Samstag, 25. August 2012

BUNDESWEHREINSATZ INNERHALB DEUTSCHLANDS RECHTLICH ERMÖGLICHT

übersetzt von Jens-Torsten Bohlke Havanna, 18. August 2012, Cubadebate (gestützt auf REUTERS). (auf Kommunisten-online am 20. August 2012) – In einem Beschluss von historischer Tragweite beendeten die beiden Kammern des deutschen Verfassungsgerichts gestern eine kluge Maßnahme, welche zum Ziel hatte zu verhindern, daß die Bundeswehr jemals gegen die Zivilbevölkerung in Deutschland eingesetzt wird. Die Furcht vor einem solchen Bundeswehreinsatz gegen die eigene Bevölkerung gehört zum Erbe aus der Zeit der faschistischen Hitler-Diktatur und der Weimarer Republik. Jetzt jedoch legalisierte die höchste juristische Instanz Deutschlands den Einsatz von militärischen Mitteln durch die Bundeswehr innerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland im Fall möglicher terroristischer Bedrohungen. Auch wenn das Beschlusspapier von strikten Bedingungen für das Anwenden derartiger Handlungen spricht, so sorgte das Verfassungsgericht da doch für Verwirrung bei einem Großteil der Bevölkerung und hat es heftige Kommentare in der Presse gegeben. Denn bis gestern lebte Deutschland in der Gewissheit, daß seine Soldaten ihre Kasernen in Deutschland nur verlassen, um gegen große Naturkatastrophen anzukämpfen oder in entlegenen Ländern wie Afghanistan stationiert zu werden. In den letzten sechs Jahrzehnten war der Einsatz bewaffneter Mittel im Fall von terroristischen Bedrohungen auf deutschem Territorium stets der Polizei vorbehalten geblieben. Damit wurde klar zwischen dem Auftrag der Landesverteidigung für die Bundeswehr und dem Auftrag der Gewährleistung der inneren Sicherheit für die Polizei unterschieden. Dies zeigte sich recht deutlich 1972 bei den Olympischen Spielen in München, als ein palästinensisches Kommando einige Sportler der Delegation Israels als Geiseln nahm. Die jetzige Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichtes gestattet den Bundeswehreinsatz nicht zur Verhinderung von Gefahren aus einer Demonstration. Sie gestattet auch nicht den Einsatz von Kampfflugzeugen zum Abschuss eines Passagierflugzeuges, welches von Terroristen entführt worden sein könnte. Bei so einem Fall dürfen die Piloten deutscher Kampfflugzeuge Warnschüsse abfeuern, um die Landung des entführten Flugzeugs zu erzwingen. Der Einsatz von Militär ist jedoch nur als letzte Maßnahme möglich, sofern die Bundesregierung eine Situation als „extremen Ausnahmefall von katastrophalem Ausmaß“ zur Rechtfertigung dieser Maßnahme einschätzt. CDU/CSU und FDP begrüßten als Parteien der bürgerlichen Regierungskoalition diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. SPD und Grüne nahmen sie ebenfalls positiv auf, auch wenn einige ihrer Stimmen bedauerten, daß das Verfassungsgericht nicht klargestellt hat, was unter „Ausnahmefall von katastrophalem Ausmaß“ zu verstehen ist. „Die Linke“ lehnte den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ab. Nach ihrer Ansicht beendet er eine Verfassungsänderung durch die Hintertür, welche die Militarisierung der deutschen Innenpolitik ermöglicht. Heribert Prantl, ein namhafter Journalist der Süddeutschen Zeitung, bezeichnete den Beschluss als „eine katastrophale Entscheidung von Karlsruhe. Die Verfassungsrichter haben das Grundgesetz nicht interpretiert, sondern sie haben es geändert. Und das ist nicht ihre Aufgabe.“ (Gestützt auf Meldungen von Reuters) Quelle: http://cuba.cubadebate.cu/

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