Samstag, 17. September 2011

Beeindruckende Indizienkette

Ein neues Buch über »die Todesnacht in Stammheim« widerlegt die staatsoffizielle Darstellung, wonach die führenden RAF-Gefangenen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in der Nacht zum 18. Oktober 1977 in der JVA Stuttgart-Stammheim Selbstmord

Von Alexander Bahar
Quelle: jungeWelt vom 13.09.2011





Als ich am Morgen des 18. Oktober 1977 das Schulgebäude meines Gymnasiums in der württembergischen Provinz betrat, hatte ich in den Morgennachrichten im Radio schon vom »Selbstmord« der RAF-Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stuttgart-Stammheim gehört. In der Nacht hatte die Polizeispezialeinheit GSG 9 im somalischen Mogadischu die von einem palästinensischen Kommando entführte Lufthansa-Maschine »Landshut« gestürmt. Damit war der Plan der Entführer gescheitert, die u.a. in Stammheim einsitzenden Gefangenen der Rote Armee Fraktion im Austausch gegen die Passagiere freizupressen. Aus Verzweiflung über das Scheitern der Aktion, so die offizielle Darstellung, solle die im Hochsicherheitstrakt unter Kontaktsperre stehende Führungsriege der RAF Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller kollektiven Selbstmord beschlossen haben. Was hatte es mit dieser angeblichen Verzweiflungstat auf sich? grübelte ich auf dem Schulweg. Ich war verwirrt und bedrückt.

Obwohl ich die Taten der RAF nie gutgeheißen hatte, sprach mich doch an, daß da jemand entschieden, wenn auch auf grundfalsche Weise, gegen einen Staat ankämpfte, der auch mir bekämpfenswert erschien. Noch keine 17, interessierte ich mich erst seit etwa einem Jahr für politische Zusammenhänge und war schockiert, wie der »demokratische Rechtsstaat« BRD mit seinen inhaftierten Gegnern umging, die er unter Bruch der Verfassung abhören ließ und denen er mit dem Kontaktsperregesetz selbst grundlegende Bürgerrechte verweigerte. Meine Verwirrtheit wurde noch gesteigert, als uns, meine Freunde und mich, in der großen Pause auf dem Schulhof unser Geschichtsreferendar Markus N. mit der Offenbarung empfing, er könne nie und nimmer an Selbstmord glauben, hier habe ganz offensichtlich der Staat ein Exempel statuiert. Markus, der zutiefst deprimiert wirkte, ließ uns abschließend wissen, daß er in diesem Land nicht mehr leben, schon gar keine Schüler mehr unterrichten könne. Wir sollten ihn nur noch einmal wiedersehen. Er wollte tatsächlich ins Ausland. Wenn mir Markus’ Pathos auch fremd war, so erschrak ich doch über die Konsequenz. Konnte es wirklich so gewesen sein? Lebte ich in einem Staat, der nicht davor zurückschreckte, seine Feinde kaltblütig zu ermorden und diese Meuchelmorde dann als Selbstmorde zu tarnen? Diese Frage hat mich in der Folge immer wieder beschäftigt.

Als ich von Helge Lehmanns Buch »Die Todesnacht in Stammheim« hörte, war mir daher sofort klar, daß ich an diesem Buch nicht vorbeikommen würde. Interessant fand ich zunächst, daß der Autor, ein IT-Fachmann, eher durch Zufall auf das Thema gestoßen war. Bis dahin hatten sich daran vor allem investigative Journalisten (die gab es damals noch!), ehemalige RAF-Anwälte oder linke Polit­aktivisten abgearbeitet. Zu erwähnen sind hier vor allem eine zeitgenössische Artikelserie des Stern, die Untersuchungen des damaligen Kommunistischen Bundes (KB), publiziert im parteieigenen Arbeiterkampf, sowie die sehr lesenwerte Studie von Karl-Heinz Weidenhammer1, der u.a. Jan-Carl Raspe verteidigt hatte.

Hier schrieb nun erstmals jemand, der von einem primär kriminalistischen Interesse aus an die Sache heranging. Das versprach, spannend zu werden. Nachdem im Jahr 2007 die 30jährige Sperrfrist für Aktenmaterial zur RAF von 1977 in den Bundes- und Landesarchiven abgelaufen war, konnte Lehmann eine Reihe von bisher nicht zugänglichen Gutachten, Obduktionsberichten und Aussagen einsehen und damit die unvollständigen bzw. nur unzulänglich durch Quellen belegten Angaben aus anderen Büchern verifizieren. Die Gutachten dienten ihm zudem als Grundlage für verschiedene Testaufbauten, mit denen er seine Beweisführung untermauerte. Anhand einer dem Buch beigefügten Dokumenten-CD mit zahlreichen Originalquellen und Sekundärtexten zur RAF lassen sich die Ausführungen und Schlußfolgerungen des Autors umfassend überprüfen.

Trotz intensiver Bemühungen konnte Lehmann nicht alle verfügbaren Akten zum »Baader-Meinhof-Komplex« einsehen. Gesperrt sind nach wie vor u.a. Teile der Akten aus dem »Krisenstab«, zur Abhöraffäre, über die GSG 9 und Akten des BKA, die weiterhin als »streng geheim« eingestuft werden. Der Autor erhielt die Auskunft, daß die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bei Akteneinsicht gefährdet sei. Auch so belegt die von Lehmann präsentierte Indizienkette, daß die zuständigen Behörden sowohl einseitig als auch oberflächlich, lücken- und fehlerhaft ermittelten, indem sie offenkundigen Widersprüchen zur Selbstmordtheorie, auf die sie sich vorzeitig festgelegt hatten, nicht nachgingen. Lehmann ist vorsichtig, spricht, obwohl es naheliegt, nicht von Mord, sondern lediglich von »diversen Indizien, die eine Fremdeinwirkung nicht ausschließen«. Sieht man von der eher schlampigen Lektorierung des Buches (fehlende Kommata etwa bei der Ein- und Ausleitung von Relativsätzen, z.T. hanebüchene orthographische Fehler: z.B. »Tot« statt »Tod« und von dem in Einzelfällen etwas nachlässigen Umgang mit Quellen ab, muß man dem Autor attestieren, daß er sehr sorgfältig gearbeitet und in der Tat eine beeindruckende Indi­zienkette vorgelegt hat, die im Grunde genommen nur einen Schluß zuläßt: Mord.

Vorgabe der Ermittlungsrichtung

Am Morgen des 18.10.1977 wurden in der JVA Stuttgart-Stammheim die Häftlinge Andreas Baader und Gudrun Ensslin tot, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller schwer verletzt in ihren Zellen aufgefunden. Jan-Carl Raspe, dessen Zelle die Justizbeamten zuerst öffneten, saß mit ausgestreckten Beinen auf seinem Bett, mit dem Rücken lehnte er an der Wand. Er blutete aus Mund, Nase und einer Schußwunde in der rechten Schläfe. Unmittelbar neben (oder in) seiner Hand lag eine Waffe. Raspe atmete noch und wurde in ein Krankenhaus gebracht, starb aber gegen 9.40 Uhr. Danach öffneten die Beamten die Zelle von Andreas Baader. Baader war tot, er lag mit dem Rücken auf dem Boden in einer großen Blutlache und hatte eine Schußwunde im Genick. 40 Zentimeter neben ihm fand man eine Pistole. Gudrun Ensslin wurde an einem Kabel am Fensterkreuz hängend ebenfalls tot aufgefunden. Irmgard Möller schließlich fanden die diensthabenden Beamten in einer Blutlache auf ihrem Bett. Sie lag gekrümmt auf ihrer Matratze und war bewußtlos. In der Herzgegend hatte sie vier Stichverletzungen. Nach einer Notbehandlung vor Ort wurde sie ins Krankenhaus gebracht und überlebte. Obwohl es im Vorfeld keinerlei Anzeichen für drohende Suizide der RAF-Gefangenen gegeben hatte2, wurde bereits 70 Minuten später die staatliche Darstellung durch eine Meldung von dpa und somit an alle Medien weltweit verbreitet: »baader und ensslin haben selbstmord begangen« (S. 18/203).

Bestimmung des Todeszeitpunktes

Nicht allein diese einseitige Festlegung auf Selbstmord bereits zu Beginn des Todesermittlungsverfahrens ist irritierend. Die ermittelnden Behörden hatten offenbar auch kein Interesse, die Todeszeitpunkte von Andreas Baader und Gudrun Ensslin präzise zu bestimmen. Erst sehr viele Stunden später (Baader: 17.15 Uhr, Ensslin: 19.55 Uhr) wurde ihre Körpertemperatur gemessen, womit wertvolle Zeit für eine exakte Bestimmung des Todeszeitpunktes verschenkt wurde. Auf der Basis der ermittelten Daten errechneten die Gutachter, bei wiederum auffällig ungenauem Vorgehen, für Baader einen Todeszeitpunkt zwischen 0.15 und 10.15 Uhr (um 8.30 Uhr war dessen Tod offiziell bescheinigt worden!) und für Ensslin zwischen 1.15 Uhr und 11.55 Uhr (auch Gudrun Ensslin war da schon stundenlang tot!). Unter Einbeziehung »der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Toleranzwerte« kommt Lehmann zu dem wesentlich präziseren Ergebnis, daß der Tod Ensslins zwischen 1.55 und 5.55 Uhr und Baaders zwischen 2.15 Uhr und 4.30 Uhr eingetreten sein muß.

Verabredung zum Selbstmord?

Jan-Carl Raspe soll am 18. Oktober 1977 gegen 0.40 Uhr in seiner Zelle aus seinem Radio vom Ende der Entführung der Lufthansa-Maschine »Landshut« erfahren haben. Daraufhin soll er die anderen drei Gefangenen mittels einer von ihnen selbst installierten Kommunikationsanlage darüber informiert haben. Die vier RAF-Häftlinge sollen die Ausweglosigkeit ihrer Lage erkannt und sich daraufhin noch in derselben Nacht über ein von ihnen selbst unter Zuhilfenahme der Gefängnislautsprecheranlage und Teilen von Radios in ihren Zellen installiertes Kommunikationssystem zum Selbstmord verabredet haben. So die staatsoffizielle Darstellung. Ein Gutachten gibt über die in den Zellen vorgefundenen elektronischen Bauteile Auskunft. Wie der Autor in einem Testaufbau herausfand, konnte mit diesen Bauteilen allerdings keine funktionierende Kommunikationsanlage aufgebaut werden. Demnach fehlten Kabel und benutzbare Mikrofone, außerdem war die Verbindung der Radioleitung infolge einer nicht belegten Zelle an einer Stelle unterbrochen. Während in dem Gutachten behauptet wird, auch mit Lautsprechern als Mikrofonersatz hätte sich eine vorzügliche Übertragungsqualität erreichen lassen, kommt Lehmann aufgrund eigener Tests zu einem konträren Ergebnis. »Wir mußten laut rufen, um überhaupt einen Ton zu hören, immer noch dumpf und leise. (&hellip Lautsprecher als Mikrofone scheiden damit aus.« (S.36 f.)

Waffenschmuggel in Akten?

Die Waffen, mit denen sich Baader und Raspe erschossen haben sollen, sowie andere verbotene Gegenstände sollen von den RAF-Anwälten Arndt Müller und Armin Newerla während des Prozesses im Mehrzweckgebäude der JVA Stammheim in den Hohlräumen präparierter Handakten in die Zellen der vier Angeklagten eingeschmuggelt worden sein. Volker Speitel, ein Mitarbeiter der Stuttgarter Anwaltskanzlei Croissant, soll die Handakten präpariert haben. Laut Speitels Aussage soll eine Vielzahl von verbotenen Gegenständen auf diesem Weg zu den Häftlingen im siebten Stock gelangt sein: drei Handfeuerwaffen, neun Stangen Sprengstoff, eine Minox-Kamera, Radios, eine Unmenge von Kleinkram und sogar eine Kochplatte. Speitel avancierte zum Kronzeugen der Staatsanwaltschaft. Seine Aussage war für die Ermittler der einzige Beweis im Todesermittlungsverfahren, im Gerichtsverfahren gegen die Rechtsanwälte Müller und Newerla sowie gegen Speitel selbst. Gestützt lediglich auf die Aussage des Kronzeugen Speitel, gilt der Waffenschmuggel für die Staatsanwaltschaft als gesicherte Erkenntnis.

Wie Lehmann anhand der Aussagen von über 30 Beamten der JVA Stammheim sowie des LKA Baden-Württemberg über die sehr sorgsamen und intensiven Leibesvisitationen der Anwälte und die Durchsuchungen der Akten (z.T. mit einem Metallsuchgerät) belegt, war ein Waffenschmuggel durch Besucher oder Anwälte, wie er in der offiziellen Darstellung beschrieben wird, unmöglich. Außer einer Heizstrebe aus einem Toaster war bei den zahlreichen Zellendurchsuchungen denn auch nie etwas gefunden worden. Erst später, lange nach der Todesnacht, wurden weitere Waffen, Patronen und sogar Sprengstoff entdeckt, die auf dem gleichen Weg in den siebten Stock gelangt sein sollen.

Getreu der Aussage Speitels präparierte Lehmann eine Akte für ein Waffenversteck, um festzustellen, ob es möglich gewesen wäre, diese durch eine der zahlreichen Kontrollen zu bringen. Selbst einem Laien, so Lehmann, springe dieses Versteck entgegen, wenn man die Akte zu Kontrollzwecken durchblättert. Die Aussage Speitels, folgert Lehmann, »kann aufgrund dieses Indizienpunktes nicht den Tatsachen entsprechen«.

Schon der Untersuchungsausschuß des baden-württembergischen Landtages gelangte »aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme« zu der Feststellung, »die Frage, wie die Gefangenen in den Besitz von Waffen und Sprengstoff gelangt sind«, müsse, »letztlich offen bleiben«. (S.31) Obwohl die Staatsanwaltschaft den Schmuggelweg in den Handakten also nicht beweisen konnte und in ihrem Plädoyer am 21. Dezember 1979 einräumen mußte, daß der genaue Hergang der Waffentransporte nicht zu ermitteln gewesen sei, hatte der damalige Generalbundesanwalt Rebmann bereits am 12. Januar 1978 vor dem Untersuchungsausschuß den Weg der Waffen über die Anwälte als gesicherte Erkenntnis verkündet. Umso erstaunlicher findet es Lehmann, daß sämtliche Fernsehdokumentationen zum Thema RAF und auch Ex-Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust in seinem Buch »Der Baader-Meinhof-Komplex« »diesen wichtigen Punkt falsch dar[stellen]« (ebd.).

Äußerst fragwürdig ist jedoch nicht nur der behauptete Waffenschmuggel; auch die angeblich später entdeckten Waffen bzw. Waffenverstecke der getöteten RAF-Gefangenen – in den Zellenwänden bzw. im Schallplattenspieler Andreas Baaders – sind, wie Lehmann schlüssig nachweist, in höchstem Grade unwahrscheinlich. So verfügten die Gefangenen nicht über die erforderlichen Mittel und Instrumente (u.a. Zement), um diese Verstecke anzufertigen. Eine Waffe wiederum hätte sich in Baaders Schallplattenspieler gar nicht befestigen lassen und wäre daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei einer Zellendurchsuchung von den Vollzugsbeamten sofort entdeckt worden.

Die Sache mit den Schüssen

Nicht nur alle von der Polizei vernommenen Häftlinge aus dem sechsten Stock, auch die diensthabenden Beamten des Nachtdienstes geben (mit drei Ausnahmen) an, in der Nacht vom 17. zum 18. Oktober 1977 keine Schüsse gehört zu haben. Zwei Beamte, die sich zu dieser Zeit in der Wachtmeisterkabine im ersten Stock befanden, erinnerten sich an einen dumpfen Knall (zwischen 1.30 und 2.00 Uhr), den sie ohne weitere Prüfung auf ein zugeschlagenes Fenster zurückführten. (Die Aussage eines weiteren Beamten, der gegen 6.55 Uhr »einen Knall« vernommen haben will, »der sich wie ein Schuß anhörte«3, ignoriert der Autor, weil der Zeitpunkt der Wahrnehmung, wie er auf Nachfrage schreibt, »erstens außerhalb meiner ermittelten Todeszeit liegt, und zum anderen war diese Wahrnehmung zu einem Zeitpunkt (6.45–6.55), an dem es in der JVA schon recht lebhaft war, Frühstück für die Häftlinge vorbereitet wurde etc. und somit eine Menge Menschen dort aktiv waren. Auch die meisten Häftlinge waren zu diesem Zeitpunkt sicherlich schon wach. Ein Schuß wäre dann mehreren Personen aufgefallen.4) Nach dem Ergebnis des Todesermittlungsverfahrens fielen indes nicht zwei, sondern vier Schüsse. Sollten Schalldämpfer verwendet worden sein? In den Zellen jedenfalls wurden keine gefunden.

Aufschluß könnte die Aussage eines Häftlings aus dem sechsten Stock geben, der in der Nacht vom 17. zum 18. Oktober, zwischen 2.00 und 3.00Uhr, drei Autos in die JVA einfahren sah.5 Der Zeitpunkt dieser drei einfahrenden Autos fällt in den vom Autor ermittelten Todeszeitraum von Andreas Baader und Gudrun Ensslin. Der zuständige Beamte an der Hauptwache sagte aus, in dieser Nacht seien keine Privatfahrzeuge in die JVA gefahren. Dienstfahrzeuge erwähnte er nicht, wurde von den vernehmenden Beamten danach allerdings auch nicht gefragt. Wer auch immer in dieser Nacht in der JVA eingetroffen war, er hätte, wie aus zwei weiteren Details hervorgeht, unbeobachtet zu den RAF-Gefangenen vordringen können. So entdeckten baden-württembergische Landtagsabgeordnete bei einer Ortsbesichtigung im November 1977 eine bis dahin unbekannte Tür, die zu einer Feuertreppe führte, über die man direkt in die dritte Abteilung im siebten Stock gelangen konnte. Dem Landtag und der Öffentlichkeit war bis dahin immer versichert worden, daß der siebte Stock nur auf einem Weg, nämlich durch das JVA-Gebäude, erreichbar gewesen war. Durch die Akten ist außerdem belegt, daß die Alarm- und Bildüberwachungsanlage aufgrund mangelnder Wartung nicht fehlerfrei funktionierte. »Ein unbemerktes Eindringen vom Hof direkt in den siebten Stock war also möglich«, folgert Lehmann, »aber keiner der Ermittler thematisiert diesen gravierenden Tatbestand«. (S. 196)

Anmerkungen:

1 Selbstmord oder Mord? Das Todesermittlungsverfahren Baader/Ensslin/Raspe, Neuer Malik Verlag, Kiel 1988

2 Am 18. Oktober 1977 schrieben die Gefängnispfarrer Erwin Kurmann und Dr. H.P. Rieder, die Gudrun Ensslin noch am Vortag in ihrer Zelle besucht hatten, an deren Eltern: »Der gesamte Gesprächsverlauf konnte uns unmöglich ahnen lassen, was wenige Stunden später schlimme Wirklichkeit wurde.« (Brief auf Dokumenten-CD)

3 In dem auf der beigefügten CD in Abschrift enthaltenen Vernehmungsprotokoll von Oberwachtmeister Ernst Lödel gibt dieser an: »(&hellip, also gegen 6.55, hörte ich plötzlich einen Knall, der sich wie ein Schuß anhörte. (&hellip Ich dachte bei mir, daß sich, wie schon vorgekommen, wieder einmal ein Schuß aus einer Maschinenpistole der Polizei gelöst hat. (&hellip Auf Frage: Ich habe nur einen Schuß gehört. Er hörte sich wie ein helles Batschen an. Das Fenster der Wachtmeisterkabine befand sich zu dieser Zeit in Drehklappenstellung.« (Dok. 67)

4 E-Mail Helge Lehmann vom 4.8.2011 an den Verfasser

5 Der Zeitpunkt der drei einfahrenden Autos wurde Lehmann zufolge von dem vernehmenden Beamten durch einen Nachtrag ergänzt, in dem er diesen Vorfall auf die Nacht des 16./17. Oktober vorverlegt. Der Nachtrag ist Lehmann zufolge weder datiert noch durch die Unterschrift des Häftlings autorisiert

Helge Lehmann: Die Todesnacht in Stammheim. Eine Untersuchung. Indizienprozeß gegen die staatsoffizielle Darstellung und das Todesermittlungsverfahren. Mit Dokumenten-CD. Pahl-Rugenstein Verlag, Bonn 2011, 237 Seiten, 19,90 Euro (auch im jW-Shop erhältlich)

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