Freitag, 26. Oktober 2012

Zahlungsunfähigkeit – Ab in den Knast!

Das geplante Mietänderungsgesetz der schwarz/gelben Bundesregierung (Drucksache 17/10485) braucht und will kein Mensch - außer die Immobilienwirtschaft – oh Wunder! Der vorgelegte Gesetzentwurf beschneidet nicht nur einseitig Mieterrechte, er ist sozial ungerecht, widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen und ist verfassungswidrig. Die vorgenommenen Verschlechterungen im Mietrecht beruhen auf einem politischen Versprechen von CDU/CSU und FDP vor der letzten Bundestagswahl gegenüber den Vermieterverbänden. Möwenpicksteuer lässt grüßen! Die Vorarbeit und Formulierungen wurden genau von diesen Verbänden geliefert und so rühmen sie sich heute mit “ihrem“ Gesetz. Alle Sachverständigen, Wissenschaftler, Richter und Anwälte übten in der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages berechtigter Weise harsche Kritik. Auch der Deutsche Mieterbund lehnt das Mietänderungsgesetz, indem die Einführung einer Sicherungsanordnung festgeschrieben werden soll, entschieden ab. Was bedeutet das? Was kommt da auf uns zu? Womit müssen wir rechnen? Auf die größte Schweinerei möchte ich hier eingehen, zumal sich die Sicherungsanordnung nicht allein auf Mietverhältnisse bezieht. Diese Anordnung besagt: Ein/e Mieter/in wird wegen Zahlungsverzug verklagt. Ab dem Zeitpunkt der Klageeinreichung kann nun der Vermieter gerichtlich verlangen, dass zur Sicherheit Geld in Höhe der offenen Forderung hinterlegt wird. Ist man/frau nicht in der dazu in der Lage, weil sie/er das Geld einfach nicht hat, droht ein Ordnungsgeld und bei Nichtzahlung Ordnungshaft. Heißt im Klartext: Kein Geld – zahlungsunfähig – ab in den Knast. Und als ob das nicht schlimm genug wäre, legt die Bundesregierung locker noch einen drauf. Wer den vollen Betrag nicht hinterlegen kann, muss damit rechnen, per einstweiliger Verfügung aus seiner Wohnung geräumt zu werden. Besonders perfide bei Rechtsstreitigkeiten. Selbst wenn sich im Verlauf des Rechtsstreits die Räumungsklage des Vermieters als unbegründet erweist und abgewiesen wird, die Wohnung ist für den/die Mieter/in verloren. Missbrauch ist hier Tür und Tor geöffnet. Wer diese Zeche bezahlen muss ist klar. Mal wieder die Ärmsten der Armen. Sie werden als erste geräumt und wandern als erste in den Knast. Selbst der von der CDU benannte Sachverständige Richter Dr. Börstinghaus lies keinen Zweifel daran, dass es in erster Linie SGB II-Bezieher/innen treffen wird. Erreicht werden soll eine Verkürzung des Rechtsverfahren. In Wahrheit bedeutet es jedoch eine Abschneidung von finanziell schlechter gestellten Beklagten vom verfassungsmäßig garantierten Rechtsweg. Werner Schulten macht in einem konstruierten Beispiel klar, was das genau heißt. Die Sicherungsanordnung ist ein Rechtsbruch aller erster Güte. Eine derartige Regelung, wie die einstweilige Verfügung zur Räumung der Wohnung, hat es in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben. Es sei auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Uno-Pakt II) hingewiesen, der 1976 in Kraft trat und der 1973 von der BRD ratifiziert wurde. Im Artikel 11 steht: “Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ Dieser Vertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Ein Verstoß dagegen ist eine klare Völkerrechtsverletzung. Die schwarz/gelbe Koalition ist sich für nichts zu schade. Das Völkerrecht wird mit Füßen getreten, um mit Brachialgewalt die Rechte der Kapitaleigner durchzusetzen. Eine Inhaftierung wegen Zahlungsunfähigkeit zeigt den wiederholt miesen Charakterzug dieser Bundesregierung, unser Grundgesetz zu missachten und auf die Menschenrechte zu pfeifen.

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