Samstag, 31. Januar 2015

Hartz IV: Nur 2 Prozent finden eine Arbeit

Schlechte Vermittlungschancen von Hartz IV-Beziehern in sozialversicherungspflichtige Jobs 29.01.2015 An den schlechten Jobaussichten von Hartz IV-Beziehern hat sich auch im vergangenen Jahr nichts geändert. Das bestätigt eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach fanden von September 2013 bis September 2014 lediglich 2,1 Prozent der Hartz IV-Bezieher Arbeit. Häufig bedeutet ein neuer Job aber nicht das Ende der Hilfebedürftigkeit, wie das Internetportal „O-Ton Arbeitsmarkt“ berichtet. Nur 1,8 Prozent der Hartz IV-Bezieher fand eine sozialversicherungspflichtige Arbeit Im Untersuchungszeitraum fanden lediglich 94.000 von insgesamt 4,4 Millionen erwerbsfähigen Hartz IV-Beziehern eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz oder machten sich selbständig. Dabei handelte es sich nur bei etwa 79.000 von ihnen (1,8 Prozent aller erwerbsfähigen Hartz IV-Bezieher) um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Etwa die Hälfte von ihnen war auch an den Stichtagen nach drei, sechs Monaten und zwölf Monaten noch beschäftigt. Ob das Arbeitsverhältnis jedoch während des gesamten Zeitraums bestand oder von Zeiten der Erwerbslosigkeit unterbrochen wurde, geht aus der BA-Statistik nicht hervor. Trotz eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes konnte lediglich ein Drittel dieser Hartz IV-Bezieher (34 Prozent) seine Hilfebedürftigkeit dauerhaft überwinden. Sie bezogen an den Stichtagen drei, sechs und zwölf Monate nach der Arbeitsaufnahme keine Leistungen zur Grundsicherung mehr. Bei den übrigen Leistungsbeziehern bestand mindestens an einem der Stichtage weiterhin Hilfebedürftigkeit, wie das Internetportal berichtet. Unter den Langzeitleistungsbeziehern war diese Quote sogar noch deutlich schlechter. Von ihnen war nur jeder Fünfte an allen drei Stichtagen nicht mehr hilfebedürftig. Erstmals wurden in der BA-Statistik Angaben zu den Integrationschancen für alle erwerbsfähigen Hartz IV-Bezieher gemacht. Bisher handelte es sich lediglich um Daten der erwerbslosen Leistungsbezieher. Über die Hälfte der Menschen im Hartz IV-Bezug gilt jedoch per Definition nicht als erwerbslos, da beispielsweise eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt und aufstockend Hartz IV bezogen oder eine Integrationsmaßnahme absolviert wird. Der BA wurde deshalb der Vorwurf gemacht, ihre Arbeitsvermittlungsdaten zu schönen. (ag)

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