Montag, 28. April 2014

40 Prozessbesucher erlebten kompetenten und kämpferischen Christian Link

25.04.14 - Am heutigen Freitag, 25. April, fand vor dem Landesarbeitsgericht Hamm die zweite Verhandlung zum Antrag des Bergmanns Christian Link auf einstweilige Verfügung gegen die Ruhrkohle AG (RAG) statt. Rund 40 Besucher waren zur Kundgebung vor dem LAG Hamm gekommen und bekundeten mit dem Singen des Steigerliedes, Plakaten und Beiträgen am offenen Mikrofon ihre Solidarität. Inzwischen sind über 150 Solidaritätserklärungen aus Deutschland und verschiedensten Ländern und Kontinenten eingegangen, für die sich Christian Link herzlich bedankte. Es ging darum, dass er als Betriebsrat und Wahlberechtigter der anstehenden Betriebsratswahlen bei der Bergbauleiharbeitsfirma Deilmann Haniel wieder das Recht erhält, das Gelände der RAG zu betreten. Die RAG hatte gegen den Umweltreferenten der Bergarbeiterbewegung "Kumpel für AUF" und Stadtratskandidat für "AUF Gelsenkirchen" am 30. Januar 2014 ein Anfahrverbot für alle RAG Zechen verhängt (siehe "rf-news"-Bericht). Das kommt einem faktischen Berufsverbot gleich. Öffentlich hatte Christian Link darauf hingewiesen, welche Gefahren für das Trinkwasser durch die seit 1980 betriebene Untertage-Deponierung von mindestens 1,6 Millionen Tonnen Sondermüll, darunter mindestens 600.000 Tonnen hochgiftiger Filterstäube, ausgehen. Christian Link war bei der RAG als Fördermaschinist über Tage eingesetzt. Es ist üblich, dass die insgesamt sieben Betriebsräte bei Deilmann Haniel dort vor Ort auch ihre Betriebsratstätigkeit ausüben, wo sie tätig sind. Jetzt arbeitet er bei Deilmann Haniel in der Geräteverwaltung. Er hat durch das Anfahrverbot keine persönliche Ansprache mehr zu seinen Kollegen bei der RAG, um sich wie bisher um ihre Sorgen und Nöte zu kümmern und auch morgens Sicherheitsgespräche zu führen. Die persönliche Werbung für die Betriebsratswahl wird ebenfalls behindert und ist ihm so nicht möglich. Unfreiwillig hatte die RAG allerdings Wahlwerbung gemacht, denn so der Anwalt von Deilmann Haniel: "Keiner sei bekannter als Herr Link." Peter Weispfenning legte den vorher eingegangenen 21-seitigen Schriftsatz der RAG-Anwälte auseinander, besonders die Behauptung, das Recht von Christian Link auf politische Meinungsäußerung könne im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht geprüft werden. In einem überzeugenden Statement pflückte Christian Link die unhaltbaren Behauptungen gegen ihn auseinander, er bringe die RAG in Misskredit, schüre Ängste in der Bevölkerung und machte die eigentlichen Hintergründe der Repression gegen ihn deutlich. Beschädigt würde sein Ruf durch unbewiesene Behauptungen der RAG und sie schade selber ihrem Ansehen und verbreite Angst durch die Untertage-Giftmülldeponierung und Gefährdung des Trinkwassers. Er habe sich lediglich mit bekannten Fakten an der Auseinandersetzung beteiligt und Zusammenhänge hergestellt - ausgehend vom Besorgnis-Grundsatz, betonte Christian Link und - ihm "gehe es lediglich um die Zukunft der Kinder und Kindeskinder". Eindeutiger moralischer Sieger war Christian Link. Eine Spendensammlung für die Prozesskosten erbrachte 145 Euro. Die Unterstützer erklärten, den Kampf gegen die Repression der RAG und die Untertage-Giftmülldeponierung jetzt erst Recht weiter zu führen. Letzte Meldung: Kurz vor Redaktionsschluss erfuhren wir, dass das LAG Hamm die Klage zurückgewiesen und sich auf die Seite der RAG gestellt hat!

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