Dienstag, 19. August 2014

Whistleblower EU-weit schützen!

19.08.2014 – Fraktion DIE LINKE WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat angekündigt, die ecuadorianische Botschaft in London bald verlassen zu wollen, in die er sich vor zwei Jahren geflüchtet hatte, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Dort wollen Behörden ihn zu Vorwürfen sexueller Vergehen befragen. Assange befürchtet beim Verlassen der Botschaft eine Auslieferung in die USA. WikiLeaks hatte Ende 2010 tausende Geheimdepeschen der USA veröffentlicht. "Ich fände es richtig, wenn nun rasch ein Weg gefunden werden würde, der einerseits den schwedischen Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, Assange zu den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zu hören, und diesen andererseits vor einer Auslieferung an die USA klar schützt. Der Prozess und das Strafmaß gegen Chelsea Manning lassen erahnen, was Assange in den USA zu erwarten hätte. Und vielleicht käme ja die schwedische Justiz nach einer Vernehmung auch zu dem Schluss, den Haftbefehl gegen Assange aufzuheben", kommentiert Gregor Gysi die Ankündigung des 43-jährigen Australiers. Von der Bundesregierung fordert Gysi, sich für den EU-weiten Schutz für Whistleblowern stark zu machen. "Ich finde es beschämend für die Europäische Union, dass Whistleblower bei uns zuallererst Angst vor einer möglichen Strafverfolgung haben müssen, aber Zuflucht in Russland und in lateinamerikanischen Staaten finden", so Gysi. DIE LINKE hatte bereits 2011 einen Antrag eingebracht, um die Bedeutung von Whistleblowing für die Gesellschaft anzuerkennen und Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu schützen. Diese leisten der Gesellschaft mit ihrem Engagement und ihrer Zivilcourage wichtige Dienste, denn sie enthüllen unter anderem Korruption, Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen Gesetze und internationale Abkommen. Sie weisen in ihrem Betrieb, ihrer Behörde oder Organisation bzw. nach außen gegenüber zuständigen Behörden, Dritten oder auch der Presse auf Risiken und nicht tolerierbare Gefahren hin. Whistleblower handeln zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Schaden von Einzelnen und der Gesellschaft abgewandt werden kann, oder möchten aus Gewissensgründen auf Missstände hinweisen, um diese zu unterbinden. In der Bundesrepublik deckten Whistleblower millionenfache Steuerhinterziehung auf. Ohne den Hinweis eines LKW-Fahrers wären verdorbene Schlachtabfälle zu Lebensmitteln verarbeitet und an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft worden. Durch das Einschreiten einer Tierärztin wurden die ersten BSE-Fälle öffentlich. Altenpflegerinnen und Altenpfleger wiesen auf Notstände in einzelnen Pflegeheimen und die unzureichende Pflege und Betreuung der ihnen anvertrauten Menschen hin. Eine Berliner Ärztin thematisierte den Versorgungsnotstand in Krankenhäusern. Trotz ihrer unbestrittenen Verdienste für die Gesellschaft mussten alle Personen in den genannten Fällen Repressalien bis hin zum Arbeitsplatzverlust sowohl in der privaten Wirtschaft als auch im Öffentlichen Dienst erleiden. Viele potenzielle Whistleblower verzichten oftmals aus Angst vor Arbeitsplatzverlust oder Schadensersatzandrohung auf die Offenlegung ihres Wissens. Häufig sehen sie keine Chance, etwas zu verändern, oder leben in einem Umfeld, wo Whistleblowing als etwas Verwerfliches betrachtet wird.

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