Mittwoch, 13. April 2016

"Freiheit für die ATIK-AktivistInnen und alle politischen Gefangenen - Weg mit den Paragraphen 129 a/b"

Mit diesem Flyer mobilisiert das Bündnis zu einer Solidaritätsdemonstration am 16. April, um 14 Uhr, Lorenzkirche in Nürnberg (Foto: Bündnis "Freiheit für ATIK"-Nürnberg)
13.04.16 - Unter dieser Überschrift hat das Bündnis "Freiheit für ATIK"-Nürnberg anlässlich des ersten Jahrestags der Verhaftung von Mitgliedern der fortschrittlichen Migrantenorganisation ATIK (Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa) am kommenden Freitag folgende Pressemitteilung herausgegeben:
"Gibt es politische Gefangene in Deutschland? Leider ja! Kriminalisiert und eingesperrt werden zum Beispiel Oppositionelle aus der Türkei, die laut türkischen Behörden einer Partei angehören sollen, die unter anderem aktiv gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) vorgeht, und die für Frauenrechte und soziale Gerechtigkeit eintritt. ...
Mitte April 2015 wurden in vier europäischen Ländern türkische linke Oppositionelle verhaftet, zehn von ihnen sind immer noch in Haft. Allen Verhafteten wird die Mitgliedschaft oder die Unterstützung einer 'terroristischen Vereinigung im In- bzw. Ausland' nach § 129a und b des StGB (Strafgesetzbuch) vorgeworfen. Es handelt sich hier um die TKP/ML (Kommunistische Partei Türkei Marxistisch/Leninistisch), die in Deutschland weder verboten ist, noch auf einer EU-Terrorliste steht. ...
Im Fall der Verhaftungen der ATIK-Aktivistinnen gab es eine enge Zusammenarbeit zwischen türkischen und deutschen Ermittlungsbehörden. Die deutsche Justiz macht sich hier zum verlängerten Arm der türkischen Regierung und sperrt politische AktivistInnen ein, die Erdogans Regierung gerne hinter Gittern sehen möchte. Mitte Januar hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. Der Prozess gegen die Inhaftierten wird voraussichtlich am 3. Juni am Münchner Oberlandesgericht beginnen. Freiheit für alle politische Gefangenen! Weg mit den Paragrafen 129a und b!"

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