Samstag, 18. Juni 2016

Gericht: Kein Terrorverdacht mehr gegen Bombenbastler aus Oberursel

Der mutmaßliche Bombenbastler und Waffennarr aus Oberursel wird voraussichtlich nicht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt werden können. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Frankfurt erteilte am Dienstag einen entsprechenden rechtlichen Hinweis.
Der 36-jährige könnte demnach nur noch wegen Verstößen gegen waffen- und sprengstoffrechtliche Verstöße sowie wegen Urkundenfälschung verurteilt werden. Vorsitzende Richterin Clementine Englert sagte, nach Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme bestehe «kein dringender Tatverdacht» mehr auf den schwereren Anklagevorwurf. Für Donnerstag kündigte der Verteidiger eine Erklärung seines Mandanten an. Trotz der veränderten rechtlichen Bewertung durch das Gericht änderte sich vorerst nichts an dem Haftbefehl gegen den Angeklagten.
Der Verteidiger stellte keinen Antrag auf Aufhebung, und die Staatsanwaltschaft hält eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren nach wie vor für möglich. Der Angeklagte hat sich seit Januar vor dem Landgericht zu verantworten. Im Keller seiner Wohnung fand die Polizei eine mit Nägeln und Stahlkugeln gefüllte Rohrbombe mit Zündschnur, außerdem Waffen und Munition. Darüber hinaus wurden Chemikalien sichergestellt, mit denen Sprengstoff hergestellt werden kann. Aufgrund der Funde war das Radrennen «Rund um den Finanzplatz Eschborn-Frankfurt» im vergangenen Jahr kurzfristig abgesagt worden.
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