Freitag, 28. März 2014

Landgericht Essen: Linksextremismus-Hetze vor dem Offenbarungseid?

27.03.14 - Heute Vormittag wurde erneut vor dem Landgericht Essen gegen den führenden "Verfassungsschützer" und selbsternannten "Linksextremismus-Experten" Rudolf van Hüllen verhandelt. Diesmal hat er in einer Broschüre der CDU-eigenen Konrad-Adenauer-Stiftung die Jugendarbeit der MLPD und ihres Jugendverbandes REBELL ins Visier seiner antikommunistischen Diffamierungen genommen. Die Sommercamps des REBELL - in der Diktion van Hüllens "Sommerlager" - und die ganze Jugendarbeit der MLPD würden den Eindruck "faschistischer Ästhetik" erwecken. So hetzt er dort, obwohl er genau weiß, dass die Jugendarbeit der MLPD antifaschistisch, internationalistisch und sozialistisch ist. MLPD und REBELL klagen auf Streichung der Passagen beziehungsweise Ordnungsgeld oder Ordnungshaft, falls diese Behauptungen wiederholt werden. Vor dem Landgericht Essen konnte van Hüllen für die ehrverletzenden und ohne jeden (!) tragfähigen Anhaltspunkt völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen naturgemäß nicht die Spur eines Beleges vorlegen. Die Anwälte der MLPD, Peter Weispfenning und Frank Stierlin, die Vorsitzende des Jugendverbandes REBELL, Lisa Gärtner, und ein Vertreter der Jugendarbeit der Partei, Gottfried Schweitzer, widerlegten überzeugend die absurde Logik des einstigen Leiters der Abteilung "Linksextremismus" beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Sie legten Beweise - Zitate, Fotos usw. - vor, dass die Jugendarbeit der MLPD nicht "alten Formaten" folgt, wie van Hüllen behauptet, sondern modern, zeitgemäß, rebellisch und revolutionär ist. Aus der Tatsache, dass sich der Jugendverband die Losung von Mao Zedong "Dem Volke dienen" zu eigen macht, konstruiert van Hüllen, dass die Jugendarbeit der MLPD "völkisch" ausgerichtet sei. Dann, so Rechtsanwalt Weispfenning, könne man auch dem Grundgesetz völkische Gesinnung unterstellen. Immerhin heißt es dort in Artikel 20: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Die Anwälte der MLPD wiesen darauf hin, dass die Begriffe, die van Hüllen als Beleg für die "faschistische Ästhetik" des REBELL nennt, auch in Publikationen, Grußworten oder Erklärungen der bzw. an die CDU-Jugendorganisation "Junge Union" auftauchen. Darunter Begriffe wie "Disziplin", "Lebenskraft" oder "Lebensschule". Nach der Logik van Hüllens müsste man daraus den absurden Schluss ziehen, dass man auch die Junge Union in die Nähe von Faschisten rücken dürfe. "Die Methode des Beklagten van Hüllen ist demagogisch und hat mit freier Meinungsäußerung, die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt ist, nichts zu tun. Er konstruiert willkürlich irgendwelche Analogien, um seinen Diffamierungen den Anschein einer Berechtigung zu geben", so Rechtsanwalt Weispfenning weiter. Daraufhin legte ein nervöser van Hüllen seine undemokratische und antikommunistische Methode auf den Tisch: Es kommt gar nicht darauf an, welche Begriffe die MLPD verwendet oder was sie real tut. Denn: "Bei Extremisten muss man andere Hintergründe vermuten als bei Jugendorganisationen von Bundestagsparteien", so nahm es das Gericht wörtlich zu Protokoll. Nach dieser Logik kann man gegenüber Personen oder Organisationen, die man selbst als "extremistisch" diffamiert hat, alles behaupten. Denn - egal was sie sagen - es stecke ohnehin "anderes" dahinter. Lisa Gärtner erklärte im Prozess: "Ich bin jederzeit für einen sachlichen politischen Meinungsstreit zu haben. Aber das hier hat nichts damit zu tun. Van Hüllen hat sich in seinen Äußerungen überhaupt nicht mit unserer tatsächlichen Jugend- und Kinderarbeit befasst. Glaubt er wirklich, dass es 'faschistische Ästhetik' ist, wenn auf unseren Sommercamps über die Kriegsgefahr aufgeklärt wird, die Jugendlichen und Kinder Sport machen, über Sexismus und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen diskutiert wird? Gab es das auf den Lagern der Faschisten? Mit seinen Behauptungen betreibt er auch eine Verharmlosung des Faschismus. In unserer Kinderorganisation haben wir 60 Prozent Kinder mit ausländischen Wurzeln. Was sollen ihre Eltern denken, wenn sie in einer CDU-Broschüre, gefördert vom Familienministerium, lesen, der Rebell betreibe 'faschistische Ästhetik?'." "Es ist peinlich", so Gottfried Schweitzer, "dass der gesamte Apparat des Verfassungsschutzes samt der riesigen Konrad-Adenauer-Stiftung keinen einzigen tragfähigen Beleg für die angebliche 'faschistische Ästhetik' gefunden hat. Wenn alle diese Leute nichts gefunden haben, hat es einen einzigen Grund: es gibt dafür eben keinerlei Belege – und kann es auch nicht!" Am Schluss ruderte der berufsmäßige Antikommunist van Hüllen etwas zurück. Er bot sogar an, zu erklären, "dass die MLPD selbstverständlich andere Ziele habe als die Faschisten". Er beharrte gleichzeitig auf seinem Begriff der "faschistischen Ästhetik". Das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Dr. Lashöfer will den Vorgang gründlich bewerten, sprach heute kein Urteil und setzte einen Verkündungstermin für den 10. April, 15 Uhr, Saal C 35 an.

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