Samstag, 1. Februar 2014

Antikommunistischer "Riecher" der Arbeitsagentur Gelsenkirchen unwiderlegt - dennoch "Überraschungs"-Urteil gegen den VVV

31.01.14 - Wir dokumentieren dazu eine aktuelle Pressemitteilung des "Vermögensverwaltungsverein Horster Mitte e.V.": Heute morgen fand vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen die zweite Runde statt in der Klage des Vermögensverwaltungsvereins Horster Mitte e.V. (VVV) gegen die Arbeitsagentur Gelsenkirchen. Wegen der rechtswidrigen Verweigerung des Kurzarbeitsgeldes mussten 2010 drei Mitarbeiter gekündigt werden. Herr Lindner von der Arbeitsagentur verweigerte jede Aufklärung, worin dabei der - aktenkundige - politische "Riecher" seiner Mitarbeiter bestanden hatte. Dennoch wies das Sozialgericht Gelsenkirchen die Klage für viele der 30 Prozessbesucher überraschend ab - mit aus dem Hut gezauberten Argumenten, die so zuvor nie eine Rolle gespielt hatten. Der VVV verwaltet die Immobilien der MLPD. Die Weltwirtschafts- und Finanzkrise ab 2008 wirkte sich zeitweise in wachsenden Leerständen und weiteren Vermarktungsproblemen auch beim VVV aus. Zur Vermeidung von Entlassungen schlug ein Berater der Arbeitsagentur Gelsenkirchen dem VVV vor, Kurzarbeit zu beantragen. Die damalige Bundesregierung hatte zur Krisendämpfung die Bedingungen dafür wesentlich erleichtert. Den Antrag des VVV hatte dann eine Sachbearbeiterin bei der normalen Prüfung vor Ort für berechtigt und begründet erklärt. Doch dann wurde der Antrag ohne Begründung abgelehnt. In bisherigen Prozessen gegen antikommunistisch motivierte Willkür- und Boykottmaßnahmen war die MLPD bei der Beweisführung auf Indizien angewiesen. In diesem Prozess ergaben die Akten der Arbeitsagentur, wie von oben politisch motiviert eingegriffen wurde. So bedankte sich in einem internen Mail ein Vertreter der Verwaltungsspitze bei einem Mitarbeiter für den "richtigen Riecher", nämlich dass der VVV ja mit der MLPD in Beziehung steht. Eindeutig ergeben die Akten, dass erst die Ablehnung des Antrags des VVV beschlossen wurde und dann eine Begründung in Auftrag gegeben wurde. Dirk Willing als Vertreter des VVV fragte den Vertreter der Arbeitsagentur, wie die Leitung der Arbeitsagentur ohne Nachfrage beim VVV und im Gegensatz zur Sachbearbeiterin vor Ort zu der Beurteilung gekommen sein will, beim VVV sei kein erheblicher Arbeitsausfall eingetreten. Das hätte ja hellseherische Fähigkeiten erfordert. Doch der Vertreter der Arbeitsagentur schwieg zu allen Fragen, denn es gibt für die Ablehnung der Kurzarbeit nur einen Grund: antikommunistisch motivierte Schädigung des VVV ohne Rücksicht auf die Folgen für die betroffenen Mitarbeiter! Statt wie geboten von Amts wegen aufzuklären, wies das Sozialgericht die Klage dennoch ab. Der VVV hätte zwar weitgehend die Voraussetzungen für Kurzarbeit im Prozess nachgewiesen. Aber der die Krisenwirkung verschärfende Bankenboykott sei ja nicht "vorübergehend". Das hatte auch niemand behauptet und das Merkmal "vorübergehend" bezieht sich auch nur auf den Arbeitsmangel, der "vorübergehend" sein muss (was auch bewiesen wurde). Also "Vorhang zu und alle Fragen offen?" - nicht unbedingt! Wie sagte doch der Richter: Er gehe davon aus, dass der VVV sowieso in Berufung gehe und dann soll das eben das Landessozialgericht entscheiden.

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