Samstag, 28. Mai 2016

Kein Miet-Zuschuss für Kinder von Ex-Partnern


25.05.2016

Hartz IV Beziehende bekommen keinen Zuschuss, wenn der Betroffene eine größere Wohnung mietet, um das Kind des Ex-Partners zu beherbergen. Das gilt vor allem, wenn der / die Wohnungsinhaber / kein rechtliches oder leibliches Elternteil ist. So entschied das Sozialgericht Berlin.
Im verhandelten Fall ging es um zwei Frauen, die gemeinsam mit einem Kind in einer 4-Zimmer-Wohnung auf 97 Quadratmetern für 774 Euro warm lebten. Das Jobcenter zahlte ab Juli 2013 nur 603 Euro mit der Begründung, die Miete sei zu hoch.

Die Frauen klagten, da es sich um einen Vier-Personen-Haushalt handele. Jedes zweite Wochenende sowie drei Tage die Woche käme die fünfjährige Tochter der einen Bewohnerin zu Besuch.

Das Sozialgericht Berlin entschied jedoch, es handele sich um einen Drei-Personen-Haushalt. Höherer Mietzuschuss würde nur gewährt, wenn die Frau ein verfassungsgerichtlich festgelegtes Umgangsrecht als Elternteil habe. Das Geschlecht spiele dabei eine Rolle, sondern die biologische Verwandtschaft oder eine juristische Elternschaft, zum Beispiel eine Adoption. Soziale Elternschaft reiche nicht für einen Mietzuschuss – auch bei einem Umgangsrecht. (ua)

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