Samstag, 28. Mai 2016

Umfassende SGB II–Änderungen geplant



Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 im Sozialausschuss

a) Repressionsvereinfachung. Angeblich will die Bundesregierung mit 
ihrer Hartz-IV-Reform Klarheit für Bezieher schaffen. Leichter wird 
aber das Kürzen und Streichen

"Vier Jahre hat die Bundesregierung an der neunten Änderung des 
Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) unter dem Titel 
»Rechtsvereinfachungen« gebastelt. Geplant ist die Verabschiedung nun 
für den 1. August, noch vor der Sommerpause will das Kabinett seinen 
Gesetzentwurf durch das Parlament bringen. Ein letztes Mal werden dazu 
am Montag Sachverständige unterschiedlicher Interessengruppen im 
Ausschuss für Arbeit und Soziales gehört. Das Urteil der 
Sozialverbände und -experten fiel zuletzt vernichtend aus: Die 
Situation für Betroffene werde durch die Regelungen weiter verschärft. 
Doch die Organisationen wurden bislang ebensowenig erhört wie die 
Opposition..." Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 27.05.2016
http://www.jungewelt.de/2016/05-27/012.php

b) Siehe dazu diverse Stellungnahmen zum Rechtsverschärfungsgesetz im 
Rahmen der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. 
Mai 2016 im Sozialausschuss im Tacheles-Newsletter vom 27.5.2016
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2020/

c) Hervorzuheben ist dabei die Schriftliche Stellungnahme zur 
öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 
von Stefan Sell (pdf) zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung 
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch-Rechtsvereinfachung (BT-Drs. 
18/8041)
http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)645-Prof.-Sell.pdf

Dazu Bemerkung von Norbert Hermann: "Prof. Dr. Stefan Sell ist so 
einer, über den wir gelegentlich Hände und Füsse gleichzeitig über dem 
Kopf zusammenschlagen müssen. Vor allem wenn er spontan im TV "ins 
Unreine" spricht. Überhaupt ist er medienmässig im Hier und jetzt 
angekommen. Zur anstehenden Unrechtsverschärfung Hartz IV hat er aber 
was Gutes geliefert, wenn auch ganz cool mit dem Nimbus des Neutralen. 
(Siehe seine Einlassungen zum Thema " Ersatzansprüche bei 
sozialwidrigem Verhalten" ab S. 5 f)
Dabei mag sein Hinweis " Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach 
Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht worden ist." 
Missverständnisse erzeugen. Wenn wer "sozialwidrig" eine Arbeit nicht 
aufnimmt, abbricht, oder keine Stunden aufstockt so tritt damit für 
das Jobcenter ein "Schaden" ein. Der dann erstattet werden soll. 
Dieser "Schadenseintritt" kann aber möglicherweise lebenslange Folgen 
haben, wenn sich die Einkommenslage des/der Betroffenen nicht 
verbessert. Es muss dann immer "Leistung erbracht" werden, die sonst 
vielleicht hätte eingespart werden könen. Drei Jahre nach de Tod würde 
dann der Ersatzanspruch erlöschen... Das ist das, was Hartz IV gerade 
noch gefehlt hat: NEIN sagen geht dann gar nicht mehr! Und mit etwas 
Fantasie kann das geplante Delikt der "Integrationsverweigerung" bei 
Geflüchteten auch als "sozialwidrig" definiert werden mit ebendiesen 
Folgen. Überhaupt setzt die anstehende Gesetzesveränderung das 
Selektionsprinzip brutal um: sie enthält auch etliche Verbesserungen, 
weil sie gemerkt haben, dass sie mit dem bisherigen Vorgehen auch die 
noch verwertbaren zu "menschlichem Müll" machen. Die sollen noch der 
Verwertung erhalten bleiben. Alle anderen können endgültig zerstört 
werden, Geflüchtete können je nach Schutzstatus nach ein-zwei-drei 
Jahren abgeschoben werden (oder sofort, wenn sie gar nicht gewünscht 
sind)."

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