Mittwoch, 21. Mai 2014

Schlagende Argumente und Alternativen zur Schutzverantwortung

IMI-Standpunkt 2014/024 von: Bernhard Klaus | Veröffentlicht am: 15. Mai 2014 Das Global Policy Forum hat gemeinsam mit dem New Yorker Büro der Rosa Luxemburg Stiftung einen ausführlichen Bericht zur sog. “Schutzverantwortung” oder Responsibility to Protect (R2P) veröffentlicht, der in mehrfacher Hinsicht bemerkens- und lesenswert ist(1). Die Autor_innen Lou Pingeot und Wolfgang Obenland gehen objektiv und diplomatisch vor, kommen aber zu klaren Ergebnissen und trauen sich auch, diese zu formulieren. Dadurch liest sich auch die Darstellung der Genese dieses Konzepts (das manche gern zur völkerrechtlichen Norm stilisieren) gewinnbringend. Gerade diese Auflistung verschiedener internationaler und zivilgesellschaftlicher Initiativen, der Bezugnahmen auf die R2P im Abschlussdokument des Millenniumsgipfels 2005 und weiteren Dokumenten von Regierungen und UN hat in der mittlerweile kaum zu überblickenden Literatur zum Thema meist den enervierenden und redundanten Charakter einer politikwissenschaftlichen Pflichtübung. Nicht so bei Pingeot und Obenland, denen beim ausführlichen Zitieren hehrer Absichtserklärungen, man wolle verhindern, dass sich ein “Ruanda” oder “Srebrenica” wiederholen könne und zu einer “verantwortungsvolleren Staatenwelt” beitragen, ein grundsätzlicher Realismus erhalten bleibt: Staaten haben Interessen und diesen folgen sie insbesondere in der Außenpolitik und der Anwendung militärischer Mittel. Im Kontrast zwischen humanitärer Rhetorik und praktischer Umsetzung fällt ihnen damit auch ein ansonsten leider zu selten benanntes Problem bereits der Diskussion über die “Schutzverantwortung” auf: Die vielleicht tatsächlich wünschenswerte Mobilisierung internationaler Aufmerksamkeit und Anteilnahme erfolgt notwendig in Form einer hochgradig moralisch aufgeladenen und simplifizierenden Konfliktwahrnehmung uneigennützig Helfender gegenüber dem irrational Bösen, welche die “Spielräume für Verhandlungen und Kompromisse, die normalerweise nötig sind, um Gewalt zu beenden”, schwinden lässt. Hierin zeige sich auch ein analytischer Defekt des Konzepts der R2P und der Bericht verweist auf weitere, darunter die fehlende Anwendbarkeit der vermeintlichen Norm auf diejenigen Mächte, welche sie durchsetzen können und die alleinige Fokussierung auf das Spannungsfeld zwischen (internationalisiertem) Menschenrechtsschutz und der Souveränität der Staaten, die wiederum den Blick auf die Motivlage der potentiell intervenierenden Staaten verstellt. Letzten Endes auch ein analytisches Problem ist die mangelnde Auseinandersetzung mit “den vielen historischen Vorgängern” des Konzepts und der dieses umrankenden Diskurse. Gerade in jenem “linken” und “liberalen” Milieu, dessen Eliten und Regierungen heute die R2P propagieren, sei bereits in der Vergangenheit “Unterstützung für Kolonialismus und militärische Intervention mobilisiert” worden. Ähnlich hermetisch wie gegen die eigene Vergangenheit scheint sich die Diskussion um die Schutzverantwortung auch vor Kritik ohne historische Bezüge abzuschotten, wie die Autor_innen veranschaulichen: Entweder wird dieser heimliche Sympathie mit wenig demokratischen, auf ihre Souveränität pochenden Regierungen unterstellt oder sie wird damit abgetan, dass die vagen – und sich einer Operationalisierung entziehenden Begrifflichkeiten – (absichtlich) missverstanden würden, etwa was den Stellenwert militärischer Mittel als “letztes Mittel” angeht. Auch Kritik von humanitären Organisationen wie Médecins Sans Frontières (MSF), die fürchten, unter ein Konzept subsummiert zu werden, das letztlich in militärische Besatzung führt, würde meist überhört. Letztlich lege die Genese des Konzepts trotz reger Beteiligung sog. linksliberaler Kreise nahe, dass die Absicht darin besteht, “militärische Interventionen auswärtiger Mächte auf humanitärer Grundlage zu rechtfertigen”, indem “weithin akzeptierte Argumente (die Verantwortung der Staaten für ihre Bürgerinnen und Bürger) mit deutlich zweifelhafteren (bspw., dass militärische Interventionen grundsätzlich dazu geeignet seien, Zivilisten zu schützen) vermischt werden”. Eine Ursache hierfür sehen die Autor_innen auch darin, dass das Konzept eben doch eher von Regierungen und Eliten vorangebracht worden sei, als dass es seinen Ursprung tatsächlich in Graswurzelbewegungen habe. Damit nimmt der Bericht auch eine interessante Verortung der beteiligten Organisationen – insbesondere des Global Policy Forums – vor, die sich in den genannten “Alternativen” zu bestätigen scheint. Konflikten durch fairere Handelssysteme, Nahrungssouveränität und die Überwachung der Aktivitäten transnationaler Konzerne vorzubeugen, bei ihrer Eskalation Flüchtlinge zu schützen und Rahmenbedingungen für unparteiische humanitäre Hilfe zu schaffen und den Wiederaufbau nicht als großes Geschäft zu betrachten, “mag nicht so attraktiv erscheinen, wie die einfache Botschaft der R2P, hat aber deutlich größere Erfolgsaussichten darauf, eine friedlichere Welt aufzubauen”. Mit diesen Worten endet der Bericht, an dem trotz fehlender expliziter Kapitalismuskritik allenfalls der Schriftsatz zu bemängeln ist. Wir hoffen auf eine baldige deutsche Übersetzung, in der sich auch das beheben ließe. Quelle: (1) Lou Pingeot, Wolfgang Obenland: In whose name? A critical view on the Responsibility to Protect Report des Global Policy Forum zusammen mit dem Rosa Luxemburg Stiftung New York Office New York/Bonn, Mai 2014 ISBN 978-3-943126-15-0 http://www.globalpolicy.org/images/pdfs/images/pdfs/In_whose_name_web.pdf

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