Donnerstag, 28. Mai 2015

Antirussische Volksverhetzung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Programmbeschwerde gegen Deutschlandfunk wegen „Verstoß der staatsvertraglichen Pflicht, die Würde des Menschen zu achten und zu schätzen“ Der ehemalige ARD-Nachrichtenredakteur Volker Bräutigam hat förmlich Programmbeschwerde gegen die Ausstrahlung eines Kommentars des Deutschlandfunks (DLF) zu den russischen Nachtwölfen eingelegt. In dem Kommentar wird den russischen Bikern der „IQ einer obenliegenden Nockenwelle“ bescheinigt sowie völlig ironiefrei darauf verwiesen, dass die Russen von den Deutschen „noch ein bisschen Zivilisation“ mitnehmen könnten. RT Deutsch dokumentiert die Programmbeschwerde sowie den entsprechenden Kommentar des DLF. Programmbeschwerde Hier: DLF-Kommentar „Umstrittenes Weltkriegs-Gedenken – Kremltreue Rocker-Gruppe spricht von Russenhass“, DLF Aktuell, 26.04.2015 Sehr geehrter Herr Intendant Dr. Steul, sehr geehrte Damen und Herren des DLF-Hörfunkrates, hiermit erhebe ich förmlich Programmbeschwerde gegen die Ausstrahlung des o.g. Kommentars. Explizit begründe ich das mit den Schlussbemerkungen des Kommentators Michael Watzke: „Diese Männer mit dem IQ einer obenliegenden Nockenwelle kennen nichts als den Stolz auf ihr Russentum. Sie verklären die Geschichte zu einer russischen Heldensaga und haben nie gelernt, wie man der Opfer einer grausamen Diktatur angemessen gedenkt.“ Das verstößt gegen wesentliche Bestimmungen des §6 (Gestaltung der Sendungen) des Deutschlandradio-Staatsvertrages: „6 Gestaltung der Sendungen (3) Die Körperschaft hat in ihren Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schätzen. Sie soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Sendungen sollen dabei vor allem die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken.“ Der Kommentar erfüllt möglicherweise sogar den Straftatbestand der Volksverhetzung, doch ist das als Offizialdelikt von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu prüfen. Sätze wie: „Diese Männer mit dem IQ einer obenliegenden Nockenwelle kennen nichts als den Stolz auf ihr Russentum. Sie verklären die Geschichte zu einer russischen Heldensaga und haben nie gelernt, wie man der Opfer einer grausamen Diktatur angemessen gedenkt“ verstoßen gewiss ebenfalls gegen die staatsvertragliche Pflicht, „…die Würde des Menschen zu achten und zu schätzen“, denn auch junge russische Motorradfahrer in wilder Aufmachung haben diese Würde; dass Michael Watzkes widerwärtige, verächtlich machende Bemerkungen nicht „…der Verständigung unter den Völkern“ (DLF-Staatsvertrag, §6,3) dienen und nicht „…auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken“ (ebd.), bedarf keiner weiteren Darlegung. Kommentator Watzke behauptet, die Nachtwölfe „…verklären die Geschichte zu einer russischen Heldensaga“ und unterstellt ihnen zugleich, sie könnten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft nicht würdig gedenken. Er erwies sich damit selbst als unfähig, der heroischen Sowjetsoldaten würdig zu gedenken, denen Deutschland in erster Linie seine Befreiung vom Nationalsozialismus verdankt. Um dieser gefallenen Vorfahren zu gedenken, waren die russischen Motorradrocker schließlich nach Berlin aufgebrochen. Gleichviel, selbst bildungsfernen Journalisten ist es nicht erlaubt, in DLF-Sendungen einem europäischen Nachbarvolk den fehlenden Bau einer Autobahn in verächtlich machender Manier als zivilisatorisches Defizit anzukreiden. Wer dabei gar auf die Autobahn von München nach Berlin verweist, ohne daran zu erinnern, wer die mittels Zwangsarbeit bauen ließ, beweist nur eine gehörige Portion Niedertracht. Der Kommentar „Nachtwölfe – zum Heulen komisch“ ist selbst zum Heulen, weil menschenverachtend und im Stil des NS-Hetzblattes „Stürmer“ verfasst. Meine Beschwerde dagegen erscheint mir umso notwendiger, als dieses Machwerk sich in seiner Ausdrucksweise („kremltreu“) und im gesamten Duktus („…verblendete Spinner mit blau-weiß-roten Wink-Elementen“; insinuierend, „Putins Russland“ stehe außerhalb der „zivilisierten Welt“) reibungsfrei in die russlandfeindliche Tendenz des DLF einfügt. Mit wenigen Klicks im Internet hätte der Autor sich darüber informieren können, wie unangebracht z.B. sein Vergleich der russischen „Nachtwölfe“ mit deutschen Motorrad-Gangs ist: „Im Gegensatz zu einigen westlichen Pendants wie den Hells Angels fallen die Nachtwölfe weniger durch organisierte Kriminalität als durch ihr kirchliches und gesellschaftliches Engagement auf.” Sachkenntnis und Faktenwissen stören natürlich beim flotten stromlinienförmigen Kommentieren. Vielleicht lag es daran, dass der Autor darauf verzichtete, sich zunächst selbst zu informieren. Der Watzke-Kommentar ist kurz, deshalb hänge ich ihn hier im vollen Wortlaut an, so, wie er im Internet aufrufbar ist. Ich bitte um Eingangsbestätigung dieser Beschwerde und um Mitteilung über die weitere Befassung. Mit freundlichem Gruß Volker Bräutigam

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