Montag, 26. Oktober 2009

Vor Gericht: Kinderarmut durch die Hartz-Gesetze

Mündliche Verhandlung in Sachen „Hartz IV“

a) Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht: Viele Fragen, kaum Antworten
– die Bundesregierung blamiert sich vor dem obersten Gericht

Bericht vom 20.10.2009 von und bei Erwin Denzler M.A., Dozent für Arbeits-
und Sozialrecht, Fürth/Bayern
http://www.400-euro.de/bverfg.html

b) Armut: Abrechnung in Karlsruhe

Fast 1,7 Millionen Kinder sind auf Hartz IV angewiesen. Jetzt muss das
Bundesverfassungsgericht prüfen, ob ihr Leben durch politische Willkür
unnötig erschwert wurde. Artikel von Dietmar Hipp und Guido Kleinhubbert
bei Spiegel online vom 19. Oktober 2009
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,655928,00.html

c) Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärt das
Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes zur politischen Verfügungsmasse und
der Bundespräsident pflichtet ihm sofort bei.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat“ lautet Artikel 20 des Grundgesetzes. Der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier meint dagegen in der FAZ:
Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der
Eigenverantwortung“ und „das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt
dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum…“ Artikel von Wolfgang
Lieb vom 19. Juni 2006 auf den Nachdenkseiten
http://www.nachdenkseiten.de/?p=1356

d) Liebe ALG II-Empfänger, wir lernen doch noch...

Die Bundesregierung gerät beim Thema ALG II zunehmend in Erklärungsnot.
Eine Rolle spielen Pelzmäntel, Lernprozesse und Haarshampoo. Kommentar von
Bettina Winsemann im telepolis-Blog vom 21.10.2009
http://www.heise.de/tp/blogs/5/146396

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