Samstag, 18. Juni 2016

Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht



a) Kritik an der Rechtsprechung: „Hartz IV“-Sanktionen – oder die 
obergerichtliche Lügerei

"Bereits bei der Zwangsverrentung war für den Autor die 
Fehlheranziehung bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen zur 
angeblichen Untermauerung der eigenen Rechtsprechung durch die 
Landessozialgerichte (LSG) Thema (...) Dieses „Phänomen“ findet sich 
auch bei den „Hartz IV“-Sanktionen (§§ 31 ff. SGB II)..." Analyse und 
Kritik der Hartz IV-Rechtsprechung von und bei Herbert Masslau vom 2. 
Juni 2016
http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-sanktionsluege.html

b) Sanktionen vom Jobcenter: Aus für die Gothaer Richtervorlage

"Letzte Woche veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 
einen Beschluß und schmetterte die Richtervorlage ab, mit der das 
Gothaer Sozialgericht (SG) letztes Jahr die Verfassungsmäßigkeit der 
Hartz-IV-Sanktionen angegriffen hatte. (...) Immerhin sind zur Zeit 
nicht nur die Rechtsverschärfungen in Hartz IV dabei, verabschiedet zu 
werden, sondern auch das gegen Geflüchtete gerichtete 
Desintegrationsgesetz, mit dem diese unter ein Hartz IV-ähnliches 
Regime mit Pseudo-Vereinbarungen und Sanktionen gestellt werden 
sollen. Damit werden die gleichen Grundrechte unter Beschuß gesetzt 
wie mit den Sanktionen in Hartz IV. Ich finde die Entscheidung des 
BVerfG daher ziemlich katastrophal." Eine Kritik an der 
Entscheidungsablehnung des BVerfG vom 6. Juni 2016 beim Christel T.'s 
Blog
https://jobcenteraktivistin.wordpress.com/2016/06/06/gothaer-richtervorlage-gegen-sanktionen/

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