Dienstag, 17. März 2015

Betriebsratswahl bei TKSE Duisburg muss wiederholt werden

17.03.15 - Am Freitag dem 13. März fand vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf die Verhandlung über die Anfechtung der Betriebsratswahl TKSE Duisburg Hamborn/Beeckerwerth von 2014 statt. Das Arbeitsgericht Duisburg hat in erster Instanz die Wahl für ungültig erklärt, da Kandidaten der Liste 5 im Kaltwalzwerk 1 von Führungskräften des Unternehmens unter Druck gesetzt wurden. Gegen das Urteil des Arbeitsgericht Duisburg hat der Vorstand von TKSE und das Betriebsratsgremium Beschwerde eingelegt. Die Vertreter vom Vorstand begründeten dies damit, dass die Teamleiter keinerlei Anweisung von der Personalabteilung oder dem Vorstand bekommen habe, diese Gespräche mit den Kandidaten zu führen. Zudem versuchte der Anwalt des Vorstandes die Sache zu verharmlosen und es Unsinn sei, dass die Kandidaten Angst um ihren Arbeitsplatz hätten. Das Landesarbeitsgericht sah das Urteil vom Arbeitsgericht Duisburg als richtig und wollte auch keine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zulassen. Es machte in der Verhandlung klar, dass der freie Wählerwille nicht beeinflusst werden darf. Damit es nicht zu einer betriebsratslosen Zeit kommt, wurde kein Urteil verkündet. Bis Anfang April haben die Vertreter der Liste 5 als Kläger die Möglichkeit auf eine Verkündung zu verzichten. Dazu erklärten sie sich bereit, wenn der Betriebsrat bis dahin den kollektiven Rücktritt und den Einsatz eines Wahlvorstandes beschließt. Der Betriebsratsvorsitzende sagte noch im Gerichtssaal zu, das auf der nächsten Betriebsratssitzung der Rücktritt beschlossen werden soll. Dieses Urteil ist zu begrüßen weil damit klar ist, dass der Arbeitgeber sich nicht in die Betriebsratswahlen einmischen darf!

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