutter und wird vom Jugendamt betreut, denn sie wuchs mit der Gewalt eines alkoholkranken Vaters auf. 2014 zog sie von ihrer Mutter aus, weil sie schwanger war, und die gemeinsame Wohnung mit der Mutter und ihrem 17jährigen Bruder zu klein war. Sie fand eine 70 qm Wohnung in Neustadt. Zuerst sagte das JobCenter, die Wohnung sei zu teuer und zu groß. Trotzdem bekam Nathalie die Wohnung, weil keine andere in Aussicht stand.
Das JobCenter sollte die Miete direkt an den Vermieter überweisen. Es zahlte die Mietkaution und die erste Miete. Das zweite und dritte Mal überwies das JobCenter aber keine Miete mehr; Natalie bekam Ärger mit dem Vermieter, fragte mehrfach beim JobCenter nach, und das erstattete die Miete rückwirkend.

Mehrere Monate überwies das Center jetzt die Miete, dann ging es wieder los. Das JobCenter zahlte nicht. Nathalie ließ sich zwei Mal schriftlich bestätigen, dass sie Anspruch auf die Mietzahlung hatte.

Dann kam nach circa einem halben Jahr ein Brief des JobCenters, dass die Wohnung zu groß sei, und sie sich deshalb eine neue suchen müsse. Dabei hatte das JobCenter anfangs die Wohnung gerade bewilligt, weil keine kleinere Wohnung zu einem günstigeren Preis zu finden war.

Nathalie suchte, aber fand keine Wohnung. Ihr Kind war inzwischen ein halbes Jahr alt. Das JobCenter teilte ihr jetzt mit, dass es die Miete für die 70 qm Wohnung nicht zahlen würde. Nathalie war eingeschüchtert und traute sich nicht, das JobCenter zu drängen.

Der Vermieter kündigte ihr und drohte mit dem Gerichtsvollzieher. Im April 2016 zog sie schließlich mit dem nunmehr fast zwei Jahre alten Kind zurück zu ihrer Mutter und ihrem Bruder.

Der Vermieter ist der gleiche, und er möchte Nathalie und ihr Kind aus der Wohnung bekommen. Er begründete dies mit einer Überbelegung. Die vier wohnen auf 54,6 qm in einer 2, 5 Zimmer Wohnung, Mutter und Sohn teilen sich ein Zimmer, Nathalie und ihr Kind das andere. Der Vermieter droht jetzt der Mutter als Mieterin mit der fristlosen Kündigung zum 1.7.2016, falls Nathalie und ihr Kind bis dahin nicht ausgezogen sind.

Weil Nathalie unter anderem einen Termin am Telefon falsch verstanden hatte, kürzte das JobCenter bereits ihre Bezüge, Sie sagte eine Schulungsmaßnahme des JobCenters ab, weil diese sich mit der Zeit überschneiden würde, in der sie voraussichtlich ihren Sohn von dem zukünftigen Kindergarten abholen müsste. Jetzt kürzte das JobCenter noch einmal, so dass Nathalie insgesamt 40 % weniger Bezüge bekommt.

Falls die junge Mutter nicht schleunigst eine Wohnung findet, und der Vermieter vor Gericht durchkommt, bleibt ihr und ihrem Kind nur die Obdachlosenunterkunft in der Moordorfer Straße in Neustadt / Poggenhagen. (ua)

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