Mittwoch, 17. Dezember 2014

FREIHEIT FÜR ANATOLI MAJEWSKI

Übersetzung aus dem Russischen: Florian Geißler, Jena Am 28. November 2014 hat das Sakarpatische Berufungsgericht verfügt, den Gründer und Chefredakteur der Zeitung „Arbeiter- und Bauern-Prawda“ für 60 Tage zu verhaften. Im Rahmen der Strafsache № 22014070000000044 wird er beschuldigt, nach Artikel 110, Teil I, des Strafgesetzbuches der Ukraine einen „Anschlag auf die territoriale Integrität und die Unantastbarkeit der Ukraine“ verübt zu haben, wo in Teil I. gesagt wird, daß „…Taten, die zum Zwecke der Veränderung der Grenzen des Territoriums oder der Staatsgrenzen der Ukraine begangen werden, als Verstoß gegen die Ordnung, die von der Verfassung der Ukraine dargelegt ist, sowie öffentliche Aufrufe oder der Vertrieb der Materialien mit Aufrufen zur Vollziehung solcher Handlungen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einem Freiheitsentzug für dieselbe Frist“ geahndet werden, und des Artikels 161, Teil I, des Strafgesetzbuches der Ukraine über einen „Verstoß gegen die Gleichberechtigung der Bürger je nach ihrer rassenmäßigen, nationalen Zugehörigkeit oder ihrer Beziehung zur Religion“ bestraft werden, wo gesagt ist: „Vorsätzliche Handlungen, die auf das Schüren nationalen, rassenmäßigen oder die Religionsfeindschaft oder Haß … gerichtet sind“, werden von der Strafe bis zu 150 Monatseinkomen der Bürger oder Strafkolonie bis zu 2 Jahren oder Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren bestraft. Die Ermittlungen in der Strafsache des Sarkarpatischen Strafgerichts führt W.W. Woloschin, Tel. 050 666 74 70. Man muß hinzufügen, dass in den Jahren 1997-99 schon einmal Ermittlungen gegen die Zeitung „Arbeiter- und Bauern-Prawda“ nach dem Artikel 56 des damaligen Strafgesetzbuches „Verbrechen gegen den Staat“ durchgeführt wurden und Mangel an Beweisen für ein Verbrechen geschlossen wurden. Im Artikel 61 der Verfassung der Ukraine ist vorgesehen, daß niemand zur zweimal gerichtlich zur Verantwortung für ein- und dieselbe Art der Rechtsverletzung herangezogen werden kann, und nach Art. 19 УКП der Ukraine ist es vorgesehen, dass niemand zweimal beschuldigt oder bestraft für die kriminelle Rechtsverletzung sein kann, für die er aufgrund des Rechtsspruchs rechtfertigt oder verurteilt war, und die Strafsache unterliegt der unverzüglichen Schließung, wenn es bekannt sein wird, dass nach der das Anschuldigung der Rechtsspruch existiert, der die Gesetzeskraft betreten hat. So kann man feststellen, daß das Strafgericht des Staates gegen Majewski eine politische Abrechnung mit seiner konsequenten Kritik an der Politik des führenden Regimes in der Ukraine statuieren will. Anatolij Arkadjewitsch Majewski ist in den Kreisen der internationalen Arbeiterbewegung weithin bekannt. Mehrfach nahm an internationalen Treffen zum Schutz der sozialen Rechte der Welt teil. Die Zeitung „Arbeiter- und Bauern-Prawda“ wird nicht nur in allen Ländern ehemaliger UdSSR gelesen, sondern auch in Nordamerika, Großbritannien, Israel, in den EU-Länder und im Asiatisch-Pazifischen Raum. Wir fordern Freiheit für den politischen Gefangenen, den Sowjetoffizier, Journalisten, Publizisten und Schriftsteller, den Kommunisten A.A. Majewski, der für die Verteidigung der Rechte der ärmsten Schichten der Bevölkerung und für das werktätige Volk eintritt!

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